Drucksache 17 / 14 317 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 01. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014) und Antwort Adieu Ferienwohnungen: Wirkt das Zweckentfremdungsgesetz des Senats? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ferienwohnungen wurden bis zum 31. Juli 2014 mit Bezug auf das neue Zweckentfrem- dungsgesetz in den Bezirken gemeldet (bitte nach Bezir- ken auflisten)? Frage 2: Wie viele leerstehende oder zweckentfremde- te Wohnungen konnten bisher durch das neue Zweckent- fremdungsgesetz wieder in dringend benötigten Wohn- raum überführt werden? Frage 3: Wie viele weitere Anträge auf Zweckent- fremdung wurden bis zum 31. Juli 2014 gestellt sowie genehmigt oder abgelehnt (bitte nach Art der Zweckent- fremdung und Bezirken auflisten)? Frage 4: Wie viele der gemeldeten Ferienwohnungen lagen in sog. Milieuschutzgebieten (bitte aufschlüsseln nach Bezirken)? Frage 5: Wie hoch ist laut Senat die Anzahl der in der Stadt existierenden Ferienwohnungen, die nicht bis zum 31. Juli 2014 angemeldet wurden und somit zukünftig keinen Bestandsschutz haben? Frage 9: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Einstellung des Personals, das den Berliner Bezirken zur Umsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes zur Verfü- gung gestellt werden soll (bitte nach Bezirken auflisten)? Antwort zu 1, 2, 3, 4, 5 und 9: Der Senat ist vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, bis zum 30. August 2014 zur Umsetzung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) zu berichten und dabei auch zur Personalausstattung in den Bezirken Stellung zu beziehen. Vor diesem Hintergrund erhebt der Senat zurzeit noch von den Bezirken Angaben im Sinne der Fragen. Der Senat bittet deshalb, zu gegebe- ner Zeit inhaltlich auf den genannten Bericht zurückzu- greifen. Frage 6: Wie vielen zweckentfremdeten Wohnungen musste aufgrund der gültigen Rechtsprechung Bestands- schutz eingeräumt werden? Antwort zu 6: Eine Rechtsprechung zum neuen Zweckentfremdungsverbot hat sich noch nicht gebildet bzw. mangels Klageverfahren bilden können. Frage 7: Wie viele Ferienwohnungen werden durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen unterhalten und fallen diese auch unter das Zweckentfremdungsge- setz? Frage 8: Wenn ja: bis wann sollen diese Wohnungen wieder dem Mietmarkt zur Verfügung gestellt werden? Antwort zu 7 und 8: Die städtischen Wohnungsbauge- sellschaften verfügen über 107 Gästewohnungen. Auch wenn die Wohnungen ausschließlich Mieterinnen und Mietern der jeweiligen städtischen Wohnungsbaugesell- schaft für die Unterbringung von Gästen für ein geringes Entgelt zur Verfügung gestellt werden und die Mieterin- nen und Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaf- ten die Möglichkeit schätzen, eigene Gäste in den Gäste- wohnungen bei Familienfesten u.ä. unterzubringen, sind diese zweckentfremdungs-rechtlich als Ferienwohnungen anzusehen und zu behandeln. Die nach § 2 Abs. 2 Nr.1 Zweckentfremdungsverbot- Gesetz (ZwVbG) normierte Anzeigepflicht und der dort festgelegte zweijährige Übergangszeitraum sind somit ebenso beachtlich wie die grundsätzliche Genehmigungs- pflicht und das einzelfallbezogene Genehmigungsverfah- ren nach § 3 ZwVbG. Inwieweit die städtischen Woh- nungsbaugesellschaften von § 2 Abs. 2 Nr.1 ZwVbG Gebrauch gemacht haben, ist dem Senat nicht bekannt. Genehmigungen zur zweckfremden Nutzung von Wohn- raum als Gästewohnung bei den städtischen Wohnungs- baugesellschaften wurden nach Kenntnis des Senats von den für die diesbezügliche Einzelfallentscheidung zustän- digen Bezirken bisher nicht erteilt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 317 2 Frage 10: Plant der Senat diese Stellen den Bezirken auch über das Jahr 2016 hinaus unbefristet zur Verfügung zu stellen? Antwort zu 10: Diese Thematik wird im Zusammen- hang mit den Beratungen zum Haushalt 2016/17 ent- schieden werden. Frage 11: Wie bewertet der Senat die teils auch in Be- hördenkreisen geäußerte Aussage, das neue Zweckent- fremdungsverbot sei in der beschlossenen Ausführung und Ausstattung ein „zahnloser Papiertiger“? Antwort zu 11: Der Senat erachtet eine Bewertung, nach erst drei Monaten seit Inkrafttreten des Zweckent- fremdungsverbotes in Berlin, als verfrüht. Frage 12: Wie viele Klagen sind bisher gegen das Zweckentfremdungsgesetz eingegangen? Antwort zu 12: Nach Kenntnisstand des Senats, bisher keine. Berlin, den 12. August 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Aug. 2014)