Drucksache 17 / 14 268 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 17. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014) und Antwort Angebot zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung (ABFB) für Menschen mit Behin- derung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Plätze gibt es im Angebot zur Beschäfti- gung, Förderung und Betreuung (ABFB), das der Teilha- be von Menschen mit Behinderung am Leben in der Ge- meinschaft gem. § 54 Abs. 1 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX unter Wahrung des „Zwei-Milieu-Prinzips“ dient, aufgeteilt auf die Bezirke in Berlin? Zu 1.: Im Land Berlin sind zurzeit mit insgesamt 31 Trägern Vereinbarungen gemäß § 75 SGB XII abge- schlossen, die an 45 Standorten (Einrichtungen) ein An- gebot zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung (ABFB) mit insgesamt 984 Plätzen vorhalten. Die Tabelle gibt die Verteilung auf die Bezirke wieder. Bezirk Vereinbarte Plätze Mitte 6 Friedrichshain/Kreuzberg 30 Pankow 213 Charlottenburg/Wilmersdorf 44 Spandau 144 Steglitz/Zehlendorf 24 Tempelhof/Schöneberg 10 Neukölln 80 Treptow/Köpenick 93 Marzahn/Hellersdorf 32 Lichtenberg 204 Reinickendorf 104 Gesamt 984 2. Wie viele Plätze in den ABFB sind zurzeit besetzt bzw. unbesetzt? Zu 2.: Mit Stand März 2014 waren beim ABFB insge- samt 748 Plätze belegt. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, weitere 236 freie Plätze zu belegen. 3. Wie viele ABFB gibt es, die nicht direkt an einem Wohnbereich angegliedert sind (sogenannte „externe“ oder „ambulante“ ABFB)? 4. Wie viele ABFB gibt es in Berlin, die sich im sel- ben Gebäude wie der Wohnraumplatz der Teilneh- mer_innen der ABFB befinden? Zu 3. und 4.: Das ABFB stellt einen eigenständigen Leistungstyp entsprechend der Leistungsbeschreibung dar. Dabei soll dem anspruchsberechtigten Personenkreis eine Tagesstruktur im Sinne des sog. „Zwei-MilieuPrinzips “ geboten werden. Dieses Prinzip ist eine Konkretisierung des Normali- sierungsansatzes mit dem Ziel der strukturellen und leis- tungsbezogenen Trennung der Lebensbereiche des Woh- nens und der Arbeit für Menschen mit Behinderung (in Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten usw.). Auch wenn sich das ABFB aus der ehemaligen heiminternen Tagesstruktur entwickelt hat und durch den Träger des Wohnheimes angeboten wird, halten auch andere Träger unter Wahrung des beschriebenen „ZweiMilieu -Prinzips“ ein solches Angebot bereit. Von den derzeit mit Trägern geschlossenen Vereinba- rungen für ein ABFB gibt es elf ABFB, die sich nicht an dem Standort eines Wohnheimes und 34 ABFB, die sich am Standort eines Wohnheimes befinden. 5. Wie ist die Teilnehmer_innenstruktur (Alter, Ge- schlecht, Art der Behinderung, Hilfebedarfsgruppe, Her- kunft etc.) im ABFB? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 268 2 Zu 5.: Angaben über die Teilnehmenden beim ABFB hinsichtlich des Alters und der Hilfebedarfsgruppen (HBG) sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: 18-25 Jahre alt 26-65 Jahre alt über 65 Jahr alt Gesamtergebnis HBG 1 9 53 27 89 HBG 2 21 252 92 365 HBG 3 43 228 23 294 Summe 73 533 142 748 Zu weiteren Angaben sind die Ausführungen unter Frage 8 zu beachten. 6. Wie viele ABFB-Teilnehmer_innen sind Rent- ner_innen mit einer Schwerbehinderung? Zu 6.: Mit Stand März 2014 erhalten insgesamt 283 Personen eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. voller Erwerbsminderung und 77 Personen eine Rente wegen Erreichen des Rentenalters. Leistungsberechtigt für das ABFB sind Personen, die entsprechend § 53 Abs. 1 SGB XII durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX ist dabei unerheblich. Von daher liegen hierzu auch keine Daten vor. 7. Welche Probleme gibt es in der Zuweisungspraxis zum ABFB? Was will der Senat unternehmen, um die Zuweisungspraxis zu verbessern? Zu 7.: Das ABFB ist eine sinnvolle Ergänzung zu den Förderbereichen, um Menschen mit einer geistigen, kör- perlichen oder mehrfachen Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Im Rahmen der Bedarfsfeststellung und der Entscheidung über die Gewährung von Leistungen für eines dieser Leistungsan- gebote (Einrichtungen) kommt es deshalb darauf an, die Spezifik beider Angebote herauszuarbeiten und zu beach- ten. Vor diesem Hintergrund wurde bereits die Leistungs- beschreibung für den Förderbereich überarbeitet. In der für beide Leistungstypen zu-ständigen Facharbeitsgruppe (Unterarbeitsgruppe 5 der Kommission 75) ist auch noch die jetzige Leistungsbeschreibung für das ABFB insbe- sondere hinsichtlich der Abgrenzung zum Förderbereich zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Es wird davon ausgegangen, dass sich im Ergebnis Erleichterungen bei der „Zuweisungspraxis“ er-geben. 8. Wie wird die ABFB-Leistung in Berlin evaluiert? Wie wird das ABFB wissenschaftlich bewertet? Zu 8.: Im Rahmen der „Evaluation des Umstellungsprozesses der Hilfebedarfssystematik in vollstationären Einrichtungen für erwachsene Menschen mit geistiger und/oder Mehrfachbehinderung (Projekt Heime)“ wurde durch die BBI Gesellschaft für Beratung Bildung Innova- tion mbH im Endbericht mit Stand vom 05.03.2014 auch eine erste Betrachtung des ABFB vorgenommen. Die im Rahmen der Studie gewonnen Ergebnisse werden auch in die Arbeit zur Weiterentwicklung des ABFB durch die unter Frage 7 genannte Facharbeitsgruppe einfließen. Unabhängig davon ist zu beachten, dass es sich bei dem ABFB um einen Leistungstyp handelt, der erst mit Be- schluss Nr. 5/2010 der Kommission 75 eingeführt wurde. Deshalb wird es jetzt, um eine bessere Bewertung dieses Angebotes vornehmen zu können, zunächst darauf an- kommen, mit Hilfe des „Berichtes über durchgeführte Maßnahmen der Qualitätssicherung“, mit der regelmäßigen Erhebung von Daten der bestehenden ABFB zu be- ginnen. 9. Wie hoch sind die jährlichen Kosten seit Beginn des ABFB und wie haben sich die jährlichen Kosten seit Ein- führung des ABFB entwickelt? Zu 9.: Seit Einrichten des ABFB stellen sich die Aus- gaben nach den Angaben in der Kosten- und Leistungs- rechnung wie folgt dar: 2011 5.517.499 € 2012 12.433.883 € 2013 14.607.999 € Berlin, den 08. August 2014 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2014)