Drucksache 17 / 14 287 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 24. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2014) und Antwort Wertstoffsammlung im öffentlichen Straßenland Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Qualität der De- potcontainerstandorte zur Sammlung von Wertstoffen im öffentlichen Straßenland hinsichtlich Standortwahl, Nutz- barkeit (insbesondere für Menschen mit Handicap) und Nutzung (Qualität und Menge)? Gibt es Empfehlungen für die Bezirke für den grundsätzlichen Standortaus- schluss für Depotcontainer (z. B. Abstände vor Schulen und Kitas, in Kreuzungsbereichen von Straßen, zu Rad- wegen, zu Gebäudedenkmalen usw.) gegebenenfalls auch in Abhängigkeit vom jeweiligen Sammelgut? Wenn ja, welche? Wenn nein, ist beabsichtigt entsprechende Emp- fehlungen zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen? Frage 2: Wo, in welcher Weise und durch wen beauf- tragt erfolgten bisher Veränderungen bei Standorten und der Art der Depotcontainer? Antwort zu 1 und 2: Die Auswahl der Depotcontainer- standorte liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Im Rah- men des Genehmigungsverfahrens wird dort die Kompa- tibilität mit anderen öffentlichen Interessen geprüft. Das betrifft auch eventuelle Standortänderungen. Empfehlun- gen für die Bezirke existieren nicht. Der Senat beabsich- tigt nicht, entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten oder erarbeiten zu lassen. Frage 3: Wie bewertet der Senat die äußere Gestalt der Depotcontainer und ihre Standorte? Gibt es Absichten zur Vereinheitlichung (Form, Farbe, Einfassung, Beschriftung usw.) von Wertstoffsammelbehältern unter-schiedlicher Wertstoffart (Altglas, Alttextilien/-schuhe, Elektroklein- geräte usw.) auf gemeinsam genutzten Standorten? Antwort zu 3: Nach den „Allgemeinen Vorgaben für den Systembetrieb“, die Anlage der Abstimmungsvereinbarung mit den Betreibern der dualen Systeme sind, sind Glascontainer im Straßenland mit den Farben weiß, grün und braun zu kennzeichnen und Informationen an- zubringen, welche Materialien in den Glascontainer gehö- ren. Bei der Gestellung der Container sind die geltenden lärmschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Darüber hinaus nimmt der Senat keinen Einfluss auf die äußere Gestaltung der Sammelcontainer. Frage 4: Wie viele Anzeigen gab es in den letzten 3 Jahren wegen Sachbeschädigungen (einschließlich illega- les Plakatieren oder Graffiti) an Depotcontainern und Diebstahl von Wertstoffen? Welchen Erfolg hatten diese Anzeigen? Antwort zu 4: Hierzu liegen dem Senat keine Er- kenntnisse vor. Frage 5: Wie bewertet der Senat Standorte mit Behäl- tern im Unterflursystem z. B. wie in Hamburg und Oldenburg oder dem Halbunterflursystem Modell Duis- burg? Welche Möglichkeit der Einführung dieser Systeme bestehen in Berlin im öffentlichen Bereich? Antwort zu 5: Im Land Berlin existieren an ausge- wählten Standorten bei Wohnungsbaugesellschaften Un- terflursysteme für die Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen. Im öffentlichen Stra- ßenland sind an besonders frequentierten Bereichen die Papierkörbe als Unterflurbehälter eingerichtet. Es besteht kein Anlass zu einer Bewertung ähnlicher Systeme in anderen Städten. Frage 6: Welche Planungen gibt es in Berlin für die Ausweitung von Standorten für die Erhöhung der Wert- stoffsammlung zur Umsetzung der Europäischen Abfall- rahmenrichtlinie ab 2015? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 287 2 Antwort zu 6.: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes schreibt in Umsetzung der Europäischen Abfall- rahmenrichtlinie vor, dass spätestens ab dem 1. Januar 2015 Papier-, Metall-, Kunststoff und Glasabfälle getrennt zu sammeln sind, soweit dies technisch möglich und wirt- schaftlich zumutbar ist. Entsprechendes gilt für überlas- sungspflichtige Bioabfälle. Die genannten Abfälle werden im Land Berlin bereits jetzt über unterschiedliche Sam- melsysteme (Altglassammlung, einheitliche Wertstoffton- ne, Papiertonne, BioGut-Tonne) getrennt erfasst. Berlin, den 13. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2014)