Drucksache 17 / 14 321 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 31. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014) und Antwort Erkennungsdienstliche Behandlungen durch die Berliner Polizei (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Merkmale werden im Rahmen von erken- nungsdienstlichen Behandlungen (ED) durch die Berliner Polizei immer und welche können zusätzlich erhoben und gespeichert werden? Zu 1.: Bei einer erkennungsdienstlichen (ED) Behand- lung aufgrund der Rechtsgrundlagen § 81 b Strafprozess- ordnung (StPO) 2.Alternative und § 23 Absatz 1 Satz 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) werden grundsätzlich - alle Finger- und Handflächenabdrücke, - personenbeschreibende körperliche Merkmale wie z. B. Größenangaben, Angaben zur Gestalt und zum Phänotypus erfasst und - fünf Profilaufnahmen (rechtes Profil, rechtes Halbprofil, Frontaufnahme, linkes Halbprofil, lin- kes Profil) sowie eine Ganzaufnahme gefertigt. Zusätzlich dürfen im Einzelfall äußerliche Verände- rungen wie Kürzen oder Abnehmen eines Bartes vorge- nommen werden, um dann das veränderte Aussehen auf den zu fertigenden Lichtbildern festzuhalten. 2. Unter welchen konkreten Voraussetzungen löscht die Berliner Polizei die nach § 81b 2. Alt. Strafprozess- ordnung (StPO) im Rahmen von erkennungsdienstlichen Behandlungen erhoben Daten nicht, obwohl die tatver- dächtigen Personen ihren Status als Beschuldigte verloren haben? Zu 2.: Die im Rahmen der ED-Behandlung von Be- schuldigten erhobenen Daten werden nicht gelöscht, wenn das zu Grunde liegende Verfahren zur Verurteilung ge- führt hat oder trotz Einstellung des Verfahrens im Rah- men der Einzelfallprüfung ein Tatverdacht bestehen bleibt. 3. In wie vielen Fällen blieben in den Jahren seit 2008 die nach § 81b 2. Alt. StPO im Rahmen von erken- nungsdienstlichen Behandlungen erhoben Daten gespei- chert, obwohl die tatverdächtigen Personen ihren Status als Beschuldigte verloren haben? (Bitte nach Jahr auf- schlüsseln.) Zu 3.: Dazu gibt es keine statistischen Erhebungen. 4. Von wie vielen Personen hat die Berliner Polizei in den Jahren seit 2008 Fingerabdrücke abgenommen und gespeichert? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.) Zu 4.: Die Anzahl der Personen, von denen in den Jah- ren seit 2008 Fingerabdrücke abgenommen und gespei- chert wurden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entneh- men: Jahr Anzahl 2008 24.396 2009 22.000 2010 19.327 2011 17.005 2012 16.272 2013 17.375 2014 - Stand: 31.7.2014 10.077 5. Von wie vielen Personen hat die Berliner Polizei aktuell Fingerabdrücke gespeichert? Zu 5.: Die Polizei Berlin hat mit Stand vom 31.07.2014 die Fingerabdrücke von 200.339 Personen gespeichert. 6. Über wie viele digitale Fingerabdruckgeräte ver- fügt die Berliner Polizei? Zu 6.: Bei der Polizei Berlin sind neun digitale Fin- gerabdruckgeräte, sogenannte Livescanstationen, in Be- trieb. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 321 2 7. Wie sind die Erfahrungen der Berliner Polizei mit den digitalen Fingerabdruckgeräten „Livescan“ hinsichtlich des Nutzens, der Veränderung der Anzahl der durch- geführten erkennungsdienstlichen Behandlungen etc.? Zu 7.: Durch die Online-Erfassung der Finger- und Handflächenabdrücke ist eine sofortige Qualitätskontrolle möglich. Ob sich die Anzahl der durchgeführten ED- Behandlungen durch die Livescanerfassung verändert hat, ist nicht feststellbar. 8. Wie hat sich die „ED-Quote“ (Anzahl der erkennungsdienstlichen Behandlungen im Verhältnis zu den ermittelten Tatverdächtigen) in den Jahren seit 2008 ent- wickelt? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.) Zu 8.: Die Entwicklung der ED-Quote ist der nachfol- genden Tabelle zu entnehmen: Grafik: ED-Quote in % über die Jahre 2008 bis 2013 9. Welche internen Zielvorgaben bezüglich der Stei- gerung der (bestandsbildenden) erkennungsdienstlichen Behandlungen gibt es bei der Berliner Polizei in den Jah- ren seit 2008? (Bitte nach Jahr und Zielvorgabe auf- schlüsseln.) Zu 9.: Die „Steigerung der bestandsbildenden EDBehandlungen “ gegenüber dem Vorjahr wurde erstmalig im Jahr 2014 als Behördenziel aufgenommen. 10. Wie viele erkennungsdienstliche Behandlungen hat der Polizeiliche Staatsschutz (LKA 5) in den Jahren seit 2008 angeordnet? Bitte nach Jahr und „Phänomenbereich “ aufschlüsseln.) Zu 10.: Die Anzahl der vom Polizeilichen Staatsschutz (Abteilung 5 des Landeskriminalamtes (LKA)) angeord- neten bestandsbildenden ED-Behandlungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl der von LKA 5 angeordneten ED-Behandlungen (bestandsbildend) Politisch motiviert „Links“ Politisch motiviert „Rechts“ Politisch motiviert „Ausländer“ 2008 3 85 27 2009 1 80 30 2010 0 33 7 2011 0 25 8 2012 5 43 4 2013 3 1 0 2014 - Stand: 31.07.2014 10 26 1 Berlin, den 19. August 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2014)