Drucksache 17 / 14 290 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 28. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2014) und Antwort Personalzumessung für Schulsekretär/innen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind mit der per „Gesetz über die Bestimmung der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung als Dienstbehörde für Schulsekretärinnen und Schulsekretä- re“ und der damit verbundenen Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 17/0993) erfolgten Gleichstellung der Schulsekretäre/innen mit dem sonstigen schulischen Per- sonal hinsichtlich der personalverantwortlichen Stelle die Ziele, die der Senat damit verfolgte, erreicht worden? Zu 1.: Die mit dem o.a. Gesetz beabsichtigten Ziele konnten bereits bzw. werden im Laufe des Schuljahres 2014/2015 erreicht werden. 2. Welche Veränderungen haben sich hinsichtlich • einer transparenten Bedarfszumessung bzw. der Einführung eines transparenten Schlüssels zur Zumessung des Personals für die einzelnen Schu- len, • einer einheitlichen und aktuellen Aufgabenkreisbeschreibung , • einer einheitlichen und an den Aufgaben im Bereich der inneren Schulangelegenheiten ausge- richteten Personalentwicklung einschließlich der Fortbildung ergeben? 3. Welche Ergebnisse gibt es bisher aus der Arbeits- gruppe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Entwicklung von Parametern, die eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung der Schulsekreta- riate sicherstellen sollen, und damit für die Erarbeitung eines einheitlichen und transparenten Zumessungsschlüs- sels? Liegt dafür inzwischen der Entwurf einer Verwal- tungsvorschrift vor (wenn ja, welchen Inhaltes)? Wer ist in dieser Arbeitsgruppe personell vertreten? Zu 2. und 3: Die gemeinsam mit Schulleitungsverbän- den, dem Verein Berliner Schulsekretärinnen e.V., dem entsprechenden Beirat der Schulsekretärinnen an berufli- chen und zentral verwalteten Schulen sowie mit Vertre- tern der bezirklichen Schulbehörden gemeinsam in einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Ausstattungsempfehlungen beinhalten eine Grundausstattung von 30 Stunden in ei- nem Schulsekretariat pro Schule sowie zusätzliche Stun- denkontingente in Abhängigkeit der Anzahl der Schüle- rinnen und Schüler sowie ebenfalls zusätzliche Stunden- kontingente in Abhängigkeit von der Anzahl der lernmit- telbefreiten Schülerinnen und Schüler. Eine Verwaltungsvorschrift ist nicht erforderlich. Die maßgebliche Beschreibung des Aufgabenkreises wurde schon im Januar 2013 vorgenommen und in der Folge das Aufgabengebiet bewertet. Bestandteil des hier vorgesehenen Fortbildungsmana- gements ist zunächst die Festlegung verbindlicher Stan- dards für das Aufgabenfeld und daran orientierte zielge- richtete Fortbildungsangebote. Darüber hinaus steht natür- lich auch das Angebot der Verwaltungsakademie Berlin zur Verfügung. 4. Wie will der Senat zukünftig bei einer kennzahlge- stützten Personalzumessung bei einer Grundausstattung von 30 Wochenstunden die folgenden Parameter beach- ten: • die Schule ist eine gebundene Ganztags (grund)schule, • die Schule ist eine „Brennpunktschule“, • die Schulgröße, • die arbeitsintensive Belastung, und welche Parameter sieht der Senat darüber hinaus? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 290 2 Zu 4.: Die erarbeiteten Kennzahlen für die Personal- ausstattung beinhalten die hier genannten Bezugsgrößen Schulgröße, „Brennpunktschule“ und „arbeitsintensive Belastung“ durch die Berücksichtigung der schulindividuellen Daten für die Anzahl von Schülerinnen und Schü- lern sowie lernmittelbefreiten Schülerinnen und Schülern. 5. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat hinsichtlich der Erreichung welcher noch offenen Ziele, die in der Drucksache 17/0993 benannt werden? Zu 5.: Die Weiterentwicklung eines standardisierten Qualifizierungsmanagements, regionenübergreifende Möglichkeiten des Personaleinsatzes bzw. der Erhöhung der Stundenzahl auf eigenen Wunsch sowie der konzepti- onellen Erarbeitung von Vertretungsregelungen sind für das kommende Schuljahr vorgesehen. Darüber hinaus wird die Weiterentwicklung des Schulsekretariats als wichtiger Bestandteil der eigenstän- digen Schule in Berlin einer fortlaufenden Evaluation unterzogen. Berlin, den 18. August 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2014)