Drucksache 17 / 14 289 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 28. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2014) und Antwort Situation in den Berliner Schulen zum neuen Schuljahr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen und Beschäftigungspositionen (in VZÄ) für Lehrkräfte stehen laut Haushaltsplan für das neue Schuljahr 2014/15 zur Verfügung a. für den Schulbedarf gemäß Zumessungsrichtlinien, b. für die Vertretung als „langzeitkrank“ anerkannter Lehrkräfte, c. für aktuelle Vertretungen (incl. Personalkostenbudgetierungsmittel - PKB)? Zu 1.: Nach den Berechnungen der aktuellsten Leh- rerbedarfsfeststellung vom 01.11.2013 stehen für den Bedarf laut Zumessungsrichtlinien im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 27.186 Vollzeiteinheiten (VZE entspricht VZÄ - Vollzeitäquivalent) zur Verfügung. Darunter 1.102 VZE für die Vertretung nicht verfüg- barer (inkl. Langzeiterkrankter) Lehrkräfte. Im Haushaltsjahr 2014 stehen Mittel für die Personal- kostenbudgetierung (PKB) i.H.v. 37 Mio Euro zur Verfü- gung. Im Stellenplan sind keine Stellen bzw. Beschäfti- gungspositionen ausgewiesen. 2. Wie hoch ist der „Schüler/innenaufwuchs“ (Steigerung der Schüler/innenzahlen) insgesamt? Um wie viel liegt er über der Prognose der Senatsverwaltung? Gibt es haushaltsmäßig einen Ausgleich für den wegen unerwar- tet höheren Schüler/innenzahlen gestiegenen Bedarf; wenn ja, in welchem Umfang und ist die Steigerung be- darfsdeckend? Zu 2.: Grundlage für die Planung des neuen Schuljah- res sind immer die Modellrechnungen zur Schülerzahl- entwicklung. Wir erwarten eine Steigerung von ca. 6.000 Schülerinnen und Schülern in allgemein bildenden Schu- len, beruflichen Schulen und im zweiten Bildungsweg. Dies ist zu 100 % bedarfsdeckend mit 360 Vollzeiteinhei- ten (VZE) im Einstellungskontingent enthalten. Belastba- re Zahlen zum neuen Schuljahr liegen erst im November jeden Jahres vor und bilden die Grundlage für die Be- darfsfeststellung. Abweichungen zwischen Planung und Bedarfsfeststellung (im letzten Jahr bei 0,4 %) werden in der Regel zum Schulhalbjahr ausgeglichen. 3. Wie viele „langzeitkranke“ Lehrkräfte gab es zum Ende des alten Schuljahres (08.07.2014), und mit wie vielen rechnet der Senat zum Beginn des neuen Schuljah- res (01.09.2014) in VZÄ? Zu 3.: Mit Stichtag 30.06.2014 betrug die Anzahl der langzeiterkrankten Lehrkräfte 793,6 VZE. Eine Prognose zu Beginn des neuen Schuljahres ist hier nicht möglich. 4. Wie viele freie Stellen (in VZÄ) gab es zum 01.08.2014 zu besetzen, und wie viele davon sind tatsäch- lich besetzt bzw. noch nicht besetzt? 5. Wie viele Laufbahnbewerber und wie viele „Quereinsteiger “ (bzw. andere Nichtlaufbahnbewerber) werden zum neuen Schuljahr eingestellt oder sind eingestellt worden? a. Wie viele zusätzliche Einstellungen (VZÄ) sind nötig, um die Teilfreistellungen der „Quereinsteiger “ zum Absolvieren des berufsbegleitenden Referendariats auszugleichen? b. Sind in entsprechendem Umfang zusätzliche Ein- stellungen vorgenommen worden? Zu 4. und 5.: Zum Schuljahresbeginn werden ca. 2.000 Lehrkräfte eingestellt, um den Bedarf aufgrund der wachsenden Schülerzahlen und der Wiedereinführung der Altersermäßigung abzudecken. Vorausschauend wurden bereits im Frühjahr diesen Jahres 668 Lehrkräfte einge- stellt. Für den Einstellungsturnus zum Sommer 2014 lagen über 6.200 Bewerbungen vor, davon rund 2.800 Laufbahnbewerberinnen/ Laufbahnbewerber. Die letzten Laufbahnbewerbungen gingen aufgrund des Ausbildungs- turnus in Bayern erst in den letzten Wochen ein. Die Ein- stellungsvorgänge werden zzt. noch fortlaufend durchge- führt. Dabei werden vorrangig Laufbahnbewerberinnen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 289 2 und Laufbahnbewerber berücksichtigt. Die genaue Vertei- lung zwischen den Laufbahnbewerberinnen/Laufbahnbe- werbern und den Quereinsteigerinnen/Quereinsteigern kann erst zum Schuljahresbeginn veröffentlicht werden. 6. In welchem Umfang wird erwartet, dass Lehrkräfte in den kommenden Monaten a. bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres (31.01.2015) und b. bis zum Ende des Schuljahres (31.07.2015) aus dem Dienst ausscheiden und was ist für ihren Er- satz geplant bzw. bereits unternommen worden? Zu 6.: Zwischen den Stichtagen der Lehrkräftebedarfs- feststellungen 1.11.2014 und 1.11.2015 erwarten wir einen nötigen Ersatz von 1.569 Vollzeiteinheiten (VZE) für Lehrkräfte, die die Schulen verlassen. Dabei werden auch unterjährig Einstellungen vorgenommen und darüber hinaus wie in diesem Jahr bereits zum Schulhalbjahr Einstellungen vollzogen und frühzeitige Einstellungsga- rantien gegeben. 7. In welcher Höhe sind den Schulen zum Beginn des Jahres (01.01.2014) PKB-Mittel zur Verfügung gestellt worden und wie viel davon steht für die Monate des neu- en Schuljahres (September – Dezember) noch zur Verfügung ? Entspricht/entsprach diese Summe dem vollen Satz von 3 Prozent der Personalmittel für Lehrkräfte an den Schulen? Zu 7.: Den an der PKB teilnehmenden Schulen sind Mittel in Höhe von 3 % des anerkannten Unterrichtsbe- darfs vollumfänglich zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus haben die teilnehmenden Schulen im Rahmen der entsprechenden Regelungen nicht genutzte Mittel aus dem Haushaltsjahr 2013 erhalten. Für die Monate September – Dezember stehen den Schulen noch PKB-Mittel i.H.v. 23.533.390,80 Euro zur Verfügung. 8. Sind die den Schulen zur Verfügung gestellten PKB-Mittel im Laufe des Jahres gekürzt worden? Wenn ja, in welchem Umfang? Zu 8.: Den Schulen zur Verfügung gestellte PKB- Mittel sind im Laufe des Haushaltsjahres 2014 nicht ge- kürzt worden. 9. In welchem Umfang sind PKB-Mittel vorgesehen a. für die Einstellung von Vertretungslehrkräften (in VZÄ), b. für „profilbildende Maßnahmen“ (Honorarverträge u. Ähnliches)? Zu 9.: Sollten PKB-Mittel nicht für Vertretungen im Lehrkräftebereich benötigt werden, weil die Absicherung des Unterrichts auf andere Weise verlässlich gewährleistet werden kann, kann ein Teil der freien PKB-Mittel auch für die Einstellung von Honorarkräften für befristete pä- dagogische Projekte verwendet werden. Dies ist jedoch begrenzt auf 50 % der zur Verfügung gestellten Mittel. Berlin, den 18. August 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2014)