Drucksache 17 / 14 263 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ina Czyborra (SPD) vom 08. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014) und Antwort Justizsenator für Schleuderpreis bei Dahlemer Grundstück? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Firma S. AG seit langem unentgeltlich ein landeseigenes Grundstück an der Clayallee in Berlin-Zehlendorf unentgeltlich nutzt, dieses mit der Zufahrt zu einer Tiefgarage bebaut sowie mit Parkplätzen versehen hat und die Parkplätze entgeltlich vermietet? Zu 1: Wie Presseberichten entnommen werden kann, hat die Firma S. AG 2010 das Gelände der ehemaligen Truman Plaza vom Bund gekauft. Seit April 2012 ist der Investor im Besitz einer Baugenehmigung für sein Vor- haben „Fünf Morgen“. Im Vorgriff auf einen noch abzuschließenden Kaufvertrag zum Hinzuerwerb des landesei- genen Geländestreifens an der Clayallee hat das Bezirk- samt Steglitz-Zehlendorf dem Investor die Erlaubnis erteilt, das Grundstück ab März 2013 für die in der Bau- genehmigung genannten Zwecke zu nutzen. Der Bezirk hat mitgeteilt, dass er derzeit mit dem Investor eine Nut- zungsvereinbarung verhandele, weil der Kaufvertrag noch nicht wirksam geworden sei. 2. Trifft es zu, dass die Firma S. AG dieses landeseigene Grundstück zum Preis von Grünland statt Bauland kaufen will und der Preisunterschied mehrere hunderttausend Euro betragen würde? Zu 2.: Unter Hinweis auf das noch laufende vertrauli- che Vermögensgeschäft können hierzu keine Angaben gemacht werden. 3. Trifft es zu, dass der Senator für Justiz ein Gutachten erstellt hat, das diesen Wunsch der Firma S. AG unterstützt, das bereits unentgeltlich genutzte Grundstück in bester Lage in Dahlem zum Schleuderpreis zu erwerben? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und die Senatsverwaltung für Finanzen sind übereinstimmend der Rechtsauffassung, dass keine Verpflichtung des Landes Berlin zur Veräußerung des Grundstücks unter Wert besteht. 4. Wie bewertet der Senat diese Vorgänge vor dem Hintergrund der Landeshaushaltsordnung und des Senatorengesetztes? Zu 4.: Da es sich hier um ein vertrauliches Vermö- gensgeschäft handelt, das noch nicht abgeschlossen ist, können zur Landeshaushaltsordnung keine Aussagen getroffen werden. Das Senatorengesetz ist nicht betroffen. Berlin, den 11. August 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2014)