Drucksache 17 / 14 312 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Hakan Taş (LINKE) vom 31. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. August 2014) und Antwort Perspektiven für die Cuvrybrache und deren Bewohner/innen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum hat der Senat die Planungshoheit für das Grundstück an der Cuvrystraße/ Ecke Schlesische Straße nicht an den Bezirk zurückgegeben, nachdem die dafür ursächliche Entwicklungsabsicht obsolet war? Antwort zu 1: Der Senat hat im Benehmen mit dem Rat der Bürgermeister das Grundstück im Jahre 2001 als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung nach § 9 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetz- buchs (AGBauGB) festgelegt. Die Festlegung bezieht sich auf die Fläche, nicht auf ein konkretes Projekt. Das AGBauGB sieht eine Aufhebung nicht vor. Frage 2: Wann und mit welchen Festsetzungen beab- sichtigt der Senat den Bebauungsplan dem Abgeordne- tenhaus vorzulegen? Antwort zu 2: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 2-40 VE sieht überwiegend Wohnen, ergänzt durch Ein- zelhandel für die Nahversorgung, und einen öffentlich zugänglichen Ufergrünzug vor. Der Planentwurf wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt. Frage 3: Wem gehört das Grundstück an der Cuvrystraße/ Ecke Schlesische Straße, seit wann und mit welchen öffentlich rechtlichen Auflagen? Antwort zu 3: Das Grundstück befindet sich im Eigen- tum der Nieto GmbH & Co. Verwaltungs KG, im Grund- buch eingetragen seit 30.05.2013. Baulasten sind für das Grundstück nicht eingetragen. Frage 4: Liegt dem Senat bzw. dem Bezirksamt Fried- richshain-Kreuzberg ein Bauantrag für das Grundstück vor, wenn ja, seit wann und was wird beabsichtigt? Antwort zu 4: Dem Bezirksamt liegt ein Antrag auf Verlängerung der derzeit noch geltenden Baugenehmi- gung vor. Die Baugenehmigung umfasst einen Gewerbe- hof sowie eine Tiefgarage mit 163 Stellplätzen. Rechts- grundlage für die Baugenehmigung ist der am 30.03.2006 festgesetzte Bebauungsplan 2-5. Frage 5: Ist ein Bauvorbescheid an den Eigentümer bzw. einen Investor ergangen, wenn ja, von wem, wann und mit welchen Aussagen (bitte den Bauvorbescheid ggf. als Anlage beifügen)? Warum ist das Abgeordnetenhaus darüber nicht in Kenntnis gesetzt worden? Antwort zu 5: Ein Bauvorbescheid wurde nicht erteilt. Frage 6: Ist dem Senat bekannt, mit welcher konkreten Begründung und wann der Eigentümer eine Räumung der Fläche beabsichtigt? Antwort zu 6: Ein Räumungsbegehren der Eigentüme- rin liegt vor, Ziel ist der Schutz privater Rechte. Die Vo- raussetzungen einer Räumung werden derzeit geprüft. Frage 7: Wie hoch werden erfahrungsgemäß die Kos- ten für einen Räumungseinsatz sein und wer wird die Kosten auf welcher Rechtsgrundlage tragen? Antwort zu 7: Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben. Frage 8: Sieht der Senat den Bedarf und Möglichkei- ten, dem Eigentümer einen Grundstückstausch anzubie- ten, um für die Bewohner/innen auf der Brache vorerst eine Bleibe zu gewährleisten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 312 2 Antwort zu 8: Der Senat sieht derzeit nicht die Mög- lichkeit für einen Grundstückstausch. Frage 9: Sieht der Senat die Notwendigkeit, den Be- wohner/innen der Cuvrybrache angesichts der angespann- ten Situation Hilfe und Ersatz anzubieten und wenn nein, warum nicht? Frage 10: Sieht der Senat die Notwendigkeit einer stadtplanerischen und stadtentwicklungspolitischen Aus- einandersetzung mit Formen informellen Wohnens und wenn nein, warum nicht? Frage 11: Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht der Senat angesichts steigender Flüchtlings- und Wande- rungszahlen, auch für den Umgang mit solchen innerstäd- tischen Flächen, die als temporäre Behausungen für Men- schen ohne festen Wohnsitz dienen? Antwort zu 9, 10 und 11: Informelles Wohnen zu dul- den, ist kein Ziel des Senats. Auf Grund steigender Zu- wanderungen auch aus dem Ausland hat der Senat vielfäl- tige Maßnahmen der Bestands- und Neubaupolitik umge- setzt bzw. eingeleitet. Berlin, den 14. August 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2014)