Drucksache 17 / 14 293 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 28. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2014) und Antwort Todesfall in der JVA Tegel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was ist die Todesursache des am Wochenende 28./29. Juni in der JVA Tegel verstorbenen 36-jährigen Maik S.? Zu 1.: Nach dem Ergebnis der im Rahmen des To- desermittlungsverfahrens durchgeführten Obduktion han- delte es sich bei der Todesursache um den schicksalhaften Verlauf einer nicht erkannten und nicht behandelbaren Grunderkrankung. 2. Trat der Tod am Morgen des 28. oder des 29. Juni 2014 ein? Zu 2.: Ausweislich des Leichenschauscheins trat der Tod am 29.06.2014 um 15:15 Uhr in der Charité, Campus Virchow Klinikum ein. 3. Treffen Berichte zu, dass der Gefangene vorher über Kopfschmerzen klagte? Ist der Gefangenen deshalb von der Arbeit abgelöst worden? Zu 3.: Es trifft zu, dass der Gefangene gegenüber sei- nem zuständigen Ausbildungsleiter der Universalstiftung H. Z. seit Anfang Juni 2014 über Kopfschmerzen geklagt hatte und aus diesem Grund dreimal, zuletzt am 26.06.2014, vorzeitig in die Teilanstalt zurückgebracht wurde. Eine Ablösung von der Arbeit ist nicht erfolgt. Mitteilungen von Mitarbeitenden des allgemeinen Vollzugsdienstes oder des Sozialdienstes, dass der Gefan- gene vor seinem Tod ihnen gegenüber über Schmerzen geklagt habe, gab es nicht. 4. Wurden dem Gefangenen am Freitag und in der Nacht Kopfschmerzmittel verabreicht? Von wem? Wurde ein Arzt konsultiert? Zu 4.: Der Gefangene hatte sich zu keinem Zeitpunkt wegen Kopfschmerzen in der zuständigen Arztgeschäfts- stelle gemeldet, weder beim Pflegepersonal, noch wäh- rend der Arztvisiten. Darüber hinaus sind keine Eintra- gungen über die Ausgabe von Kopfschmerztabletten oder auch über eine entsprechende Anfrage des Gefangenen vermerkt. Dem Gefangenen wurden somit weder am Freitag noch in der Nacht Kopfschmerzmittel verabreicht. Eine Arztkonsultation fand ebenfalls nicht statt. 5: Hat der Gefangene des Nachts lautstark in seiner Zelle geschrien? Was wurde daraufhin veranlasst? Zu 5.: Es gibt keine Erkenntnisse, dass der Gefangene nachts lautstark geschrien hat. Berlin, den 12. August 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2014)