Drucksache 17 / 14 295 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 29. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2014) und Antwort Der Finanzsenator und die Steuerakten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Nachgang zur Beantwortung mei- ner Schriftlichen Anfrage 17/14 041 vom 27. Juni 2014, dass „entsprechende Aufzeichnungen (…) nicht darüber geführt [werden], welche Berichte oder Fälle der Hauslei- tung vorgelegt wurden und wen diese Berichte im Einzel- fall betrafen“, hat die Senatsverwaltung für Finanzen durch Pressemitteilung vom 14. Juli 2014 mitgeteilt, dass die „Vorgänge, die der Hausspitze vorgelegt werden“, „stets dokumentiert im elektronischen Postbuch“, jederzeit nachvollzogen“ werden können. Daher ist die erneute , konkretisierte Nachfrage erforderlich. 1. Wie viele Steuerfälle wurden laut Dokumentation im elektronischen Postbuch der Hausleitung in der Se- natsverwaltung für Finanzen in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 der politischen Leitungsebene (Senator, Staatssekretär*innen, Senatorenbüro) berichtet (bitte nach Jahren aufgelistet) 2. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 aufgeliste- ten Fälle betrafen Mitglieder des Abgeordnetenhauses (bitte nach Jahren auflisten)? 3. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 aufgeliste- ten Fälle betrafen Mitglieder des Senats von Berlin (bitte nach Jahren auflisten)? 4. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 aufgeliste- ten Fälle betrafen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Landes Berlin (bitte nach Jahren auflisten)? 5. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 aufgeliste- ten Fälle betrafen Angehörige der Leitungsorgane öffent- licher Unternehmen, die vom Land Berlin beherrscht werden (bitte nach Jahren auflisten)? 6. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 aufgeliste- ten Fälle betrafen Angehörige der Aufsichtsorgane öffent- licher Unternehmen, die vom Land Berlin beherrscht werden (bitte nach Jahren auflisten)? Zu 1. bis 6.: Entsprechend der Bitte um Konkretisie- rung erläutert die Finanzverwaltung gerne die Antwort vom 27. Juni 2014 zur vorhergehenden Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14 041 vom 19. Juni 2014. Die Senatsverwaltung für Finanzen leitet als zuständi- ge oberste Landesbehörde die Finanzverwaltung (§ 3 Finanzverwaltungsgesetz – FVG). Dem jeweiligen Finanzsenator / der jeweiligen Finanzsenatorin obliegt ent- sprechend die Leitung der Berliner Steuerverwaltung, einschließlich der Finanzämter. Um eine Ausübung dieser Dienst- und Fachaufsicht zu ermöglichen, wird die Leitung der Senatsverwaltung für Finanzen in bestimmten Fällen über steuerliche Sachver- halte informiert (siehe hierzu ausführlich oben genannte Antwort vom 27. Juni 2014). Diese Informationen sind ausnahmslos dienstlich veranlasst. Informationen erhält die Leitung zum einen in Fällen, in denen sich einzelne Steuerpflichtige mit einem konkre- ten Steueranliegen an die Leitungsebene der Senatsver- waltung für Finanzen wenden. Zum anderen wird in Fäl- len berichtet, die nach den Zeichnungsrechtsregelungen (z.B. nach § 49 Abs. 6 Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung Allgemeiner Teil - GGO I), vor- zulegen sind, oder deren Kenntnisnahme durch die Lei- tung aufgrund der besonderen Bedeutung und Tragweite notwendig wird. Entsprechende Regelungen gelten für alle Senatsverwaltungen gleichermaßen. Dies gilt auch bei Fällen, die im Rahmen der Steuerstrafverfolgung an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Alle Informationen an die Leitungsebene der Finanz- verwaltung unterliegen gegenüber Dritten dem Steuerge- heimnis (§30 Abgabenordnung – AO). Im Postbuch der Senatsverwaltung für Finanzen wer- den alle Geschäftsvorgänge erfasst, die der Leitungsebene der Finanzverwaltung vorgelegt werden. Für den Zeit- raum 2011 bis zum 31.07.2014 sind dies insgesamt 10.867 Einzelvorgänge, 1.997 davon aus dem gesamten Bereich der Steuerabteilung (das beinhaltet u.a. steuerli- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 295 2 che Grundsatzfragen, IT-Angelegenheiten sowie perso- nelle und organisatorische Fragen). Eine Liste darüber, welche dieser Vorlagen steuerliche Einzelfälle betrafen, führt die Senatsverwaltung für Fi- nanzen nicht und wird dies auch zukünftig nicht tun. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird keine Art von „Blacklist“ einführen, in der Namen und/oder persönliche Merkmale von einzelnen Steuerpflichtigen nachgehalten werden. Eine Kategorisierung, wie sie vorliegend erfragt wird, hier nach der beruflichen Stellung (denkbar wäre aber auch jede andere Kategorie wie Alter, Geschlecht, Religion, Familienstatus etc.) lehnt die Finanzverwaltung ab. Es gibt für eine derartige Listenführung keine dienstli- che Veranlassung und keine datenschutzrechtliche Grund- lage. Um nachzuvollziehen, in welchen konkreten Fällen die Leitungsebene informiert wurde, müssten daher die steuerlichen Einzelfälle der in den Fragen 2. bis 6. ge- nannten Personengruppen geprüft werden. Selbst wenn die vorliegende parlamentarische Anfrage möglicherweise hierfür eine dienstliche Veranlassung begründen könnte, sieht die Senatsverwaltung für Finanzen von einer Gene- ralüberprüfung persönlicher Steuervorgänge der ange- sprochenen Personengruppen ab. Sollte eine Person aus den genannten Personengrup- pen persönlich eine Überprüfung wünschen, weil sie unterstellt, über ihre steuerlichen Verhältnisse sei miss- bräuchlich an die Leitungsebene der Senatsverwaltung für Finanzen berichtet worden, so wird die Senatsverwaltung für Finanzen alle insoweit relevanten Informationen ge- genüber der anfragenden Person offenlegen. Berlin, den 05. August 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Aug. 2014)