Drucksache 17 / 14 286 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 24. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2014) und Antwort Haushaltsnahe Altglassammlung auf einem guten Weg oder doch noch in weiter Ferne Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit sind die Untersuchungen zu Quali- tät und Quantität des gesammelten Behälterglases in den einzelnen Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick seit der drastischen Reduzierung der Standorte im Holsystem vor über sechs Monaten vorangekommen, die wesentliche Erkenntnisse liefern sollen, um den Beschluss des Abgeordnetenhauses 17/1536 „Bewährte Berliner Altglassammlung sichern: Hoftonnen stadtweit erhalten, Sammelqualität verbessern, Öffentlichkeitsarbeit verstärken“ auch in dem Punkt: „Für die in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick seit November 2013 abgezogenen Altglastonnen ist kurzfristig die Wiederaufstellung zu erreichen.“ umzusetzen? Antwort zu 1: Im ersten Halbjahr 2014 wurden vom beauftragten Sachverständigen zwei Untersuchungsreihen durchgeführt. Über die erreichten Zwischenergebnisse und den weiteren Stand der gutachterlichen Begleitung wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Berliner Abgeordnetenhauses entsprechend dem Be- schluss „Bewährte Berliner Altglassammlung sichern: Hoftonnen stadtweit erhalten, Sammelqualität verbessern, Öffentlichkeitsarbeit verstärken“, Drucksache Nr. 17/1536, im Juli berichtet. Die dritte Untersuchungsreihe beginnt im September, insgesamt wird die gutachterliche Untersuchung bis zum Ende des Jahres 2014 fortgeführt. Nach Abschluss des Gutachtens wird dem Abgeordneten- haus über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen zu berichten sein. Frage 2: Wie und durch wen erfolgte in wessen Auf- trag die Überprüfung der maximalen Entfernungen von Hauseingängen zu Depotcontainerstandorten nach den Vorgaben aus der Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Senat und dem Systembetreiber Grüner Punkt - Dua- les System Deutschland GmbH? Antwort zu 2: Laut Systembeschreibung war in dem Ausschreibungsgebiet BE 104 (Lichtenberg, Marzahn- Hellersdorf, Treptow-Köpenick) das Holsystem soweit umzustellen, dass im Radius von 300 m um einen Iglu- standplatz auf Wohngrundstücken keine weiteren Behäl- ter mehr stehen. Einzelne Abweichungen sind in Aus- nahmefällen aufgrund örtlicher Gegebenheiten z. B. durch Schnellstraßen, Bahnlinien etc. bedingt. Der Senat geht davon aus, dass sich sowohl die Duales System Deutschland GmbH als auch das beauftragte Ent- sorgungsunternehmen Berlin Recycling GmbH an die Systembeschreibung gehalten haben und die Einhaltung des 300 m Radius sicherstellen. Im Einzelfall außerhalb des vereinbarten Bereiches abgezogene Behälter sind auf Veranlassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wieder aufgestellt worden. Frage 3: Wo erfolgte auf Grund der Überschreitung der 300-Meter-Radius-Festlegung (im Umkreis von De- potcontainerstandorte keine Altglassammelbehälter im Holsystem auf privaten Abstellplätzen) oder anderer Gründe (Hinweise von Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümer) die Wiederaufstellung von Altglassammel- behältern im Holsystem auf den Wertstoffsammelplätzen von privaten Hauseigentümern und Wohnungsunterneh- men? Antwort zu 3: An folgende Anfallstellen wurden zu Unrecht abgezogene Behälter wieder aufgestellt: - Kröpeliner Straße 1,11,12 und 21 - Landsberger Allee 295, 303 und 309 - Wurzener Straße 1,6 und 13 - Johanna-Tesch-Straße 60 - Ludwigsluster Straße 55 - Boizenburger Straße 59 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 286 2 Frage 4: Nach welchen Kriterien sind die in die Unter- suchung der Gutachter eingebundenen Standorte mit Altglassammelbehältern (Holsystem) und Depotcontai- nern (Bringsystem) ausgewählt worden? Antwort zu 4: Auf der Basis der vom Entsorger Berlin Recycling zur Verfügung gestellten Datengrundlage über aufgestellte Behälter wurde die zu untersuchende Behäl- teranzahl im Holsystem durch anteilmäßige Aufteilung jeder Behältergröße auf die Bezirke bzw. Ortsteile ermit- telt. So wurden alle Bezirke und alle Behältergrößen be- rücksichtigt. Spezielle Kriterien zur Standortauswahl waren nicht vorgegeben. Die einzelnen Untersuchungs- reihen beziehen jeweils dieselben Standorte mit ein. Im Bringsystem werden hinsichtlich einer flächende- ckenderen Aussagekraft der Ergebnisse für jede Untersu- chungsreihe andere Standorte ausgewählt. Frage 5: Gab es in der Vergangenheit bei diesen aus- gewählten Standorten schon Auffälligkeiten hinsichtlich Qualität und Quantität des Sammelgutes? Wenn ja, wie wurden/werden diese Hinweise in das Gutachten einbezo- gen? Antwort zu 5: Dem Senat sind keine Auffälligkeiten an einzelnen Standorten hinsichtlich der Qualität und Quantität des Sammelgutes für die Jahre vor 2014 be- kannt. Frage 6: Wie viele Standorte mit Altglassammelbehäl- tern auf Wertstoffsammelplätzen der Wohnungsunter- nehmen mit Gebäuden mit separaten und für Mieter/innen unzugänglichen Restmülltonnen unter Abfallabwurfanla- gen (sogenannten Müllschluckern) sind in die Untersu- chungen der beauftragten Gutachter eingeflossen? Welche Erfahrungen mit Fehlwürfen liegen bei diesen haushalts- nahen Wertstoffsammelplätzen vor? Antwort zu 6: Dem Senat und dem Gutachter lagen keine Kenntnisse über vorhandene Abfallabwurfanlagen sowie diesbezügliche Fehlwürfe vor. Die Vorgaben zur Standortauswahl sahen keine entsprechenden Kriterien vor. Die Auswahl der Standorte erfolgte zufällig nach gewichteter Aufteilung der Behälteranzahlen (siehe Ant- wort zu Frage 4). Frage 7: Wie viele der zu untersuchenden Standorte im Holsystem sind seit wann mit Behältern mit ver- schließbarem Deckel und verringerten Einwurföffnungen für die jeweilige Altglasfarbe ausgestattet? Ist die soge- nannte Nullmessung an diesen Standorten sichergestellt worden? Wurde die Umstellung der Behälter gleichzeitig zur Information der Nutzerinnen und Nutzer zur Verbes- serung der Altglassammelqualität genutzt? Wenn ja, in welcher Art und Weise erfolgte diese Information? Antwort zu 7: Bisher wurden in der ersten Untersu- chungsreihe 69 Weißglasbehälter und 64 Buntglasbehälter untersucht, in der zweiten Untersuchungsreihe waren es 60 Weißglasbehälter und 59 Buntglasbehälter. Dabei handelte es sich um Behälter, die nicht abschließbar wa- ren. Von diesen untersuchten Behältern stand ein Drittel in Gebieten, für die die Aufstellung abschließbarer Behäl- ter vereinbart worden war. Insofern kann an diesen Standorten bezüglich der ersten beiden Untersuchungsrei- hen von einer Nullmessung ausgegangen werden. In den mit abschließbaren Behältern vorgesehenen Gebieten, incl. der zu untersuchenden Standorte, sind die Behälter im Holsystem vom zuständigen Entsorger weit- gehend erst ab 24. Mai bis 30. Juni vollständig mit Schlössern versehen worden. Es handelt sich um 581 Behälter. In den folgenden Untersuchungsreihen wird zur Fundierung der Ergebnisse die Anzahl der zu untersu- chenden abschließbaren Behälter erhöht werden. Zur Kennzeichnung, welche Materialien nicht einge- worfen werden dürfen, ist auf jedem Behälter (in unmit- telbarer Nähe des Einwurfs) ein entsprechender Aufkleber aufgebracht worden. Im Rahmen der Untersuchung achtet der Gutachter auf die erfolgte Kennzeichnung. Frage 8: Wenn keine Information oder Beratungen zum optimalen Trennverhalten durchgeführt worden sind, wie bewertet der Senat die Mitwirkungsleistung von Bür- gerinnen und Bürger für eine gute Qualität des gesammel- ten Materials in den Altglassammelbehältern? Antwort zu 8: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Glasqualitätsproblematik die BSR gebeten, das Ne- benentgelt der Dualen Systeme zur Information der Bür- gerinnen und Bürger verstärkt bezüglich einer ordnungs- gemäßen getrennten Glassammlung einzusetzen, was auch durch verschiedene Informationsmaßnahmen ge- schehen ist. Nach Einschätzung des Senats zeigen Berli- ner Bürgerinnen und Bürger überwiegend eine hohe Be- reitschaft zur Abfalltrennung, was nicht nur die Altglas- sammlung betrifft. Frage 9: Wie wird die Altglassammlung gegenwärtig bei der Standplatzberatung (BSR und Bauämter) für das Aufstellen von Abfallbehältern bei der Planung und Rea- lisierung von Abfallsammelplätzen durch private und öffentliche Bauherrinnen berücksichtigt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 286 3 Antwort zu 9: Gemäß Bauordnung für Berlin sind bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen die Bauherrin oder der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich- rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Hinsichtlich der Sammlung von Abfällen sind Flächen in ausreichen- der Größe für die Aufstellung von Behältern für Abfälle zur Beseitigung und zur Verwertung im Rahmen der Erfüllung der abfallrechtlichen Trennpflichten, die im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin näher aus- geführt sind, vorzuhalten. Die Berliner Stadtreinigungsbe- triebe informieren auf ihrer Internetseite über die „Grundlagen für die Gestaltung von Standorten und Transport- wegen für Abfallbehälter“ (siehe http://www.bsr.de/assets/downloads/Grundlagenkatalog_ Stand_2013-01-31.pdf). Berlin, den 07. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2014)