Drucksache 17 / 14 330 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 31. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014) und Antwort Einsatz von Pfefferspray und anderen Reizstoffen (IV) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einsätze von Pfefferspray (Pelargonsäu- revanillylamid – PAVA) und anderen Reizstoffen gab es im ersten Halbjahr 2014 in Berlin durch Polizist*innen zu welchen Ereignissen wie Versammlungen, Sportveran- staltungen, häuslicher Gewalt usw. in Berlin? (Bitte nach Anlass aufschlüsseln.) Zu 1.: Im ersten Halbjahr 2014 wurden im Polizeili- chen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) 225 Vorgänge angelegt, in denen die Verwendung von Pfefferspray dokumentiert ist. Anlässe Anzahl Amtshilfe 4 Demonstrative Aktionen 40 Fußball 4 Häusliche Gewalt 9 Hilflose Person 1 keine Angabe 22 Ordnungswidrigkeit 5 Personalienfeststellung 1 sonstige Veranstaltung 1 Randalierende Person 17 Schlägerei 1 Selbsttötungsversuch 1 Sonstiger Anlass 26 Straftat 78 Streitigkeiten 5 Unterstützung Polizeibeam- tin/ Polizeibeamter 4 Verdächtige Feststellung 4 Verkehrsmaßnahmen 2 2. Wie viele Einsätze in Berlin von Pfefferspray und anderen Reizstoffen verliefen im ersten Halbjahr 2014 aus polizeilicher Perspektive erfolgreich/nicht erfolgreich? (Bitte aufschlüsseln nach Reizstoff und Androhung mit/ohne Erfolg sowie Einsatz mit/ohne Erfolg.) Zu 2.: Es wurde als Reizstoff ausschließlich Pfeffer- spray eingesetzt. Der Verwendungserfolg zum Einsatz des Reiz- stoffsprühgerätes (RSG) wird wie folgt aufgeschlüsselt: Einsatz mit Erfolg 31 Einsatz ohne Erfolg 6 Androhung mit Erfolg 150 Androhung ohne Erfolg 38 3. Wie viele Reizstoffsprühgeräte, Reizstoffwurfkör- per sowie Füllpatronen und wie viele Liter flüssiger Reiz- stoff zur Beimischung in Wasserwerfern hat die Berliner Polizei seit Einführung der jeweiligen Reizstoffe in Berlin beschafft und in welcher Höhe sind dadurch Kosten ent- standen? (Bitte analog aufschlüsseln wie in der Antwort auf Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 17/11898)? Zu 3.: Nach Addition der Beschaffungsmengen aus 2014 zu den bereits in der Beantwortung der Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 17/11898 aufgeschlüsselten Beschaf- fungszahlen sind insgesamt 34.726 RSG 3 sowie 2.496 RSG 4 inkl. Füllpatronen beschafft und wie folgt verteilt worden: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 330 2 Bezeichnung/ ca. Preis pro Gerät Dir** 1 Dir** 2 Dir** 3 Dir** 4 Dir** 5 Dir** 6 RSG 3 (50ml), PAVA* 7,86 € (letzter Stand) 3.925 3.079 3.548 2.510 4.346 2.717 RSG 4 (400ml), PAVA* 28,20 € (letzter Stand) 367 272 305 176 302 374 Bezeichnung/ ca. Preis pro Gerät Dir ZA** ZSE** IV B LKA** ZSE** II B RSG 3 (50ml), PAVA* 7,86 € (letzter Stand) 7.137 1.057 5.819 588 RSG 4 (400ml), PAVA* 28,20 € (letzter Stand) 354 126 220 0 * PAVA: Pelargonsäurevanillylamid ** Dir: Direktion, Dir ZA: Direktion Zentrale Aufgaben, LKA: Landeskriminalamt, ZSE: Zentrale Serviceeinheit Für die Beschaffung von RSG 3 sind somit seit dem Jahr 2001 insgesamt ca. 243.700 € verwandt worden; für die Beschaffung von RSG 4 insgesamt ca. 71.000 €. Flüssige Reizstoffe zur Beimengung in Wasserwerfern wurden ausschließlich für die Dir ZA in nachfolgenden Mengen beschafft bzw. regeneriert: 2006 2009 2012 2014 Neubeschaffung 90 l 90 l 150 l 90 l regeneriert 90 l Kosten in Euro 2.346,98 1.867,11 Die Kosten der Beschaffungen bzw. Regenerierung in 2006 und 2009 sind nicht mehr nachvollziehbar. 4. Wie viele Reizstoffsprühgeräte, Reizstoffwurfkör- per sowie Füllpatronen und wie viele Liter flüssigen Reiz- stoff zur Beimischung in Wasserwerfern sind durch den Bund für die Berliner Bereitschaftspolizei in den Jahren seit Einführung der jeweiligen Reizstoffe beschafft wor- den? Zu 4.: Keine. 5. Wie häufig hat die Berliner Polizei im ersten Halb- jahr 2014 ärztliche Versorgung für Betroffene von Einsät- zen von Pfefferspray und anderen Reizstoffen durch Poli- zist*innen in Berlin geleistet? Zu 5.: Es wird hierüber keine Statistik geführt (vgl. Beantwortung der Frage 12 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13246 der Abgeordneten Lauer und Höfinghoff vom 17. Februar 2014). 6. Wie viele verletzte Polizist*innen hat es im ersten Halbjahr 2014 im Zusammenhang mit Einsätzen von Pfefferspray und anderen Reizstoffen durch Kolleg*innen gegeben, welcher Art waren die Verletzungen und wie kamen sie jeweils zustande (falsche Anwendung, Wind etc.)? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Anlass.) Zu 6.: Im ersten Halbjahr 2014 wurden bisher keine Unfallanzeigen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pfefferspray erstattet. Eine statistische Erfassung, bei welchem Anlass bzw. durch welche Personen die Verlet- zungen entstanden sind, erfolgt nicht (vgl. Beantwortung der Frage 8 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13246 der Abgeordneten Lauer und Höfinghoff vom 17. Februar 2014). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 330 3 7. Muss der Einsatz von Pfefferspray durch Poli- zist*innen im Land Berlin in jedem Fall im Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) dokumentiert werden? a. Wenn ja, kann der Senat mit Sicherheit davon ausgehen , dass alle Einsätze von Pfefferspray durch Polizist*innen im Land Berlin dokumentiert wer- den? b. Wenn nein, in welchen Fallkonstellationen wird der Einsatz von Pfefferspray durch Polizist*innen im Land Berlin nicht dokumentiert? c. Wird der Einsatz von Pfefferspray in jedem Fall im POLIKS dokumentiert oder nur im Zusammen mit der Fertigung einer Strafanzeige (vgl. Antwort auf Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13246)? Zu 7.: Ja. zu a.: Es wird davon ausgegangen, dass alle in Rede stehenden Einsätze von Pfefferspray dokumen- tiert werden. zu b.: Entfällt. zu c.: Der anlassbezogene Einsatz von Pfefferspray ist bei der Erfassung polizeilich relevanter Er- eignisse, polizeilicher Maßnahmen und Tätig- keiten im Zusammenhang mit der Fertigung ei- nes Anwendungsfalls in POLIKS zu dokumen- tieren. 8. Wird der Einsatz von Pfefferspray im Land Berlin durch Unterstützungskräfte anderer Bundesländer und des Bundes in jedem Fall im POLIKS dokumentiert? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Strafanzeigen von Unterstützungskräften sowie die in diesem Zusammenhang stehenden Maßnahmen von unmittelbarem Zwang werden durch Berliner Polizeian- gehörige in POLIKS erfasst. 9. Wie viele und welche konkreten Einsätze von Pfef- ferspray durch Polizist*innen sind im örtlichen, zeitlichen sowie thematischen Zusammenhang mit den Protesten gegen die De-facto-Räumung der Gerhart-Hauptmann- Schule dokumentiert? (Bitte nach Datum und Anlass aufschlüsseln.) Zu 9.: Derzeit findet eine Aufbereitung der Einsätze im Zusammenhang mit der Besetzung der Gerhart- Hauptmann-Schule statt. Dabei ist die Sichtung einer umfangreichen Aktenlage erforderlich, so dass eine Be- antwortung der Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist. 10. Ist die Geschäftsanweisung der Landespolizeidi- rektion Nr. 14/1990 über den Umgang mit Reizstoffen wie angekündigt mittlerweile überarbeitet worden (vgl. Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage Nr. 17/11898)? a. Wenn ja, bitte im Originalwortlaut beifügen. b. Wenn nein, welchen konkreten Regelungsände- rungsbedarf sieht der Senat? Zu 10.: Die Überarbeitung dieser Geschäftsanweisung sowie die Ermittlung des Regelungsänderungsbedarfs dauern derzeit noch an. zu a. und b.: Entfällt. 11. Hält der Senat die Einsatzstatistik von Pfefferspray hinsichtlich ihrer Aussagekraft (Einsatzanlass, Anzahl der Pfeffersprayeinsätze etc.) für schlüssig und plausibel? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Ja. Der Einsatz von Pfefferspray wird bisher als ausreichend dokumentiert angesehen. 12. Hat der Senat die statistische Erfassung des Ein- satzes von Pfefferspray durch Polizist*innen im Land Berlin in der Vergangenheit hinsichtlich ihrer Aussage- kraft überprüft? Wenn ja, wann und mit welchem Ergeb- nis? Wenn nein, warum nicht? Zu 12.: Nein. Eine Überprüfung war bisher nicht not- wendig. 13. Hält der Senat eine Überarbeitung der statistischen Erfassung des Einsatzes von Pfefferspray durch Poli- zist*innen im Land Berlin für erforderlich? Wenn ja wa- rum? Wenn nein, warum nicht? Zu 13.: Nein. Die statistische Erfassung wird bisher als ausreichend angesehen. Berlin, den 19. August 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2014)