Drucksache 17 / 14 280 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 22. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014) und Antwort Rauchverbot an Bushaltestellen erwünscht Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Möglichkeit sieht der Senat, auf die BVG und die weiteren Verkehrsunternehmen einzuwir- ken, dass an Bushaltestellen und insbesondere in Buswar- tehäuschen nicht mehr geraucht wird? Antwort zu 1: Da sich Bus- und Straßenbahnhaltestel- len im öffentlichen Straßenland befinden, ist die Realisie- rung eines wirksamen Rauchverbots nur schwer möglich. Verbote sind aber nur dann sinnvoll, wenn bei deren Durchsetzung ein hinreichend großer Erfolgsgrad erreicht werden kann. Dies ist bei einem Rauchverbot an Bus- und Straßenbahnhaltestellen nur eingeschränkt gegeben. Es wird auch auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Die BVG teilt hierzu mit: „Es ist … zu bedenken, dass eine flächendeckende Kontrolle – durch wen auch immer - bei rd. 7.300 Bus- und Straßenbahnhaltestellen nicht realistisch ist. Der BVG ist es deshalb nicht möglich und rät auch davon ab, ein Rauchverbot an den Oberflächenhaltestellen einzuführen, da es weder durchsetzbar noch bei Verstoß zu ahnden wäre.“ Frage 2: Wäre die Umsetzung des etwaigen Vorha- bens analog wie auf S-Bahnhöfen umsetzbar? Antwort zu 2: Nein. Unbeschadet des auch in Bahnhöfen nicht umfassend durchsetzbaren Rauchverbotes, besteht bei Bus- und Stra- ßenbahnhaltestellen die zusätzliche Problematik der ein- deutigen Eingrenzung der Flächen, auf denen ein Rauch- verbot gelten soll. Bei Bahnhöfen hingegen handelt es sich um eindeutig abgegrenzte Bereiche, in denen das Hausrecht des jeweiligen Betreibers wirken kann. Zudem haben in Bahnhöfen (insbesondere im unterirdischen Bereich) neben dem Nichtraucherschutz Fragen des Brandschutzes eine besondere Relevanz. Frage 3: Welche Maßnahmen zur Information für die Fahrgäste und Durchsetzung des Vorhabens wären denk- bar? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG appelliert … mit Plakaten an die Rücksichtnahme der Raucher auf die Nichtraucher.“ Frage 4: Betrachtet der Senat diese Idee als wün- schenswertes Vorhaben? Antwort zu 4: Der Senat strebt grundsätzlich einen umfassenden Nichtraucherschutz in öffentlichen Einrich- tungen an. Aus den o.g. Gründen hält der Senat aber die Umsetzung der Idee des in den Fragestellungen darge- stellten Vorhabens für schwer realisierbar. Berlin, den 01. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014)