Drucksache 17 / 14 267 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 16. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014) und Antwort Beteiligung von Menschen mit Behinderung an Entscheidungsprozessen in Fragen, die sie selbst betreffen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie kann es sein, dass die BVG neue Einde- ckerbusse einkauft, die nur noch an einer Tür eine Rampe aufweisen und nicht an zwei Türen, und somit einen Rückschritt in Sachen Barrierefreiheit darstellen, ohne dass Menschen mit Behinderungen über die sie vertreten- den Organisationen rechtzeitig in dieses Vorhaben aktiv mit einbezogen wurden? Frage 2: Aus welchem Grund wurde, wie es Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert, keine enge Konsultation mit Menschen mit Behinderun- gen bzw. mit ihren Verbänden zu dieser Entscheidung, die Menschen mit Behinderungen betrifft, geführt? Antwort zu 1 und 2: Den Fragen 1 und 2 liegt die An- nahme zugrunde, dass die BVG Menschen mit Behinde- rungen über die sie vertretenden Organisationen nicht in ihre Beschaffungsplanung einbezieht und bei Entschei- dungen mit Auswirkungen auf Menschen mit Behinde- rungen keine enge Konsultation mit diesen bzw. ihren Verbänden erfolgt. Diese Annahme ist nicht zutreffend. Die BVG führt nach Kenntnis des Senats seit Jahren re- gelmäßig entsprechende Abstimmungen durch, in die die zuständigen Senatsverwaltungen je nach Bedarf einge- bunden sind. Zum konkreten Fall führt die BVG in ihrer Stellungnahme aus: „Die BVG arbeitet seit mehr als 20 Jahren sehr eng und konstruktiv in entsprechenden Arbeitsgruppen mit den Behindertenverbänden und den zuständigen Senats- verwaltungen zusammen und wird dies auch weiter tun. Bereits 2011 wurde von der BVG in der Arbeitsgemein- schaft „Barrierefreier Verkehr“ über das Vorhaben informiert , zukünftig in neuen Bussen der BVG - wie in allen anderen Städten -, zugunsten von zusätzlichen Sitzplätzen ausschließlich an der 2. Tür eine Rampe als Einstiegshilfe für Personen im Rollstuhl anzubieten. Die BVG hat seitdem mehrfach und intensiv das Ge- spräch mit den Behindertenverbänden zum Wegfall der Rampe an der Tür 1 in Bussen geführt und wird dies auch weiter tun. Ein Rückschritt in der Barrierefreiheit wird von der BVG nicht gesehen, da die Rampe an der ersten Tür nicht genutzt wird. Durch den Verzicht dieser Rampe kann die Gangbreite verringert und mehr Sitzplätze in der Nähe des Fahrpersonals angeboten werden. Diese zusätzlichen Sitzplätze sind gerade für mobilitätsbehinderte, blinde und sehbehinderte Personen wichtig.“ Berlin, den 01. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014)