Drucksache 17 / 14 331 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 31. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014) und Antwort Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen der Berliner Polizei (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einsätze haben die Einsatzhundertschaf- ten und technischen Einsatzhundertschaften der Bereit- schaftspolizei des Landes Berlin im ersten Halbjahr 2014 durchgeführt: a. im Zusammenhang mit Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen sowie b. im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen? Zu 1.: Die Einsätze werden wie folgt erfasst: Einsatzanlass 01.01.2014 bis 30.06.2014 Anzahl Politische Veranstaltungen (z.B. Aufzüge, Kundgebungen, Empfänge, Festakte) 1.081 Wirtschaftliche/ Kulturelle/ Kirchliche Veranstaltungen (z.B. Messen, Ausstellungen, Volks- und Straßenfeste) 59 Sportveranstaltungen (z.B. Fußball, Eishockey, Laufveranstal- tungen) 133 2. Wie häufig und bei welchen Einsätzen hat die Ber- liner Polizei im ersten Halbjahr 2014 die Beweissiche- rungs- und Dokumentationskraftwagen (BeDoKw) vom Typ Daimler Benz Sprinter in welcher jeweiligen Anzahl mitgeführt und wann jeweils eingesetzt? (Bitte nach Ein- satz aufschlüsseln.) Zu 2.: Die Beweissicherungs- und Dokumentations- kraftwagen (BeDoKw), Daimler Sprinter, wurden den Technischen Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei des Landes Berlin zugewiesen und werden anlassbezogen mitgeführt und eingesetzt. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. 3. Inwiefern wird das Mitführen der Beweissiche- rungs- und Dokumentationskraftwagen bzw. der Einsatz der verbauten bzw. mitgeführten Überwachungstechnik durch die Berliner Polizei dokumentiert? (Bitte Erfas- sungsbogen im Originalwortlaut beifügen.) Zu 3.: Eine Dokumentation erfolgt im Zusammenhang mit der Einsatzdurchführung, zum Beispiel in Form von Einsatzverlaufsberichten. Eine gesonderte Erfassung für BeDoKw wird nicht geführt. 4. Beziehen sich die angegebenen Kosten in Höhe von zirka 179.000 Euro auf die Basisversion der Beweis- sicherungs- und Dokumentationskraftwagen vom Typ Daimler Benz Sprinter oder eine mit Zusatzmodulen auf- gerüstete Version (vgl. Antwort auf Frage 2 der Schriftli- chen Anfrage Nr. 17/13763)? Bitte die Kosten für die Basisversion sowie aufgerüstete Version der BeDoKw angeben. Zu 4.: Es handelt sich hier um den Komplettpreis ei- nes ausgebauten Fahrzeuges. Da es sich um eine Bundes- beschaffung handelt, kann keine Differenzierung der Kosten dargestellt werden. 5. Wie werden Bildaufzeichnungen bzw. –aufnahmen von den Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwa- gen aus, die jeweils zugrundeliegende Rechtsgrundlage und der jeweilige Grund dokumentiert? (Bitte Erfas- sungsbogen im Original beifügen.) Zu 5.: Wenn die Technik eingesetzt wird, erfolgt eine Erfassung des Grundes und der Rechtsgrundlage im Rahmen der Einsatzdokumentation. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 331 2 6. Mit welchen visuellen und akustischen Anwen- dungen und Techniken sind die Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen vom Typ Daimler Benz Sprinter sowie vom Typ Volkswagen T4 jeweils stan- dardmäßig bei Einsätzen ausgestattet bzw. bei Bedarf aufrüstbar? (Bitte detailliert und abschließend auflisten nach BeDoKw-Fahrzeugmodell, Hersteller, Gerätebe- zeichnung und der technischen Spezifikation etc.)? Zu 6.: Standardmäßige Ausstattung BeDokw VW T4:  Sony Triniton Röhrenmonitor 9 oder 14 Zoll  Sony DV Recorder DHR-1000 C  Sony Color Video Printer UD20 Standardmäßige Ausstattung BeDokw Daimler Sprin- ter:  drei Flachbildmonitore 17 Zoll Flex Scan S1 701  PC Intell ® Core ™ 2 Duo CPU / Windows XP  Sony Digital HD Videokassettenrecorder Typ Progressive  DV Schwenk- und Neigekopfkamera SNK2 VS  Canon Drucker Eine darüber hinausgehende Aufrüstung findet nicht statt, da die Standardausstattung ausreichend ist. 7. Besitzen die Beweissicherungs- und Dokumentati- onskraftwagen die technische Möglichkeit der Bildüber- tragung? a. Wenn ja, an welche Stellen werden die Bilder üb- licherweise hin übertragen? b. Wenn ja, über welche Sendetechnik verfügen die Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwa- gen vom Typ Daimler Benz Sprinter? (Bitte detaillierte Angaben zu Hersteller, Gerätebe- zeichnung und technische Spezifikationen etc.) Zu 7.: Nein. 8. Über welche Zusatzfunktionen (Methoden zur Per- sonen-/Objektdetektion, -verfolgung, -wiedererkennung etc.) verfügen die von den Beweissicherungs- und Doku- mentationskraftwagen eingesetzten Kameras bzw. die angeschlossene Software? (Bitte eine abschließende Auf- listung.) Zu 8.: Es sind keine Zusatzfunktionen vorhanden. 9. Sind in Beweissicherungs- und Dokumentations- kraftwagen, welche die Berliner Polizei nutzt, Mikrofone verbaut bzw. können die Fahrzeuge bei Bedarf damit ausgerüstet werden? a. Wenn ja, mit welchen? (Bitte detaillierte Angaben zu Hersteller, Gerätebezeichnung und technischen Spezi- fikationen etc.) b. Wenn ja, aus welchen Gründen und zu welchen Zwecken setzt die Berliner Polizei Mikrofone bei Ver- sammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen sowie öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen ein? Welche Erkenntnisse gewinnt die Berliner Polizei daraus und wie bewertet der Berliner Senat den Nutzen dieser akustischen Überwachung für die Berliner Polizei? Zu 9.: Ja, es sind Mikrofone in BeDoKw vorhanden. Eine Aufrüstung mit zusätzlichen Mikrofonen ist nicht vorgesehen. Zu a.: Der BeDoKw Daimler Sprinter verfügt über ein Standmikrofon zur Sprachaufzeichnung für den Sony Digital HD Videokassettenrecorder Typ Progressive. Dieser ist am Arbeitsplatz im Fahrzeug installiert und dient ausschließlich der Bearbeitung getätigter Bild- und Tonaufzeichnungen. Zusätzlich verfügt die DV Schwenk- und Neigekopfkamera SNK2 VS über ein Mikrofon. Zu b.: Für den Einsatz von Mikrofonen bei öffentli- chen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen sowie öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen gelten die gleichen rechtlichen Grundlagen, wie für Bild- aufzeichnungen. Sie werden nach jeweils geltendem Recht zur Dokumentation und Beweissicherung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bzw. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse beziehen sich immer auf den zu Grunde liegenden Sachverhalt und dienen z. B. als Beweismittel in einem Strafverfahren. Der Senat hält die Ausstattung der BeDoKw mit Mik- rofonen zur polizeilichen Aufgabenerfüllung für erforder- lich. 10. Sind in Beweissicherungs- und Dokumentations- kraftwagen, welche Unterstützungskräfte anderer Bundes- länder und der Bundespolizei bei Versammlungen, öffent- lichen Versammlungen unter freiem Himmel sowie Auf- zügen und Ansammlungen im Land Berlin einsetzt, Mik- rofone verbaut bzw. können die Fahrzeuge bei Bedarf damit ausgerüstet werden? Zu 10.: Die vom Bund gelieferten BeDoKw sind bau- gleich an die Bereitschaftspolizeien der Länder und die Bundespolizei ausgeliefert worden. Ob eine nachträgliche Aufrüstung bei den Fahrzeugen der Unterstützungskräfte vorgenommen wurde, ist dem Senat nicht bekannt. 11. Wie werden Tonaufzeichnungen bzw. –aufnahmen von den Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwa- gen aus, die jeweils zugrundeliegende Rechtsgrundlage und der jeweilige Grund dokumentiert? (Bitte Erfas- sungsbogen im Original beifügen.) Zu 11.: Eine Unterscheidung bei der Dokumentation von Bild- bzw. Tonaufnahmen wird nicht vorgenommen (siehe Antwort zur Frage 5). 12. Durch welche Geschäftsanweisungen, Richtlinien oder Hinweise etc. ist der Einsatz der Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen geregelt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 331 3 Zu 12.: Der Einsatz der BeDoKw ist nicht geregelt, sondern erfolgt gemäß einsatztaktischen Erfordernissen unter Beachtung der jeweiligen rechtlichen Vorausset- zungen. 13. Sind in den Beweissicherungs- und Dokumentati- onskraftwagen der Berliner Polizei technische Anlagen zur Überwachung des Mobilfunks (IMSI-Catcher) verbaut bzw. können die Fahrzeuge bei Bedarf damit aufgerüstet werden? Zu 13.: Nein. 14. Welche technischen und betrieblichen Anforde- rungen an die Leistungsbeschreibung der Beweissiche- rungs- und Dokumentationskraftwagen hat die Berliner Polizei in der entsprechenden Bund-Länder-Projektgruppe unter Leitung der Bundespolizei für die Fahrzeuge vom Typ Daimler Benz Sprinter gestellt? Zu 14.: Die Leistungsbeschreibung dieser Kraftfahr- zeuge wurde in kooperativer Arbeit der Projektgruppe erstellt. Vorgaben des Landes Berlin gab es nicht. 15. Nutzt die Berliner Polizei ein mobiles Führungs- system (wie etwa TARANIS® Mobile)? Wenn ja, wel- ches und wird dieses in der Zusammenarbeit von Einsatz- hundertschaften und Beweissicherungs- und Dokumenta- tionskraftwagen bei Einsätzen genutzt? Zu 15.: Nein. Berlin, den 19. August 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2014)