Drucksache 17 / 14 301 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 24. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2014) und Antwort Wie schützt der Senat Menschen muslimischen Glaubens in Berlin vor Gewalt und Hass? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Stellt das Land Berlin die körperliche und psychische Unversehrtheit seiner muslimischen Ein- wohner sicher? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Es ist Verpflichtung des Senats, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Ein wichtiger Bestandteil dieser Verpflichtung ist, die körper- liche Unversehrtheit der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher Berlins unvoreinge- nommen und damit unabhängig von Geschlecht, Ab- stammung, Herkunft, religiösen und politischen Einstel- lungen sowie sexuellen Orientierungen sicherzustellen. Die Sicherheitslage Berlins ist daher Gegenstand einer stetigen Gefahrenanalyse. Sollten im Ergebnis gefähr- dungsrelevante Aspekte ein Handeln erfordern, werden durch die Polizei, auch in Abstimmung mit anderen Be- hörden und Institutionen, lageangepasste Maßnahmen präventiver und repressiver Art initiiert bzw. durchge- führt. Bei Gefährdungen einzelner Personen oder Personen- gruppen aus politischer Motivation wird ein auf den Ein- zelsachverhalt abgestimmtes Maßnahmenpaket zum Schutz der jeweiligen Person bzw. Personengruppe ent- wickelt. Da sich Art und Umfang von Schutzmaßnahmen am individuellen Gefährdungsgrad und der persönlichen Lebenssituation orientieren, lässt sich dazu keine generel- le Aussage treffen. Die Maßnahmen reichen von der Be- ratung über die Sicherung von Objekten bis zur Betreuung durch den polizeilichen Personenschutz. Die Maßnahmen können im Hinblick auf die Sicherheit zu schützender Personen oder Einrichtungen nicht im Detail dargestellt werden. Die Gewährleistung der psychischen Unversehrtheit der Einwohnerinnen und Einwohner Berlins oder einzel- ner Personengruppen ist durch die Sicherheitsbehörden nur bedingt beeinflussbar. Die Präsenz bei bzw. die Siche- rung von Veranstaltungen, die enge Zusammenarbeit mit Verantwortlichen aus Gemeinden, Vereinen und Einrich- tungen sowie die Gewährleistung einer schnellen Erreich- barkeit von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern auf Seiten der Polizei werden jedoch als notwendige Vo- raussetzungen betrachtet, um die subjektive Sicherheit zu erhöhen und somit zu einem angstfreien Lebensgefühl beizutragen. Der enge Kontakt zur Polizei soll dabei auch die Anzeigebereitschaft bei antisemitischen Übergriffen fördern. Vertreterinnen und Vertreter der Polizei Berlin neh- men an öffentlichen Diskussionsveranstaltungen zum Thema Islamfeindlichkeit teil und wirken in Gremien und Bündnissen mit, wie z. B im „Islamforum Berlin“, der „Charta der Vielfalt“ oder nehmen am „Jugendkongress des Bündnisses für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ teil. In der lokalen Netzwerkarbeit mit Migrantenorganisa- tionen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ar- beitsgebiete Integration und Migration der örtlichen Poli- zeidirektionen fest institutionalisiert und zu einem integ- ralen Bestandteil der polizeilichen Arbeit geworden. Derzeit bestehen seitens der Polizei Berlin Kontakte zu etwa 80 Moscheevereinen, über 100 lokal oder überörtlich agierenden Migrantenorganisationen sowie zu den großen Dachverbänden, von denen entsprechend der Berliner Bevölkerungsstruktur viele Mitglieder muslimi- schen Glaubens sind. Neben der Beratung in Fragen des Opferschutzes ge- hört auch die Empfehlung von Verhaltens- und Siche- rungstipps zur polizeilichen Arbeit. Gegen Islamophobie setzt die Polizei Berlin neben ei- ner konsequenten Repression besonders auf die Stärkung potenzieller Opfer und vielfältiger Lebensweisen, so wur- de mit Einrichtung der „Ansprechpartner der Polizei Berlin für interkulturelle Aufgaben“ eine zentrale Stelle geschaffen , die u. a. ein niedrigschwelliges Angebot für potenzielle oder tatsächliche Opfer von Islamophobie darstellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 301 2 2. Wie häufig kam es in den letzten zehn Jahren zu Übergriffen ggü. Menschen muslimischen Glaubens und ggü. muslimischen Einrichtungen (Moscheen, Schulen, Vereine)? (nach Jahren aufgeschlüsselt) Wenn in diesem Zeitraum eine Zunahme von Fällen zu verzeichnen ist, wie erklärt sich diese? Was wurde zur Einschränkung von gegen Muslime gerichteter Gewalt unternommen? Zu 2.: Die nachfolgende Darstellung umfasst nur die Straftaten, die nach dem Definitionssystem Politisch mo- tivierte Kriminalität (PMK) in der Statistik des Kriminal- polizeilichen Meldedienstes (KPMD) erfasst wurden. Taten, die nicht belastbar politisch motiviert sind, werden nicht berücksichtigt. Des Weiteren sind die Fälle ausge- nommen, die aus der aktuellen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt resultieren. Deren Erfassung ist im KPMD noch nicht erfolgt (gilt analog für die Antwort zu Frage 3). Muslimfeindliche Taten werden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) im Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „fremdenfeindlich“ bzw. „Religion“, erfasst und ausgewertet. Ein gesondertes Themenfeld „muslimfeindlich“ gibt es nicht. In der folgenden Übersicht werden Sachverhalte dar- gestellt, in denen eine Person direkt betroffen war, gleich- gültig um welches Delikt es sich hierbei handelt. Nicht aufgeführt werden Übergriffe auf Gegenstände, auch wenn sich die Motivation im Grunde gegen die Person richtete. Personen, die mehrfach durch Straftaten geschädigt wurden, werden entsprechend auch mehrfach als Opfer in der Statistik aufgeführt. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 (Stichtag 31.05.) 9 7 14 8 8 7 15 12 8 1 Aufgrund der geringen absoluten Fallzahlen ergibt sich aus den Schwankungen keine statistische Aussage- kraft. In der folgenden Übersicht werden nur Sachverhalte dargestellt, bei denen das Gebäude einer muslimischen Einrichtung unmittelbares Angriffsziel war. Gegen mus- limische Einrichtungen gerichtete Briefe, Telefonanrufe oder E-Mails sind nicht berücksichtigt. Gemäß der Zähl- weise werden Sachverhalte, die zu einem Vorgang zu- sammengefasst wurden, nur einmal gezählt. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 (Stich- tag 31.05.) Moschee 0 0 2 0 0 1 0 4 2 0 Islamische Einrichtungen 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Aufgrund der geringen absoluten Fallzahlen ergibt sich aus den Schwankungen keine statistische Aussage- kraft. Aus präventiver Sicht ergreift die Polizei Berlin in Bezug auf gegen Muslime gerichtete Gewalt verschiedene Maßnahmen, u.a.  die Durchführung von Informationsveranstaltungen an Schulen zum Thema „Wissen und Bildung als Schutzfaktor gegen Rechtsextremismus“,  die Veröffentlichung von Hinweisen im Bereich Opferschutz / Opferschutzhilfe auf der Internetseite der Polizei Berlin zu den Themen Prävention/ Extre- mismus/ Rechtsextremismus,  die Erarbeitung und Verteilung von Handzetteln für Zeugen/ Opfer rechtsextremistischer Straftaten und  die Vermittlung der Opfer an Opferhilfeeinrichtungen wie beispielsweise Reach Out, Antidiskriminie- rungsnetzwerk Berlin (ADNB), Weißer Ring e.V., Opferhilfe Berlin. Darüber hinaus wird derzeit in der Polizei Berlin eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Rechtsextremismus erarbeitet, die sowohl die Bereiche Repression und Prä- vention als auch die Zusammenarbeit mit Opferschutzor- ganisationen umfasst. 3. Wie viele Vorfälle von öffentlich propagierter Islamfeindlichkeit (z.B. Publikationen, Flugblätter, Vor- träge) sind in diesem Zeitraum aktenkundig geworden? Ist eine Tendenz der Entwicklung dokumentier- ter Islamfeindlichkeit in der deutschen Öffentlichkeit zu beobachten? Zu 3.: In der folgenden Übersicht werden nur Sach- verhalte dargestellt, in denen „Druckerzeugnisse“ (Plakate , Aufkleber oder Flugblätter) als Tatmittel verwandt wurden, unabhängig davon ob sie in der Öffentlichkeit verteilt oder an Personen bzw. Organisationen versandt wurden. Eine gesonderte statistische Erfassung zu „Vorträgen “ erfolgt nicht. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 (Stichtag 31.05.) islamfeindlich 0 18 13 18 13 11 16 27 19 21 Aufgrund der geringen absoluten Fallzahlen ergibt sich aus den Schwankungen keine statistische Aussage- kraft. Die Aktionsformen der Organisationen und Personen- zusammenschlüsse, deren gemeinsamer ideologischer Nenner im Vorgehen gegen eine behauptete „Islamisie- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 301 3 rung“ besteht, sind vielfältig; sie entziehen sich einer statistischen Erfassung und Darstellung. Der Landesver- band Berlin der Partei „Bürgerbewegung Pro Deutschland “ führte im Rahmen seiner Strategie größtmöglicher Provokation aus Anlass der Bundestagswahl 2013 diverse Kundgebungen mit Parolen wie „Grundgesetz statt Scharia “, „Islamisten stoppen“ und „Salafisten abschieben“ durch, ohne größere öffentliche Resonanz zu erzielen. Demgegenüber finden die Aktivitäten der „Identitären Bewegung Deutschland (IBD)“ weitgehend im virtuellen Raum des Internets, in Foren und Chats statt, wobei durch provokante Themensetzung gezielt Reaktionen von Inter- netnutzern veranlasst und zumindest von einigen zu ext- remistischen Äußerungen genutzt werden. Mit einer demonstrativen Aktion am 21. Dezember 2012 vor dem Brandenburger Tor, durch Graffitis in Treptow-Köpenick (Oktober 2013) und durch Störung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain- Kreuzberg am 18. Dezember 2013 trat die IBD öffentlich in Erscheinung. Darüber hinaus führte sie am 01. Januar 2014 vor der französischen Botschaft am Pariser Platz eine Solidaritätskundgebung der IBD Berlin zugunsten von Besetzerinnen und Besetzern einer Moschee in Poi- tiers/ Frankreich durch, deren Dach am 20. Dezember 2012 durch Angehörige der „Generation Identitaire (GI)“ gestürmt worden war. Hierbei wurde versucht, mit Sprechchören und dem Abbrennen von Feuerwerkskör- pern das Gebet der Gläubigen zu stören. Diese Beispiele zeigen, dass die IBD auch real in Erscheinung tritt. Obgleich das spezifische Aktionsfeld der Islamfeind- lichkeit in den vergangenen Jahren zunehmende Bedeu- tung für rechtsextremistische Propaganda erlangt hat, wird es aktuell dominiert durch fremdenfeindliche Agita- tion im Zusammenhang mit der Asyl-Thematik. Die vor- liegenden Erkenntnisse erlauben keine belastbare Progno- se hinsichtlich der Entwicklung von Islamfeindlichkeit in der deutschen Öffentlichkeit. 4. Stehen Demonstrationen, die die Unabhängigkeit Palästinas zum Thema haben unter besonderem Schutz oder Aufsicht der staatlichen Behörden? Wenn ja, wie sind diese gestaltet und wie verteilen sich die Zuständig- keiten zwischen den Behörden des Landes und/oder Bun- des? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Bei der Wahrnehmung der Versammlungsfrei- heit handelt es sich um eine direkte Grundrechtsausübung. Der Staat ist dazu verpflichtet, diese weitestgehend zu ermöglichen. Insofern stehen jeder Aufzug und jede Ver- sammlung unabhängig vom Thema unter demselben staat- lichen Schutz. Bei Versammlungen unter freiem Himmel sind Be- schränkungen ausschließlich bei zu besorgenden Gefah- ren, die sich gegen Schutzgüter der öffentlichen Sicher- heit oder Ordnung richten, zulässig. Wegen der direkten Grundrechtseinschränkung ist hierbei regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen. In Berlin werden die Aufgaben der Versammlungsbe- hörde vom Polizeipräsidenten in Berlin wahrgenommen. Eine Zuständigkeit von Bundesbehörden ist nicht gege- ben. Bei der Versammlungsbehörde handelt es sich um eine Ordnungsbehörde, die bei „Demonstrationen“ als Anmeldebehörde für Versammlungen unter freiem Him- mel die ordnungsrechtlichen Maßnahmen nach dem Ver- sammlungsgesetz trifft. Die Begleitung der Versammlung und damit der direkt „sichtbare“ Versammlungsschutz wird von der Schutzpolizei wahrgenommen. Diese trifft ihre Maßnahmen eigen- ständig in Abhängigkeit von der Beurteilung der Lage während der Versammlung. Sollten ordnungsrechtliche Eingriffe bei der direkten Versammlungsbegleitung erfor- derlich sein, nimmt die Schutzpolizei zudem die Aufga- ben der Versammlungsbehörde „vor Ort“ wahr. Besonderheiten, die eine erhöhte Polizeipräsenz erfor- dern, können sich, auch in Abhängigkeit des Versamm- lungsthemas (z.B. pro-palästinensisch), aus der Bewer- tung der Gesamtsituation zum Zeitpunkt der Versamm- lung ergeben und damit einen höheren Kräfteeinsatz initi- ieren. 5. Kam es in den zurückliegenden zehn Jahren zu nicht erfolgten Genehmigungen von Demonstrationen dieser Thematik aufgrund der beabsichtigten Demonstra- tionsinhalte oder Ziele der Anmeldenden? Wenn ja, wel- che anmeldenden Organisationen waren davon betroffen? Zu 5.: Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel sind erlaubnisfrei, können aber von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten werden, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicher- heit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist (vgl. §15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersG)). Zu Versamm- lungsverboten derartiger Demonstrationen kam es in den letzten zehn Jahren nicht. Aufgrund der dreijährigen Auf- bewahrungsfrist von Versammlungsvorgängen können valide Aussagen allerdings lediglich für die letzten drei Jahre getroffen werden. 6. Wie verhält sich der Senat in Reaktion auf spontan unangemeldete Demonstrationen zu diesem Thema? Gibt es Maßnahmen zur Gewaltprävention? Zu 6.: Spontanversammlungen bzw. -demonstrationen sind Versammlungen oder Aufzüge unter freiem Himmel, die nicht längerfristig vorbereitet sind, sondern aus einem aktuellen Anlass entstehen. Man unterscheidet hierbei zwischen den (mangels Möglichkeit) nicht anmeldepflich- tigen Sofortversammlungen (Spontanversammlungen im engeren Sinne) und den anmeldepflichtigen Eil- bzw. Blitzversammlungen (Spontanversammlungen im weite- ren Sinne). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 301 4 Nicht anmeldepflichtige Sofortversammlungen haben in der Regel keine bzw. keinen anmeldefähigen und damit auch –pflichtige Veranstalterin bzw. -pflichtigen Veranstalter . Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie aus aktuel- lem Anlass augenblicklich entstehen, der unmittelbare Beschluss sich zu versammeln mit der tatsächlichen Aus- führung also unmittelbar zeitlich zusammenfällt. Eine Anmeldung ist dann, ohne dem Sinn und Zweck der Ver- sammlung zu widersprechen, nicht mehr möglich, denn die Versammlung müsste aufgeschoben werden, um der Anmeldepflicht nachzukommen. Stellt die Polizei eine solche Versammlung fest und kommt es dadurch zu keinen Verstößen gegen die öffent- liche Sicherheit, wird die Durchführung im Rahmen des gesetzlichen Auftrags weitestgehend ermöglicht. Die Spontaneität ist dabei kein Auflösungsgrund i.S.d. § 15 Abs. 3 VersG. Diese Norm ist generell grundrechts- freundlich auszulegen. Sind Verstöße gegen die öffentli- che Sicherheit und Ordnung unabhängig von der fehlen- den Anmeldung zu besorgen, ist mithin zunächst als Min- dermaßnahme eine Beauflagung zu prüfen. Eine solche kann sich allerdings auch aus der Spontaneität ergeben, wenn z. B. erhebliche Verkehrsmaßnahmen notwendig wären und sich die dafür erforderlichen Einsatzkräfte (noch) nicht vor Ort befinden. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensrichtung oder die Staatsangehörig- keit der Versammlungsteilnehmerinnen und Versamm- lungsteilnehmer ist unerheblich. Aus dem präventiven Ansatz heraus werden bei De- monstrationen gezielt Kommunikationsteams eingesetzt, um Einfluss auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszuüben und einen gewaltfreien Einsatzverlauf zu ge- währleisten. Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Arbeitsgruppen für Integration und Migrati- on wurden in der Vergangenheit im Vorfeld von De- monstrationen mit Konfliktparteien, Netzwerkpartnerin- nen bzw. Netzwerkpartnern oder Migrantenorganisatio- nen persönliche Gespräche geführt und Hinweise gege- ben, wie mit Provokationen beispielweise von Gegende- monstranten umgegangen werden sollte. Dadurch verlie- fen die Demonstrationen erfahrungsgemäß ruhig und friedlich. Berlin, den 14. August 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2014)