Drucksache 17 / 14 261 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 22. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014) und Antwort Terminal Schönefeld-Alt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Was ist bezüglich Schönefeld-Alt in der letz- ten Aufsichtsratssitzung der FBB beschlossen worden? Hat die Geschäftsführung dabei den Auftrag zur Prüfung der Voraussetzungen des Erhalts und der Ertüchtigung des Terminals Schönefeld-Alt für den Weiterbetrieb als Terminal 2 des BER bekommen? Finanzmittel in welcher Höhe sind dafür bewilligt worden? Antwort zu Frage 1: Der Aufsichtsrat hat in seiner Sit- zung am 30.06.2014 die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH mit der vertieften Untersu- chung der alternativen Möglichkeiten, die bisher zur Ver- fügung stehende Infrastruktur bedarfsgerecht zu erwei- tern, beauftragt. Für diese Analyse, Bewertung und entsprechende Pla- nungen werden Finanzmittel i. H. v. 5 Mio. EUR im Rahmen der genehmigten BER-Prognose zur Verfügung gestellt. Frage 2: Welche Festlegungen trifft der Planfeststel- lungsbeschluss zum BBI/BER zur künftigen Nutzung des Geländes des Terminals Schönefeld-Alt? Antwort zu Frage 2: Der Planfeststellungsbeschluss trifft hierzu folgende Aussagen (vgl. Planfeststellungsbe- schluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld Teil C –Entscheidungsgründe S. 477): 7.3.6 Weiternutzung der bestehenden Anlagen Die gegenwärtig im Nordteil des Flughafens beste- henden Abfertigungsanlagen und Funktionsgebäude wer- den auch nach dem Ausbau weiter entsprechend ihrer gegenwärtigen Zweckbestimmung für spezielle Aufga- ben, wie nachfolgend beschrieben, genutzt, so dass ein Rückbau nicht erforderlich ist. „7.3.6.1 Regierungsflüge/Protokollteil Im Bereich des bestehenden Terminals werden die vorhandenen Anlagen für protokollarische Zeremonien zum Empfang von Staatsgästen und der Abfertigung der damit verbundenen Flugbewegungen genutzt. Dabei sind Flächen für alle land- und luftseitigen Anlagen unter Berücksichtigung der besonderen Sicherheitsanforderun- gen vorgesehen. Die baulichen Anlagen befinden sich im nordöstlichen Bereich des Flughafens auf dem derzeit vorhandenen Vorfeld 3. Das alte Terminalgebäude wird entsprechend den Anforderungen umgestaltet. Hier ist des Weiteren die mögliche Unterbringung der Flugbereit- schaft der Landespolizei und weiterer Sicherheitskräfte vorgesehen. Die sich derzeit in Betrieb befindlichen Flug- gastbrücken behalten ihre Funktion nach einer Moderni- sierung bei. Neben den reinen Flugbetriebsanlagen sind Vorrichtungen für das Protokoll (Fundamente für Fah- nenmaste, Übertragungsmöglichkeiten, Sicherheitsvor- kehrungen, besondere Zugangs- und Abschirmmöglich- keiten) je nach anzuwendendem Konzept in das Vorfeld zu integrieren. 7.3.6.2 Allgemeine Luftfahrt Der Bereich der Allgemeinen Luftfahrt wird im Nord- bereich des bestehenden Flughafens und damit deutlich räumlich getrennt von den sonstigen Passagier- und Luft- frachtbereichen angeordnet, da zwischen beiden ohnehin nur geringe Nutzungsbeziehungen bestehen und vor allem Gründe der Sicherheit des Luftverkehrs für eine Separie- rung der in vielen Fällen von und zu unkontrollierten Flugplätzen verkehrenden Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt sprechen. Neben den reinen Flugbetriebsanlagen ist ein kleines GAT, integriert in die bestehenden Termi- nalanlagen, mit entsprechenden Einrichtungen für Ein- /Ausreise in den bestehenden Anlagen vorgesehen. Für die Piloten sind Vorbereitungsräume mit der dazugehöri- gen Infrastruktur für das Briefing eingeplant. Schulungs-, Büro- und Sozialräume sowie Lagerflächen für Flugschu- len etc. können angeboten werden. Die Flächen sowie die betrieblichen Anlagen schließen unmittelbar an die Flä- chen für die Regierungsflüge an“. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 261 2 Frage 3: Ist der Senat meiner Ansicht, dass es auf- grund des Planfeststellungsbeschlusses für den BBI/BER notwendig wird, ein Planänderungsverfahren einzuleiten, um einen Weiterbetrieb des Terminals Schönefeld-Alt als weiteres Terminal für den BER zu ermöglichen? Antwort zu Frage 3: Im Zusammenhang mit der Ana- lyse und Bewertung alternativen Möglichkeiten bezüglich des alten Terminalgebäudes wird auch die Frage zu klären sein, ob es hierzu eines Planänderungsverfahrens bedarf. Hierzu wird die Flughafengesellschaft ggf. mit den zuständigen Brandenburger Behörden Kontakt aufneh- men. Frage 4: Ist die Einleitung/Erarbeitung der Grundlagen eines Planänderungsverfahrens auch Gegenstand des Auftrags an die Geschäftsführung? Antwort zu Frage 4: Nein. Frage 5: Mit welchen Fluggesellschaften gibt es ver- tragliche Vereinbarungen oder Zusicherungen zur Nut- zung des Terminals am Flughafen Schönefeld, welchen Inhalt und welche Laufzeit haben diese Vereinbarungen oder Zusicherungen? Antwort zu Frage 5: Es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber einzelnen Airlines zur Nut- zung von Terminals am Flughafen Schönefeld. Frage 6: Welche vertraglichen Vereinbarungen oder Zusicherungen bestehen mit der Bundesregierung bezüg- lich des Baus eines Regierungsflughafens im Bereich des Terminals Schönefeld-Alt? Antwort zu Frage 6: Zwischen der Bundesregierung und der FBB existieren vertragliche Vereinbarungen für die sogenannte Interimsphase (Übergangsphase Schlie- ßung TXL bis Fertigstellung Hauptbaumaßnahme Bund Regierungsflughafen Neu) und den endgültigen Regie- rungsflughafen. Für den zukünftigen Regierungsflughafen stellt ein zwischen beiden Vertragspartnern abgeschlossener Erb- baurechtvertrag über die westliche Vorfeldfläche im Be- reich SXF-Nord die grundstückssichernde Grundlage dar. Frage 7: Welche Konsequenzen hätte die Nutzung des Terminals Schönefeld-Alt als Terminal 2 des BER für die vertraglichen Vereinbarungen aus den Fragen 5 und 6 sowie für den allgemeinen Luftverkehr? Antwort zu Frage 7: Die Konsequenzen für die Inte- rimsphase und für die Hauptmaßnahme Bund am Standort SXF Nord werden augenblicklich geprüft. Darüber hinaus muss eine Erweiterungsplanung die Belange aller Flugha- fennutzer berücksichtigen und einen ausgewogenen Kompromiss darstellen. Berlin, den 30. Juli 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2014)