Drucksache 17 / 14 273 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 22. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014) und Antwort Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (I) – Verlängerung über die Landesgrenze hinaus „bis nach Falkensee“ vom Tisch? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der senatsverwaltungsinter- nen Überlegungen über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen? Antwort zu 1: Das Land Brandenburg hat die Planung einer S-Bahn nach Falkensee aufgegeben. Sie ist im Lan- desnahverkehrsplan Brandenburg 2013–2017 nicht enthalten . Das Land Berlin hat daraufhin die Planung ent- sprechend auf das Stadtgebiet begrenzt und hat eine Ak- tualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung von 2008 durchführen lassen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewer- tet und eine Senatsvorlage vorbereitet. Frage 2: Wie werden dabei die Vorgaben des Koaliti- onsvertrages nach einer Verlängerung „bis nach Falkensee “ sichergestellt? Frage 3: Besteht hierfür noch eine Umsetzungsmög- lichkeit, nachdem das Land Brandenburg die Verlänge- rung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau nach Falken- see nicht in den Landesverkehrswegeplan 2013-2017 aufgenommen hat? Antwort zu 2 und 3: Im Rahmen der Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2008 wurden mehrere Varianten für eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen näher untersucht und bewertet. Bei einer möglichen Entscheidung für eine Strecken- führung ins Falkenhagener Feld würde eine spätere Wei- terführung auch in Richtung Falkensee weiterhin möglich bleiben. Allerdings enden die Planungen und Zuständig- keiten des Landes Berlin an der Landesgrenze Ber- lin/Brandenburg am Bahnhof Albrechtshof. Über eine Weiterführung über Albrechtshof hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 4: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um „die Verlängerung der S-Bahn ab Bahnhof Spandau nach Westen bis nach Falkensee“ umzusetzen? Antwort zu 4: Der Senat ist verpflichtet, eine Maß- nahme auf seine Wirtschaftlichkeit hin zu untersuchen. Grundsätzlich wird mit einer vertiefenden Planung an- schließend die wirtschaftlichste Variante einer Maßnahme weiter untersetzt. Die Ermittlung solch einer volkswirt- schaftlich sinnvollen Maßnahme sollte mit der aktualisier- ten Nutzen-Kosten-Untersuchung erreicht werden. Derzeit wird eine Senatsvorlage vorbereitet, womit der Senat eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus treffen wird. Frage 5: Ist zunächst im Gespräch mit dem Land Brandenburg der fortgeschriebene Landesverkehrswege- plan abzuwarten? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 04. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2014)