Drucksache 17 / 14 281 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 21. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2014) und Antwort Investitions- und Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe und für welche Zwecke sind in den Haushaltsjahren 2012, 2013 und 2014 Herrichtungs- und Investitionskosten an die Betreiber von welchen Erstauf- nahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünf- ten zusätzlich zu den jeweiligen Tagessätzen direkt vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) über- nommen worden? (Bitte nach Unterkunft, Betreiber und Zweck aufschlüsseln.) 2. Mit welchen Betreibern und für welche Unterkünfte bestehen über die Betreiberverträge hinaus separate Ver- einbarungen mit dem Land Berlin? Wann und in welcher Form (schriftlicher Vertrag, Aktenvermerk über mündli- che Absprachen etc.) wurden diese Vereinbarungen je- weils dokumentiert? 3. Unter welchen konkreten Bedingungen werden die Kosten für Investitionen und Herrichtung von Flücht- lingsunterkünften vom LAGeSo direkt übernommen und nicht über den Tagessatz refinanziert? 4. Aus welchen Haushaltstiteln werden die unter 1. genannten Kosten für Investitionen und Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften finanziert? (Bitte nach Jahr auf- schlüsseln sowie Kapitel/Titel und Unterkonto angeben.) Zu 1. bis 4.: Die erbetenen Angaben sind in der anlie- genden Tabelle dargestellt. Der Zahlungszweck bezieht sich jeweils auf die Herrichtung von Unterkünften. Grundsätzlich bestehen mit keinen Betreibern über vertragliche Vereinbarungen zum Betrieb einer Unter- kunft hinaus separate Vereinbarungen, da alle im Rahmen der Vorbereitung der Inbetriebnahme getroffenen schrift- lich festgehaltenen Vorgaben - insbesondere auch hin- sichtlich der im Falle eines Betriebs mit Notbelegung erforderlichen Absprachen - in den Vertrag aufgenommen werden. Eine nicht über den Tagessatz abgewickelte (Re- )Finanzierung erfolgt in den Fällen, in denen unbestimmt ist, wie lange das Objekt für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. Ferner kommt eine derartige Finanzierung dann in Betracht, wenn ein unver- zügliches Handeln zur Vermeidung von Obdachlosigkeit notwendig ist oder aus anderen Gründen eine Refinanzie- rung über den Tagessatz nicht möglich ist. Dies ist regel- mäßig bei der Nutzung von Immobilien als Unterkunft mit Notbelegung der Fall, da es in diesen Fällen auf Grund der Eilbedürftigkeit in der Regel am erforderlichen zeitlichen Vorlauf mangelt. 5. Inwiefern werden die Angebote von Seiten des Heimbetreibers für Investitionen und Herrichtung auf ihre Kosteneffizienz geprüft? Sind die Heimbetreiber ver- pflichtet drei Kostenvoranschläge vorzulegen etc.? 6. Wurden die Betreiber verpflichtet, für die Investiti- onen jeweils Ausschreibungen vorzunehmen, bzw. hat das Land Berlin entsprechende Ausschreibungen vorgenom- men? (Bitte einzeln nach Unterkunft aufschlüsseln.) a. Wenn ja, wann erfolgte die Ausschreibung jeweils und wo wurden die Ausschreibungen jeweils ver- öffentlicht? b. Wenn nein, warum wurde jeweils auf die Aus- schreibung verzichtet? Zu 5. und 6.: Die Betreiber haben grundsätzlich Kos- tenvoranschläge einzuholen und vorzulegen und müssen die erforderlichen Ausschreibungen vornehmen. Aus- nahmen hiervon kommen dann in Betracht, wenn kurz- fristige Realisierungszeiträume für die Herrichtung und Inbetriebnahme ein solches Verfahren nicht ermöglichen (vor allem bei Notbelegungen). Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LA- GeSo) prüft die Abrechnungen und begleitet auch die Herrichtungsphasen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 281 2 7. Wer ist jeweils Eigentümer*in und profitiert somit von der Wertsteigerung der betreffenden Immobilien durch die vom Land finanzierten Investitionen? Sind insoweit ggf. Rückzahlungen an das Land Berlin zu leis- ten, sobald die Immobilie nicht mehr als Flüchtlingsun- terkunft im Auftrag des Landes genutzt wird, und wenn ja, in welcher Höhe bzw. nach welchen Regularien, Grundsätzen und Maßstäben? Zu 7.: Eigentümer der betroffenen Immobilien sind das Land Berlin, die Bundesrepublik Deutschland sowie private oder gemeinnützige Unternehmen. Bei Immobilien, die für die Unterbringung von Asyl- begehrenden und Flüchtlingen genutzt werden, handelt es sich um kein marktübliches Produkt. Für die Zwecke der Unterbringung bedarf es regelmäßig nutzungsbedingter Herrichtungsarbeiten, die ggf. nach Ablauf der Nut- zung wieder zurückzubauen sind. Es ist nicht erkennbar, dass diese nutzungsspezifi- schen Herrichtungen generell zu einer Wertsteigerung der Gebäude nach Ablauf der Nutzungsdauer führen. Berlin, den 15. August 2014 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2014) Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/14 281 Landesamt für Gesundheit und Soziales - Berliner Unterbringungsleitstelle Ausgaben im Titel 671 59 Unterkonto 160 (Herrichtungskosten) für Gemeinschaftsunterkünfte (einschl. Unterkünfte mit Notbelegung) sowie Aufnahmeeinrichtungen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Standort Ortsteil Kosten 2012 Euro* Kosten 2013 Euro* Kosten 2014 Euro* Moabit - 285.560 24.077 Wedding - 107.442 - Lichterfelde - - 358.642 Spandau - 14.000 - Hellersdorf - 1.492.331 2.491.142 Britz - 3.710.934 4.461.085 Lichterfelde - 168.066 123.151 Zehlendorf - 35.412 - Heiligensee - 3.141 - Wittenau - 250.000 - Moabit - - 1.354 Moabit 31.941 105.060 94.368 Fennpfuhl 114.886 - - Prenzlauer Berg 100.000 90.357 676.473 Köpenick - - 854.199 Moabit 307.462 143 - Gatow - 202.540 107.792 Wittenau - 250.000 1.959.080 Grünau 22.972 87.339 - Reinickendorf - 194.248 390.488 Hellersdorf - 2.663.367 201.565 Prenzlauer Berg - 3.357 - Westend - 474.592 105.265 Pankow - - 30.940 Wilmersdorf - - 389.746 Kreuzberg - - 208.583 *) auf volle Euro-Beträge gerundet Die Übersicht weist die Beträge in Abhängigkeit zum Entstehungsjahr aus, eine Abweichung zum Buchungsjahr ist möglich. S17-14281 S1714281Anlage