Drucksache 17 / 14 299 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 29. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2014) und Antwort Umwandlung und Ablösung geförderter Altbauwohnungen seit 2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele nach Mod/Inst RL geförderte Wohnungen unterliegen zum 30. Juni 2014 noch den seinerzeit vertraglich vereinbarten Bindungen (bitte nach Bezirken differenziert auflisten)? Antwort zu 1: Nach Auskunft der Investitionsbank Berlin (IBB) bestanden zum 31.07.2014 bei insgesamt 26.721 Wohnungen Förderbindungen aufgrund von Mo- dernisierungs- und Instandsetzungsförderungen in den Programmen Soziale Stadterneuerung, Wohnungspoliti- sche Selbsthilfeprojekte und Städtebaulicher Denkmal- schutz. Diese gebundenen Wohnungen verteilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke: Bezirk Anzahl gebunde- ner Wohnungen Charlottenburg-Wilmersdorf 377 Friedrichshain-Kreuzberg 7.128 Lichtenberg 998 Marzahn-Hellersdorf 11 Mitte 6.118 Neukölln 110 Pankow 7.842 Reinickendorf 11 Spandau 76 Steglitz-Zehlendorf 17 Tempelhof-Schöneberg 953 Treptow-Köpenick 3.080 Insgesamt 26.721 Frage 2: Wie viele nach Mod/Inst RL geförderte Wohnungen sind zum 30.6. 2014 nach dem 16.11.2012 in Wohneigentum umgewandelt worden (bitte nach Jahren und Bezirken differenziert auflisten)? Antwort zu 2: Nach Auskunft der IBB sind in den Jah- ren 2013 und 2014 insgesamt 82 Wohnungen in Eigen- tumswohnungen umgewandelt worden, davon 18 Woh- nungen im Bezirk Mitte und 64 Wohnungen im Bezirk Pankow. Frage 3: Für wie viele nach Mod/Inst RL geförderte Wohnungen sind seit 1.1.2012 und zum 30.6. 2014 von den bezirklichen Bauaufsichtsbehörden Abgeschlossen- heitsbescheinigungen erteilt worden (bitte nach Bezirken differenziert auflisten)? Antwort zu 3: Hierzu liegen dem Senat und der IBB keine Angaben vor. Frage 4: Für wie viele nach Mod/Inst RL geförderte Wohnungen sind seit 1.1.2012 und zum 30.6. 2014 An- träge auf vorzeitige Darlehensrückzahlung und Aufhe- bung der Bindungen gestellt und bewilligt worden (bitte nach Jahren und Bezirken differenziert auflisten)? Antwort zu 4: Die Förderung der umfassenden Mo- dernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden erfolgte weit überwiegend mittels Baukosten- und laufen- den Aufwendungszuschüssen. Sofern ein Fördervertrag eigentümerseitig einseitig gekündigt wird, so werden durch die IBB unter Berücksichtigung des bereits vergan- genen Bindungszeitraumes die bereits ausgezahlten För- dermittel anteilig nebst einer Verzinsung von 8 % zurück- gefordert. Zwischen 2012 und dem 30.06.2014 sind daher auf diese Weise für insgesamt nur 62 Wohnungen in neun Förderobjekten die Bindungszeiträume der Förderung verkürzt worden. Dies betraf im Bezirk Mitte zwei Objek- te mit 25 Wohnungen, im Bezirk Pankow sechs Objekte mit 36 Wohnungen sowie eine Wohnung im Ortsteil Friedrichshain. Frage 5: In wie vielen Fällen und aus welchen Grün- den hat die zuständige Investitionsbank Berlin Anträge auf Umwandlung in Wohneigentum oder auf Darlehens- rückzahlung abgelehnt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 299 2 Antwort zu 5: Die IBB weist bei entsprechenden Kun- denanfragen regelmäßig darauf hin, dass ein „Herauskaufen “ aus den Bindungen im Fördervertrag nicht vorgesehen ist, und dass eine einseitige Kündigung seitens des Fördernehmers oder der Fördernehmerin in der Regel als ein Vertragsverstoß zu werten ist, welcher die in der Ant- wort zu Frage 4 erläuterte verzinsliche Rückforderung anteiliger Fördermittel auslöst. Frage 6: Wie hoch sind die tatsächlichen und geplan- ten jährlichen Einnahmen aus vorzeitigen Darlehensrück- flüssen für diese Wohnungen seit 2011, wo werden diese im Haushalt verbucht und wofür werden sie verwendet (bitte nach Jahren differenziert auflisten)? Antwort zu 6: Wie in den Antworten zu Fragen 4 und 5 erläutert wurde, ist eine vorzeitige Beendigung von Förderverträgen seitens Berlin nicht vorgesehen. Insofern besteht auch keine geplante Einnahmeerwartung. Ange- sichts der auf zwanzig Jahre und z.T. darüber hinaus lau- fenden langfristigen Vertragsbindungen kann jedoch eine eigentümerseitige Kündigung nicht vollständig ausge- schlossen werden. Hier setzen dann die erläuterten ver- zinslichen Rückforderungen von Fördermitteln an. Seit 2011 hat die IBB dabei rd. 455 T € ausgereichte Zuschüsse zuzüglich rd. 446 T € Strafzinsen vereinnahmt. Aus noch laufenden Verfahren werden Rückforderungen in Höhe von rd. 300 T € erwartet. Die genannten Mittel werden an den Landeshaushalt als Einnahmen abgeführt und bei Kapitel 12 95 Titel 119 21 vereinnahmt. Berlin, den 09. August 2014 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ............................................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2014)