Drucksache 17 / 14 322 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 31. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014) und Antwort „Übersichtsaufnahmen“ im Land Berlin (III) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Weisen die durch die Polizei zur Anfertigung von Übersichtsaufnahmen zurzeit eingesetzten Kameras eine Zoom- und Speicherfunktion auf? (Bitte die Frage nur mit ja oder nein beantworten.) Zu 1.: Ja. 2. Laut der Antwort auf Frage 8 der Kleinen Anfrage Drs. 17/12032 werden „Übersichtsaufnahmen“ und „beweissichernde Aufnahmen“ von „unterschiedlichen Kräften “ und mit „unterschiedlicher technischer Ausstattung“ angefertigt. a) Was versteht der Senat in diesem Zusammenhang unter „unterschiedlicher technischer Ausstattung“, insbesondere in Hinblick auf die technischen Funktionen der jeweils verwendeten Kameras? b) Sollten sowohl die Kameras für „beweissichernde Aufnahmen“ als auch die Kameras für die „Übersichtsaufnahmen “ über Zoom- und Speicherfunktionen verfügen, worin liegt dann nach Auffassung des Senats der technische Unterschied, durch den die Verbote der Aufzeichnung und des Zoomens einer Übersichtsaufnahme praktisch umgesetzt werden sollen (vgl. Antwort auf Frage 8 der Klei- nen Anfrage Drs. 17/12032)? Zu 2.: Für Übersichtsaufnahmen werden ausschließ- lich Kameras von bestimmten Dienstbereichen verwendet. Die „unterschiedliche technische Ausstattung“ bezieht sich dabei auf die unterschiedliche Ausstattung dieser Dienststellen mit Einsatzmitteln (Kameras verschiedener Hersteller und Typen). Diese Ausstattung unterscheidet sich zum Teil von der Ausstattung der Dienststellen, die sonstige Bild- und Tonaufnahmen, also auch „beweissichernde Aufnahmen“ anfertigen. Das Anfertigen von Übersichtsaufnahmen erfolgt in- nerhalb der gesetzlichen Vorgaben und somit unter Be- achtung des Aufzeichnungs-/Identifizierungsverbots. Die Position des Aufnahmegerätes und die Zoomeinstellung werden so gewählt, dass zur Identifizierung Einzelner geeignete Nahaufnahmen ausgeschlossen werden. Die Beschaffung monofunktional einsetzbarer Kame- ras ohne Zoomfunktion zur Durchführung von Über- sichtsaufnahmen ist zurzeit nicht beabsichtigt. Daher werden durch die Polizei Berlin technisch orga- nisatorische Maßnahmen zum strikten Trennen von Über- sichtsaufnahmen und Bild- und Tonaufnahmen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen getroffen. Das Anfertigen von Übersichtsaufnahmen ist auf einen festgelegten Personen- kreis beschränkt, d.h. es werden ausschließlich Über- sichtsaufnahmen mit Polizeihubschraubern oder stationä- ren Teams der Direktion Zentrale Aufgaben angefertigt. Innerhalb einer Einsatzlage fertigen die für diesen Zweck eingesetzten Dienstkräfte keine Bild- und Tonaufnahmen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen an. Berlin, den 19. August 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2014)