Drucksache 17 / 14 291 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 28. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2014) und Antwort ZLB: Werbung für den Senat statt Bücher? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang hat die Zentral- und Landes- bibliothek Berlin als Stiftung des öffentlichen Rechts finanzielle oder sonstige Ressourcen eingesetzt, um für einen Bibliotheksneubau auf dem Tempelhofer Feld zu werben, der am 25. Mai 2014 von den Berlinerinnen und Berlinern abgelehnt wurde? Bitte nach Aktivitäten und Mitteleinsatz aufschlüsseln Zu 1.: Die Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) hat für Ihre Informationen zur Zusammenführung der Bibliothek an einem Standort Plakate, Flyer, Website, Infoblätter und einen Kinotrailer verwendet. Im Zeitraum August 2012 bis Mai 2014 wurden hierfür insgesamt 40.064,78 Euro aufgewendet, also durchschnittlich 1.821,13 €/Monat. Hinzu kam eine Unterstützung der Firma Wall, die Werbeflächen im Gegenwert von 165.900 Euro (Listenpreis) zur Verfügung gestellt hat. Für die Werbung wurde kein zusätzliches Personal eingestellt. Insgesamt ergibt sich somit ein Werbewert von insge- samt 205.964 €. Jeder aufgewendete Euro konnte so um den Faktor 5 gehebelt werden. 2. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Werbung für einen Bibliotheksneubau nicht zu den in § 2 Zentral- bibliotheksstiftungsgesetz geregelten Zwecken und Auf- gaben der Stiftung gehört? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass die Werbung für einen Bibliotheksneubau nicht zu den in § 2 Gesetz über die Errichtung der Stiftung Zentral- und Lan- desbibliothek Berlin (Zentralbibliotheksstiftungsgesetz - ZLBG) i.d.F.v. 19.01.2009 zuletzt geändert durch Art. I 1. ZLBÄndG v. 09.06.2011 (GVBl. S. 258) geregelten Zwe- cken und Aufgaben der Stiftung gehört. Den in § 2 ZLBÄndG festgelegten Aufgaben stehen für eine gute Ausübung und Zweckerfüllung mit den jetzigen Standorten schwierige infrastrukturelle Rahmen- bedingungen gegenüber. Über Notwendigkeit und Mög- lichkeiten einer entsprechenden Verbesserung öffentlich zu informieren und dabei auch Dritte für dieses Vorhaben sprechen zu lassen, ist im Rahmen des Stiftungshandelns völlig legitim. 3. Welche Konsequenzen hat der Senat aus dem rechtswidrigen Einsatz zweckgebundener Mittel der Stif- tung gezogen? Zu 3.: Siehe Beantwortung zu Frage 2. 4. Welche ursprünglich geplanten Ausgaben der Stif- tung wie z.B. die Anschaffung neuer Bücher mussten unterbleiben, weil die dafür vorgesehenen Mittel für die Werbung für den Bibliotheksneubau eingesetzt wurden? Zu 4.: Es mussten keine geplanten Ausgaben der ZLB aufgrund der Werbemaßnahmen unterbleiben. Berlin, den 14. August 2014 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Aug. 2014)