Drucksache 17 / 14 327 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 04. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014) und Antwort Alleenschutz und Winterdienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um eine Stellungnahme gebeten. die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Gibt es eine Prioritätenliste, nach der Auf- taumittel und abstumpfende Streumittel eingesetzt werden (z.B. nach DTV, Straßenkategorie, Wasserschutzgebiet, Baumbestand)? Antwort zu 1: Ja, nach dem Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) § 3 Abs. 5, 6, 7, 8. Frage 2: Werden Alleenbestände beim Straßenwinter- dienst gesondert behandelt? Antwort zu 2: Nein, Einstufungskriterien sind die Festlegungen nach dem StrReinG § 3 Abs. 5. Frage 3: Welche Auftaumittel werden bei Temperatu- ren unter – 10°C verwendet? Antwort zu 3: Feuchtsalz (FS30), bestehend in Berlin aus 70 % NaCl als Trockenstoff und 30 % CaCl2-Lösung ca. 20 %ig. Frage 4: Wie viele Tonnen Salz in jeglicher Form wurden in den Wintermonaten seit 2005 auf den Berliner Straßen ausgebracht und wie viel ist das pro Kilometer Straße durchschnittlich? Antwort zu 4: Winterperiode 2005/06 – 26.533 t 2006/07 – 5.170 t 2007/08 – 4.752 t 2008/09 – 17.709 t 2009/10 – 33.718 t 2010/11 – 28.260 t 2011/12 – 6.655 t 2012/13 – 38.198 t 2013/14 – 10.254 t Die Menge Kilogramm je Kilometer Straße lässt sich nicht qualitativ belastbar beziffern. In Berlin wird im Rahmen des differenzierten Winterdienstes, im Regelwin- terdienst nach StrReinG § 3 Abs. 7 nur punktuell Feucht- salz ausgebracht, abweichend davon bei extremer Glätte als „Streckenstreuung“ in der Einsatzstufe 1. Daher ergeben sich als Durchschnittsmenge je Kilometer keine aus- sagekräftigen Werte. Frage 5: Wurde von Seiten einer Senatsverwaltung oder eines Straßenbauamtes eine Analyse zur Belastung des Wurzelbereiches an Bäumen durch Auftausalz, Salz- rückstände im Boden, in Auftrag gegeben? Antwort zu 5: Von den Berliner Stadtreinigungsbe- trieben (BSR) werden in Zusammenarbeit und nach Vor- gaben des Pflanzenschutzamtes Berlin jährlich seit Ein- führung des differenzierten Winterdienstes mit der 6. Novelle des Straßenreinigungsgesetzes vom 02.10.2003 Blatt- und Bodenproben an festgelegten Standorten in Straßen der Einsatzstufe 1 und Referenzpunkten in der Einsatzstufe 2 entnommen, die von einem unabhängigen Labor untersucht werden. Analysiert wird der Natrium-, Kalium- und Chloridgehalt im Boden und Blättern sowie der Zustand der Blätter. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 327 2 Frage 6: Wenn ja, welche Ergebnisse brachte diese Analyse und wo kann man diese einsehen? Antwort zu 6: Die Ergebnisse schwanken stark in Ab- hängigkeit von Niederschlagsmengen und Temperaturen der jeweils vorangegangenen Wintersaison (Salzver- brauch) und den Niederschlagsmengen im Frühjahr bis unmittelbar vor der Probenahme. Die Analyseergebnisse sind bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben einsehbar. Frage 7: Werden generell Schäden durch Tausalz an Gehwegbelägen, Straßenbelägen, Brücken, Regenwasser- kanälen, Straßenbegleitgrün, Alleen, privaten Vorgärten, Grundwasser aufgenommen? Sind dafür Ausgleichs- und Reparaturmittel finanzieller Art eingeplant? Antwort zu 7: Schäden an den genannten Anlagen tre- ten regelmäßig auch durch andere Einflüsse als Tausalz auf. Eine direkt auf Tausalz zurückzuführende Schadens- dokumentation ist dem Senat nicht bekannt. Frage 8: In einigen Regionen Deutschlands wird mit Rücksicht auf die Straßenbäume bereits auf alternative Winterdienstmethoden bzw. salzfreie Abstumpfungsmittel umgestellt Ist es geplant, generell umweltverträglichere Methoden anzuwenden? Wenn ja, welche und mit wel- chem Zeithorizont soll die Umstellung erfolgen? Antwort zu 8: Für Straßen anderer Großstädte mit vergleichbarem Verkehrsaufkommen, die der Einsatzstufe 1 des Streuplans nach dem StrReinG § 3 Abs. 5 in Berlin entsprechen, wird in Deutschlands Großstädten nach dem allgemeinen Kenntnisstand Feuchtsalz FS 30 als Stand der Technik eingesetzt. Berlin, den 20. August 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2014)