Drucksache 17 / 14 328 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 04. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014) und Antwort Alleenschutz im Kontext der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesysteme (RPS 2009) und der Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Auf- prall auf Bäume (ESAB 2006) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kilometer Alleen im klassifizierten Straßennetz gibt es nach Kenntnis des Senats derzeit (bitte nach Straßenkategorie differenzieren)? Frage 2: Wie viele Kilometer einseitige Baumreihen im klassifizierten Straßennetz gibt es nach Kenntnis des Senats (bitte nach Straßenkategorie differenzieren)? Frage 3: Wie hat sich der Alleenbestand im klassifi- zierten Straßennetz nach Kenntnis des Senats seit 2005 entwickelt (bitte nach Straßenkategorie differenzieren)? Frage 4: Wie hat sich der Bestand einseitiger Baum- reihen im klassifizierten Straßennetz nach Kenntnis des Senats seit 2005 entwickelt (bitte nach Straßenkategorie differenzieren)? Frage 9: In welchem Umfang wurden seit 2010 neue Alleen oder einseitige Baumreihen nach den genannten Richtlinien unter Einhaltung der Mindestpflanzabstände angelegt (bitte Abschnitte benennen und nach Straßenka- tegorien differenzieren)? Antwort zu 1 bis 4 und 9: Dem Senat ist keine statisti- sche Erfassung über den Alleenbestand / Bestand einseiti- ger Baumreihen im Berliner Straßennetz bekannt. Frage 5: Bei welchen Neu- und Umbaumaßnahmen im Berliner Straßennetz wurden seit 2010 unter Anwendung der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) bzw. der Emp- fehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006) Alleen bzw. einseitige Baumreihen beseitigt (bitte Neu- /Aus- oder Umbaumaßnahme benen- nen, abschnittsbezogen mit Längenangaben)? Frage 6: Bei welchen Ausbaumaßnahmen im Be- standsnetz wurden Alleen oder einseitige Baumreihen auf Grundlage der RPS 2009 beseitigt (bitte Abschnitte be- nennen)? Frage 7: Bei welchen Alleen oder einseitigen Baum- reihen des klassifizierten Straßennetzes wurden Schutz- planken zwischen Fahrbahn und Bäumen nachgerüstet, um die Anforderungen der RPS 2009 zu erfüllen (bitte ab- schnittsbezogen mit Längenangaben)? Antwort zu 5, 6 und 7: Die RPS 1 2009 wurden ledig- lich für die die Straßen in der Baulast des Bundes (Auto- bahnen und anbaufreie Bundesstraßen) eingeführt (am 24.01.2011), nicht jedoch für das kommunale Straßennetz Berlins. Aussagen im Sinne der Fragestellungen 5 bis 7 beziehen sich daher nur auf die erstgenannten Straßen. Seit der Einführung wurden auf den anbaufreien Bundes- straßen in Berlin keine Arbeiten ausgeführt, welche unter dem Geltungsbereich der RPS 2009 nach Nr.3 a-c fallen. Es waren auf diesen Straßen auch keine Unfallhäufungen entsprechend der Richtlinie Nr. 3 d+e erkennbar. Bei den ESAB 2 2006 handelt es sich um nicht ver- bindliche Empfehlungen des Bundes. Sie wurden nicht eingeführt – weder für die Straßen des Bundes noch für das kommunale Straßennetz. Sie wurden in Berlin nicht angewendet, es liegen keine Erfahrungen mit den ESAB 2006 vor. In diesem Zusammenhang wird darauf hinge- wiesen, dass Unfälle mit Aufprallen auf Alleebäume im Land Berlin anders als beispielsweise im Land Branden- burg nicht als Verkehrssicherheitsproblem auffällig ge- worden sind. 1 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesysteme 2 Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 328 2 Frage 8: In welchen Abschnitten des klassifizierten Straßennetzes mit Alleen und einseitigen Baumreihen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit seit 2005 herabgesetzt und welche Erfahrungen wurden bisher damit gesammelt (bitte Abschnitte benennen)? Antwort zu 8: Da keine Statistiken über Alleen / ein- seitige Baumreihen vorliegen (siehe Antwort zu 1 bis 4) können auch ggf. vorgenommene Herabsetzungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht diesen Merkma- len zugeordnet werden. Frage 10: Welche Erfahrungen haben die Straßenbau- verwaltungen bei der Anwendung der ESAB 2006 in Bezug auf den Erhaltungs- und Gesundheitszustand von Alleen in Berlin gesammelt und welche Schlussfolgerun- gen zieht sie daraus? Antwort zu 10: Die ESAB 2006 wurden in Berlin (siehe Antwort zu 5 bis 7) nicht angewendet, es liegen daher keine Erfahrungen mit diesen Empfehlungen vor. Frage 11: Welche Erfahrungen haben die Straßenbau- verwaltungen bei der Anwendung der RPS 2009 in Bezug auf den Erhaltungs- und Gesundheitszustand von Alleen in Berlin gesammelt und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Antwort zu 11: Die RPS 2009 betreffen nur die anbau- freien Straßen des Bundes in Berlin. Es wurden seit ihrer Einführung keine Erfahrungen im Sinne der Fragestellung gesammelt. Berlin, den 20. August 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2014)