Drucksache 17 / 14 269 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 22. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014) und Antwort Barrieren beim barrierefreien Wohnraum (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist nach Erkenntnissen des Senats der derzeitige Bedarf an barrierefreiem/barrierearmen Wohnraum in Berlin? Antwort zu 1.: Dem Senat liegen keine detaillierten Informationen hierüber vor. Nach Schätzungen des Kura- toriums Deutsche Altenhilfe (KDA) und dem jüngst ver- öffentlichten Wohnatlas ergibt sich für Berlin ein Bedarf von zusätzlich 41.000 barrierefreien/barrierearmen Woh- nungen für Seniorinnen und Senioren bei Neubau und Bestand. (Quelle: Wohnatlas – Rahmenbedingungen der Bundesländer beim Wohnen im Alter; Kuratorium Deut- sche Altershilfe; 2014). Frage 2: Wie wird sich nach Erkenntnissen des Senats der Bedarf an barrierefreiem/barrierearmen Wohnraum in Berlin bis 2020 sowie bis 2030 entwickeln? Antwort zu 2.: Die Alterung der Gesellschaft setzt sich fort. Sowohl der Anteil als auch die Anzahl älterer Bewohnerinnen und Bewohner stiegen in den letzten zehn Jahren deutlich an. Vom Jahr 2003 bis 2012 stieg die Zahl der Seniorinnen und Senioren im Alter von 65 bis unter 75 um rund 13 % von rund 320.000 auf rund 360.000. Die Altersgruppe der Bewohnerinnen und Bewohner ab 75 Jahren erhöhte sich um rund 27 % von rund 225.000 auf rund 285.000. Bis 2030 wird sich die Zahl der über 80- Jährigen Personen mit einer Steigerung von 80,7 % auf rd. 268.000 nahezu verdoppeln; die Zahl der „jungen Alten“ im Alter von 65 bis unter 80 Jahren wird um 14,4 % auf ca. 590.000 steigen. Entsprechend wird sich auf- grund der vorgenannten Schätzungen der Bedarf an barri- erefreien/barrierearmen Wohnungen erhöhen. Frage 3. Wie viele barrierefreie/barrierearme Woh- nungen gibt es in Berlin und wie viele davon sind im Besitz der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften? Bitte gegebenenfalls Schätzwerte angeben. Antwort zu 3.: Dem Senat liegen keine detaillierten Informationen hierüber vor. Nach Schätzungen des KDA ergibt sich für Berlin ein Bestand von 24.000 weitgehend barrierefreien Wohneinheiten in Seniorenhaushalten und 45.000 in Haushalten, die nicht von Seniorinnen und/oder Senioren bewohnt werden (Quelle: Wohnatlas – Rahmenbedingungen der Bundesländer beim Wohnen im Alter; Kuratorium Deutsche Altershilfe; 2014). Eine aktuelle Abfrage bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ergab einen Bestand in Höhe von rund 5.500 barrierefrei- en/ barrierearmen Wohnungen. Frage 4: Welche Vorgaben macht der Senat den lan- deseigenen Wohnungsbaugesellschaften hinsichtlich der Schaffung von barrierefreiem/barrierearmen Wohnraum? Antwort zu 4: Bestandteil des mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und dem Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) am 04.09.2012 geschlossenen „BÜNDNIS FÜR SOZIALE WOHNUNGSPOLITIK UND BEZAHLBARE MIE- TEN“ ist u. a. die Anpassung ihrer Wohnungsbestände an die Anforderungen des demografischen Wandels. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sehen auch ohne verbindliche Vorgaben im Rahmen der Versorgung brei- ter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum, die Bereit- stellung von barrierefreien/barrierearmen Wohnungen als eigene Aufgabe. Insbesondere beim Neubau wird der rollstuhlgerechte Ausbau von Erdgeschoss-Wohnungen angestrebt. Frage 5: Welche quantitativen und qualitativen Ziele hinsichtlich der Schaffung von barrierefrei- em/barrierearmen Wohnraum haben sich die landeseige- nen Wohnungsbaugesellschaften selbst in welchem Zeit- horizont gesetzt? (Bitte nach Wohnungsbaugesellschaft aufschlüsseln.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 269 2 Antwort zu 5: Aktuelle Abfragen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ergaben folgendes Ergebnis: GESOBAU: „Die GESOBAU gestaltet im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen im Märkischen Viertel rd. 1.000 Wohnungen im Standard „Komfort 50 plus“. Das Produkt „Komfort 50 plus“ wurde in Kooperation mit dem TÜV Rheinland entwickelt und zertifiziert. Hierbei wird keine behindertengerechte, sondern es werden senio- renfreundliche bauliche Anpassungen vorgenommen, die insbesondere eine bodengleiche Dusche, größere Tür- durchgangsbreiten sowie den Einbau einer Holzkonstruk- tion auf den Balkonen bzw. Loggien vorsieht, damit die Balkontürschwelle seniorenfreundlich angepasst ist. So- fern eine komplette Anpassung technisch nicht möglich ist, werden einzelne Aspekte baulich umgesetzt. Modernisierungsmaßnahmen und Wohnraumanpas- sungen im weiteren Bestand der GESOBAU, so zum Beispiel in Pankow, sind insbesondere geprägt durch individuelle Umbauwünsche der Mieter. Hier werden aktiv von der GESOBAU technisch mögliche Verände- rungen in den Wohnungen vorgeschlagen, die unter ande- rem den Bedarfen älter werdender oder gehandicapter Bewohner entgegenkommen. Ziel ist dabei, die wohnli- chen Voraussetzungen für ein langes und selbstbestimm- tes Wohnen zu schaffen und mit modernem Komfort zu verbinden. Auch in der Neubauplanung der GESOBAU wird die Schaffung von barrierearmen Wohnungen berücksichtigt. Auf Grund der demographischen Entwicklung wird mit einer steigenden Nachfrage seniorenfreundlicher Woh- nungen gerechnet.“ WBM: „Im Rahmen der Wirtschaftsplanung wird unser Bauprogramm erarbeitet. Bei allen komplexen Sanie- rungsmaßnahmen prüfen wir die technischen Möglichkei- ten zur Umsetzung für folgende Maßnahmen: 1. Herstellung von barrierefreien Zugängen zu den Häusern (z.B. Automatische Türsysteme, Rampen) 2. Umrüstung der Aufzüge und Einrichtung von ebenerdigen Haltepunkten zur barrierefreien Er- reichbarkeit der Wohnungen 3. Bedarfsgerechter Umbau in bewohnten Wohnun- gen im Einzelfall auf Nachfrage (ebenerdige Du- sche, höhergestelltes WC, Beseitigung von Schwellen in der WE, Anbau von Haltegriffen) 4. Im Rahmen von Neubaumaßnahmen Errichtung jeweils eines barrierefreien Geschosses gemäß BauOrdnung Berlin. Darüber hinaus führen wir Einzelmaßnahmen bei Be- darf und Nachfrage bei Bestandsmietern aus, individuell auch in Abstimmung mit den jeweiligen Pflegekassen zur Frage der Finanzierung.“ Gewobag: „Im Ergebnis sollen bei der Gewobag: a. Bestandsobjekte gezielt barrierearm ertüchtigt wer- den b. barrierearm neu gebaut werden, c. Seniorenwohnheime generalvermietet werden und d. innovative Wohnkonzepte eingeführt werden. Zu a: Aktuell werden bei der Gewobag die Anforde- rungen und Maßnahmen für den barrierearmen Woh- nungsumbau erarbeitet. Darüber hinaus wurde die Altersstruktur der Wohn- quartiere untersucht. Anschließend wurden alle Gebäude auf barrierearme Zugänge bis zur Wohnung überprüft (max. 3 Stufen) – dies stellt grundsätzlich das Potenzial für noch zu ertüchtigende barrierearme Wohnungen dar. Im Ergebnis konnte identifiziert werden ob das Ange- botspotenzial (Wohnungen) mit der aktuellen Situation (Mieter) übereinstimmt. Dort wo die Gruppe der „älteren Mieter“ größer als das Potenzial ist, wird außerdem untersucht ob die Erschließung im Hauseingangsbereich durch den Neubau von Rampen verbessert werden kann. Zu b: Alle Neubauten werden barrierearm errichtet, ein Teil davon barrierefrei. Zu c: Die Gewobag vermietet mehrere Seniorenwohn- häuser an verschiedene Träger. Zu d: Um das selbstbestimmte Wohnen im „höheren“ Alter zu unterstützen wird aktuell ein Pilotprojekt (Zobeltitzstr. 117) realisiert. Neben einer umfangreichen Sanierung zeichnet sich das Projekt durch folgende Ei- genschaften aus: Barrierearmut, viele Gemeinschafts- und Begegnungsflächen, Vernetzung der Nachbarschaft und keine Forcierung auf Gebrechen. Die Erfahrungen dieses Piloten können bei anderen Projekten berücksichtigt wer- den.“ Stadt und Land: „Unsere Gesellschaft prüft im Rahmen von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich die baulichen und finanziellen Möglichkei- ten der Wohnraum- und Wohnumfeldanpassung. Auch die Planungen von Neubauvorhaben schließen generell die Prüfung der Möglichkeiten der Errichtung von barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungen ein. Das Mindestmaß an barrierefreien Wohnungen richtet sich dabei nach gesetzlichen Vorgaben (beispielsweise Bauordnung des Landes Berlin). Darüber hinaus ist es unser Bestreben weitere neue Wohnungen barrierefrei oder barrierearm zu konzipieren. Die exakte Anzahl der dabei entstehenden barrierefreien/-armen Wohnungen wird im Rahmen der Neubauplanungen festgelegt.“ Degewo: „Wohnungsanpassungen im Bestand führen wir individuell entsprechend der Wünsche unserer Mieter durch. Erfahrungen aus den letzten 5 Jahren zeigen, dass wir jährlich etwa 50 Wohnungsanpassungen durchführen. Da Sie bei wohnenden Mietern durchgeführt werden, stehen diese Wohnungen zumindest nicht direkt dem Wohnungsmarkt zur Verfügung. Eine Vorratswohnungs- anpassung führen wir nicht durch, da wir im Neubau bessere Möglichkeiten sehen, Wohnungen entsprechend der Berliner Bauordnung gleich barrierefrei zu erstellen. Der Anteil an barrierefreier Wohnungen in einem Bau- vorhaben dürfte im Schnitt über 10 % liegen, da die Bau- ordnung eine barrierefreie Etage fordert.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 269 3 HOWOGE: „Die HOWOGE wird bei zukünftigen komplexen Sanierungen sowie Neubauten größtenteils auch den Schwerpunkt auf die Schaffung barrierearmer und barrierefreier Wohnungen legen, wobei barrierefreie Wohnungen fast nur in Neubauten geschaffen werden können. Gemäß LBO Berlin § 51 müssen bei Neubauten alle Wohnungen bis zur Wohnungseingangstür barriere- frei errichtet werden. Darüber hinaus wird die HOWOGE in den Neubauvorhaben einen definierten Anteil in Ab- hängigkeit der konkreten Objekte komplett barrierefrei bauen. Aktuell schafft die HOWOGE im Bauvorhaben Mellenseestraße 39-41 83 barrierearme Wohnungen. Im Neubauvorhaben Treskowhöfe werden zwei Senioren- WG’s gebaut, die komplett barrierefrei sind.“ Zusammenfassung: Die quantitativen und qualitativen Ziele hinsichtlich der Schaffung von barrierefreiem/ bar- rierearmen Wohnraum der städtischen Wohnungsbauge- sellschaften werden durch das bestehende Selbstverständ- nis der Versorgung der Bevölkerung mit bedarfsgerech- tem Wohnraum als eigene Aufgabe bestimmt. Im Rahmen der Durchführung von Modernisierungs- maßnahmen werden auf der Grundlage von Potenzialana- lysen bedarfsgerechte Wohnraum- und Wohnumfeldan- passungen mit berücksichtigt. Darüber hinaus werden bei Bedarf und Nachfrage bei Bestandsmietern individuelle Einzelmaßnahmen durchgeführt (z.B. ebenerdige Dusche, höhergestelltes WC, Beseitigung von Schwellen in der Wohneinheit (WE), Anbau von Haltegriffen), auch in Abstimmung mit den jeweiligen Pflegekassen zur Frage der Finanzierung. Eine Vorratswohnungsanpassung findet nicht statt. Im Bereich der Neubauplanung halten sich die städti- schen Wohnungsbaugesellschaften an den gesetzlichen Vorgaben der Bauordnung Berlin zur Erstellung barriere- freier Wohnungen. Frage 6: Wird der Senat eine Quote von fünf Prozent Rollstuhlbenutzerwohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau gemäß der Technischen Baubestimmung der DIN 18040-2 mit der Kennzeichnung R einführen? Antwort zu 6: Die Wohnungsbauförderbestimmungen 2014 regeln u.a., dass die Höchstgrenzen für die Wohn- flächen der geförderten Wohnungen, die barrierefrei so errichtet werden, dass ein jederzeitiger Umbau nach den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner mög- lich ist, wegen der erforderlichen Bewegungsflächen um bis zu 4 m² überschritten werden dürfen. Auf zusätzliche bautechnische Anforderungen in den Wohnungsbauför- derbestimmungen, die über das in der Landesbauordnung, der Energieeinsparverordnung und den einschlägigen DIN-Normen Geregelte hinausgehen würden, wurde verzichtet. Das bedeutet somit auch, dass für die Barriere- freiheit die geltenden Regelungen der Landesbauordnung maßgeblich sind. Die Bauordnung für Berlin regelt in § 39 Absatz 4 Sätze 1 bis 3, dass neu zu errichtende Gebäu- de mit mehr als vier oberirdischen Geschossen ausrei- chend mit Aufzügen erschlossen sein müssen, von denen mindestens einer Kinderwagen, Rollstühle, Krankentra- gen und Lasten aufnehmen kann, Haltestellen in allen Geschossen haben und von der öffentlichen Verkehrsflä- che aus stufenlos erreichbar sein muss. Weiterhin schreibt die Bauordnung in § 51 Absatz 1 Sätze 1 und 2 vor, dass in neu zu errichtenden Gebäuden mit mehr als vier Woh- nungen die Wohnungen eines Geschosses über den übli- chen Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein müssen. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochni- sche mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Frage 7: Beabsichtigt der Senat, eine Bundesratsinitia- tive zur Novellierung des § 554a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit dem Ziel einzubringen, die immer noch mög- liche Verweigerung von baulichen Veränderungen durch Vermieter_innen aufzuheben und die Verpflichtung zum Rückbau einer barrierefreien Wohnung generell aufzuhe- ben? Antwort zu 7: Der BBU - Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen wird sich im Rahmen des BBU-Wettbewerbs 2014 mit dem Thema “Demografiefest gestalten“ befassen. Dabei geht es um die Qualitätsmerkmale demografiefester und generations- gerechter Projekte bei den Mitgliedsunternehmen und deren Übertragbarkeit. In diesem Zusammenhang können auch die Themen der Wohnungsanpassung im Bestand und der Rückbauverpflichtungen nach § 554a BGB ein Thema sein. Städtische Wohnungsbaugesellschaften, wie z.B. die DEGEWO, bieten ihrer Mieterschaft bei Bedarf kostenlose Beratungen für Umbauarbeiten an und über- nehmen damit auch eine Vorreiterrolle. Über Kostentra- gung des individuellen Umbaus wird dann im Einzelfall entschieden. Eine Bundesratsinitiative ist derzeit nicht beabsichtigt. Frage 8: Die stellt der Senat sicher, dass Grundsiche- rungsbezieher_innen mit außergewöhnlicher Gehbehinde- rung, die trotz Zusatzleistungen die Miete für eine barrie- refreie Wohnung, die gemäß der Berliner Bauordnung größer gebaut wurde, nicht aufbringen können, geeigneten Wohnraum finden? Frage 9: Verfügt der Senat über ein Messinstrument, um eine gerechte und überall einheitliche Bewertung des zustehenden Mehrbedarfes bei Menschen mit Schwerbe- hinderung in den unterschiedlichen Bezirken zu messen? Antwort zu 8. und 9.: Die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung für Grundsicherungsempfan- gende nach dem SGB XII ist bei zweckentsprechend genutzten behindertengerechten Wohnungen (barrierefrei und der individuellen Behinderung entsprechende Woh- nungen), insbesondere solche für Rollstuhlbenutzerinnen und –benutzer, stets individuell und unabhängig von den jeweils geltenden Richtwerten für angemessenen Wohn- raum zu bestimmen. Dabei sind Dringlichkeit der Anmie- tung, das aktuelle Angebot auf dem Wohnungsmarkt, die Verkehrsanbindung, die örtliche Einschränkung von schulpflichtigen Kindern oder vergleichbare Tatbestände Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 269 4 angemessen zu berücksichtigen. Der Anspruch auf eine rollstuhlgerechte Wohnung ist anzuerkennen, wenn der Rollstuhl aktuell oder in absehbarer Zeit nicht nur vo- rübergehend auch innerhalb der Wohnung benötigt wird. Zusammenfassend ist aus Sicht des Grundsicherungs- trägers nach dem SGB XII festzustellen, dass die Frage der angemessenen Miete leistungsrechtlich stets individu- ell anhand der genannten Kriterien beantwortet wird. Frage 10: Sind die Wohnungsangebote für Rollstuhl- benutzer*innen auf der Internetseite www.rb- wohnungen.de des LAGeSo aktuell und wird diese Inter- netseite weiter fortgeführt und ausgebaut? Antwort zu 10: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erhält Mietangebote für rollstuhlge- rechte Wohnungen nach der DIN-Norm 18040 Teil 2 (R) auf zwei Arten. Zum einen über eine Freimeldungsanzei- ge durch die bezirklichen Wohnungsämter, wonach das LAGeSo die Wohnungsanbieterinnen und Wohnungsan- bieter anschreibt und um Einstellung bzw. Veröffentli- chung der Wohnung auf der Internetseite www.rb- wohnungen.de bittet. Zum anderen treten Anbieterinnen und Anbieter selbst mit dem LAGeSo zur Bekanntma- chungen ihrer Angebote im Netz in Kontakt. Die Inter- netseite des LAGeSo wurde und wird im Rahmen dieser Möglichkeiten ständig aktualisiert. Die Vermittlungsquote der angebotenen Wohnungen war insgesamt jedoch äußerst gering. Unter Berücksich- tigung der Tatsache, dass es in den vergangenen Jahren zunehmend alternative Möglichkeiten der Wohnungsver- mittlung gibt (vgl. Antwort zu Frage 12) überlegt der Senat dieses Internetangebot zum Jahresende einzustellen, da durch die „neuen“ Internetangebote, der derzeitige Service erhalten bleibt. Frage 11: Wie viele Mietangebote umfasst die Daten- bank auf der Internetseite www.rb-wohnungen.de des LAGeSo aktuell und wie viele Mietangebote werden im Durchschnitt pro Monat eingestellt? Antwort zu 11: Die Datenbank auf der Internetseite www.rb-wohnungen.de des LAGeSo erfasst derzeit 20 Mietangebote. Über eine durchschnittliche Einstellung von Angeboten im Monat kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da die Angebotsmenge bei Rollstuhlwohnungen sich insgesamt sehr gering hält. Erfahrungsgemäß beläuft sich die Anzahl der Mietange- bote bei etwa einem pro Monat. Frage 12: Welche alternativen Möglichkeiten gibt es, damit Menschen mit Behinderung sich online über vor- handenen barrierefreien Wohnraum in Berlin informieren können? Antwort zu 12: In den vergangenen Jahren haben ver- schiedene Online-Portale wie z. B. immonet oder immo- bilienscout24 an Präsenz und auch Nutzung gewonnen. Auch die Wohnungsbaugesellschaften selbst bieten über ihre eigenen Internetseiten die Möglichkeit zur Suche. Des Weiteren können sich Menschen mit Behinderung über Albatros e.V. Informationen über barrierefreie Woh- nungen verschaffen. Berlin, den 09. August 2014 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2014)