Drucksache 17 / 14 296 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 29. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2014) und Antwort Geltendmachung presserechtlicher Ansprüche durch den Senat von Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele presserechtliche Unterlassungs-, Berichtigungs - oder Gegendarstellungsbegehren sind durch die einzelnen Senatsverwaltungen in den Jahren 2011 bis 2014 jeweils geltend gemacht worden (bitte aufschlüsseln nach Senatsverwaltung und Jahr)? Zu 1.: Eine Umfrage zu der Fragestellung bei allen Ressorts hatte folgendes Ergebnis: Senatskanzlei (2012: 1, 2013: 2); Senatsverwaltung für Finanzen (2014: 4) 2. Wie vielen derartigen Begehren der einzelnen Senatsverwaltungen wurde in den Jahren 2011 bis 2014 durch die in Anspruch genommenen Presseorgane nach Geltendmachung jeweils entsprochen bzw. nicht entspro- chen (bitte aufschlüsseln nach Senatsverwaltung und Jahr)? Zu 2.: Senatskanzlei (2012: 1 nicht entsprochen, 2013: 2 nicht entsprochen), Senatsverwaltung für Finanzen (2014: 4 nicht entsprochen) 3. Wie viele presserechtliche Unterlassungs-, Berichtigungs - oder Gegendarstellungsbegehren wurden in den Jahren 2011 bis 2014 nach Ablehnung durch die in An- spruch genommenen Presseorgane jeweils gerichtlich weiterverfolgt (bitte aufschlüsseln nach Senatsverwaltung und Jahr)? Zu 3.: Senatskanzlei (2012: 1; 2013: 2), Senatsverwal- tung für Finanzen (2014: 3) 4. Welche Kosten sind den einzelnen Senatsverwaltungen in den Jahren 2011 bis 2014 durch die Geltendma- chung presserechtlicher Ansprüche jeweils entstanden (bitte aufschlüsseln nach Senatsverwaltung, Jahr, außer- gerichtlichen und gerichtlichen Verfahren)? Zu 4.: Senatskanzlei (Vorgang 2012: Kosten außerge- richtliche Verfahren 4.027,51 €, Vorgänge 2013: Kosten außergerichtliche Verfahren bisher 5.246,87 €/ zum Teil Rückerstattung noch offen, da Verfahren noch läuft); Senatsverwaltung für Finanzen (Vorgänge 2014: Kosten außergerichtliche Verfahren bisher 1.358,86 €; Kosten gerichtliche Verfahren bisher 517,50 €) Berlin, den 15. August 2014 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2014)