Drucksache 17 / 14 276 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 22. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014) und Antwort Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (IV) – Auswirkungen auf Straßenverkehr und Regionalverkehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Senatsverwaltung bei einer etwaigen S-Bahnverlängerung bis ins Falkenhagener Feld die Notwendigkeit, die wichtige Staakener Verkehrsader Seegefelder Weg kreuzen zu müssen? Frage 2: Sollen hier die Gleisanlagen eingleisig oder zweigleisig gebaut und genutzt werden? Frage 3: Welche Auswirkungen hat dies für die Fre- quenz der Verschränkung des Seegefelder Weges mit der Folge des Stopps des Individual-, des Wirtschafts- und des sonstigen ÖPNV-Verkehrs? Frage 4: Sind Tunnel- oder Brückenlösungen in der Diskussion? Antwort zu 1 bis 4: Die konkrete Ausgestaltung zur notwendigen Länge von Gleisanlagen, eine Entscheidung über eingleisige und zweigleisige Abschnitte wird ebenso wie die konkrete Ausgestaltung von Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen erst im Rahmen der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Für eine Kreuzung mit der Seegefelder Straße wird derzeit eine niveaufreie Lösung angestrebt. Frage 5: Wie werden die Fahrgäste nach Meinung der Senatsverwaltung zu möglichen neuen Bahnhöfen (stand- ortgenau) einer etwaigen S-Bahnverlängerung von Span- dau ins Falkenhagener Feld gelangen (bitte aufteilen in fußläufig, per ÖPNV, per Auto)? Frage 6: Wie sieht das Zubringerkonzept über den ÖPNV aus, welche Bus-Linien werden aus welchen Be- reichen die Fahrgäste zu welchen Bahnhöfen führen? Antwort zu 5 und 6: Der Stadtentwicklungsplan Ver- kehr 2025 (StEP Verkehr) als verkehrspolitische Strategie des Berliner Senats hat das Ziel gesetzt, eine zukunftsfä- hige Mobilität für alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins zu gewährleisten. Zur Schaffung eines effizienten und attraktiven ÖPNV-Angebotes muss sich der Senat u. a. an die Vorga- ben des Nahverkehrsplanes halten. Er legt verbindliche Standards und Anforderungen hinsichtlich Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit), Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) sowie Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Bran- denburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) fest. Sobald ein politischer Beschluss des Senats für die Realisierung einer S-Bahnverlängerung über Spandau hinaus und damit eine Entscheidung für eine Strecken- führungsvariante inkl. Bahnhöfe vorliegt, sind die weite- ren Planungsschritte zeitnah einzuleiten und damit auch eine Konkretisierung von Zubringerkonzepten und Zuwe- gungen zu den neuen S-Bahnhöfen. Frage 7: Sind Park & Ride-Parkplätze entlang der et- waigen Strecke realisierbar? Antwort zu 7: Es wird eingeschätzt, dass Park&Ride (P&R) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf- grund der hohen Kosten für Grunderwerb, Betrieb und Unterhaltung sowie dem geringen verkehrlichen Nutzen (möglichen Neukundenzuwachs und Entlastung der Stra- ßen vom Individualverkehr) nur sehr begrenzt geeignet und wirtschaftlich tragfähig erscheint. Berlin und Brandenburg orientieren deshalb auf ein für den Berufsverkehr attraktives Angebot, insbesondere im Regional- und S-Bahnverkehr. Für bahnferne Wohn- standorte empfiehlt sich eine Pkw- oder aber auch Fahr- radnutzung als Zugang zur nächstgelegenen Schienenstre- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 276 2 cke (falls ein Bus als Zubringer nicht vorhanden ist) und ein möglichst schneller Umstieg auf den öffentlichen Verkehr. D.h. Schnittstellen zwischen PKW und ÖPNV sollten im Land Brandenburg liegen, wo in aller Regel freie Flächen eher verfügbar und finanzierbar sind. Im Berliner Stadtgebiet wird vor allem die Kombina- tion von Fahrrad und ÖPNV im Rahmen eines Investiti- onsprogramms mit BVG und S-Bahn gefördert. Im StEP Verkehr ist darüber hinaus vorgesehen, zusammen mit Brandenburg das Thema P&R konzeptionell zu überprü- fen. Frage 8: Wie wird die Senatsverwaltung den zu erwar- tenden Parkplatzsuchverkehr in den Wohngebieten rund um die Bahnhöfe verhindern? Antwort zu 8: Es wird auf die Antwort zu 5 und 6 verwiesen. Frage 9: Hält die Senatsverwaltung die Einführung ei- ner Parkraumbewirtschaftung/Parkraummanagement für ein sinnvolles Mittel? Antwort zu 9: Der StEP Verkehr empfiehlt die schrittweise Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf alle innerstädtische Zielgebiete des Pkw-Verkehrs mit starker Parkraumnachfrage sowie die unmittelbar angren- zenden Wohngebiete. Potenzielle Erweiterungsgebiete sind vor allem die hoch verdichteteten und nutzungsge- mischten Stadtteile und Quartiere. Die Erfahrungen in Berlin haben gezeigt, dass die Parkraumbewirtschaftung deutlich zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Wohnsituation beitragen kann: - Bewohnerinnen und Bewohner finden leichter einen Parkplatz, - bessere Zugänglichkeit für Kundinnen und Kunden und Besucherinnen und Besucher, - weniger Parksuchverkehr, - Dämpfung des Pkw-Zielverkehrs von Beschäftig- ten, weniger Dauerparker. Die Bezirke treffen die Entscheidung über die Einfüh- rung der Parkraumbewirtschaftung auf der Grundlage von detaillierten Untersuchungen zur Parkraumsituation und zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Frage 10: Welche Auswirkungen auf die Relevanz, zum Beispiel Qualität und Quantität der Regionalbahnhal- te, der Bahnhöfe Albrechtshof und Staaken wird durch die mögliche Verlängerung der S-Bahn im Einzugsbereich gesehen? Antwort zu 10: Regionalverkehr und S-Bahnverkehr bedienen überwiegend ein unterschiedliches Kundenpo- tential. Die Regionalbahnstrecke im Zuge der Hamburger Bahn aus dem Land Brandenburg führt bis zum Bahnhof Spandau und dann weiter zur Berliner Innenstadt. Der Berliner Regionalverkehr ist durch weitere Reiselängen (gegenüber der S-Bahn) und eine sehr hohe Auslastung durch die Brandenburger Pendler geprägt. Eine Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus in Richtung Westen dient der Beseitigung der bestehen- den Anbindungsdefizite im westlichen Spandau und bietet eine weitere direkte Verbindung für die Spandauer Ein- wohnerinnen und Einwohner bis in die Berliner Innen- stadt. Frage 11: Wie begegnet der Senat der vielfach geäu- ßerten Befürchtung, dass die Taktdichte der Regionalbahn bei Engpässen wegen des priorisierten Fernverkehrs ver- ringert werden könnte? Antwort zu 11: Der Netzbetreiber muss die Bestellun- gen von Zugleistungen entsprechend den Regelungen des Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) und der Eisen- bahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) anneh- men und bearbeiten. Dies betrifft auch den Eisenbahnre- gionalverkehr. Bei absehbaren Engpässen müssen die Bestimmungen des AEG und der EIBV berücksichtigt werden. Der Senat nutzt dabei alle sich bietenden Mög- lichkeiten, damit die von ihm gemeinsam mit dem Land Brandenburg bestellten Leistungen des Eisenbahnregio- nalverkehrs in gewünschter zeitlicher Lage, Umfang und Qualität gefahren werden können. Berlin, den 1. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014)