Drucksache 17 / 14 332 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 05. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. August 2014) und Antwort Konrektor/innenstellen in Berlin – unbesetzt, besetzt, unbesetzt, unbesetzt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Konkrektor/innenstellen gibt es an Berlin insgesamt? (Bitte aufgeschlüsselt nach: Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, weitere Schulen, jeweils nach Bezirken)? 2. Wie viele von den unter 1. genannten Stellen a) sind besetzt b) sind unbesetzt c) sind derzeit im Besetzungsverfahren d) ist ab dem 01.01.15 oder später zu besetzen? (Bitte aufgeschlüsselt nach: Grundschulen, Sekundar- schulen, Gymnasien, weitere Schulen, jeweils nach Be- zirken) 3. Wie viele Konrektor/innen-Stellen sind derzeit ausgeschrieben, wie viele Bewerber gibt es? Zu 1. - 3.: Die Anzahl der zum Stand der Auswertun- gen am 07.08.2014 vorhandenen sowie der davon besetz- ten, freien und ausgeschriebenen Stellen für stellvertre- tende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist der als Anlage beigefügten Übersicht (differenziert nach Schulart und Bezirk) zu entnehmen. In dieser Übersicht ist auch die Anzahl der zum 01.01. und 01.08.2015 frei werdenden Stellen genannt, ebenfalls in der genannten Differenzierung. 4. Welche Laufbahn- und fachlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich auf die Stelle als Kon- krektor/in zu bewerben? Zu 4.: Folgende laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein:  Grundschulen: Nach bestandener 2. Staatsprüfung die Befähigung für die Laufbahn der Lehrerin/des Lehrers, der Lehrerin/des Lehrers mit fachwissen- schaftlicher Ausbildung in zwei Fächern, der Leh- rerin/des Lehrers an Sonderschulen/für Sonderpä- dagogik oder eine vergleichbare Laufbahnzuer- kennung.  Schulen mit sonderpädagogischem Schwerpunkt (Sonderschulen): Nach bestandener 2. Staatsprü- fung die Befähigung für die Laufbahn der Lehre- rin/des Lehrers an Sonderschulen/für Sonderpäda- gogik, der Studienrätin/des Studienrates oder eine vergleichbare Laufbahnzuerkennung.  Integrierte Sekundarschulen: Nach bestandener 2. Staatsprüfung die Befähigung für die Laufbahn der Lehrerin/des Lehrers, der Lehrerin/des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fä- chern, der Lehrerin/des Lehrers an Sonderschu- len/für Sonderpädagogik, der Studienrätin/des Stu- dienrates oder eine vergleichbare Laufbahnzuer- kennung.  Gymnasien und Berufliche Schulen: Nach bestandener 2. Staatsprüfung die Befähigung für die Laufbahn des Studienrates oder eine vergleichbare Laufbahnzuerkennung.  Fachschulen: Nach bestandener 2. Staatsprüfung die Befähigung für die Laufbahn des Studienrates, des Studienrates einer Fachschule oder eine ver- gleichbare Laufbahnzuerkennung. Näheres dazu wird in den §§ 8, 9, 10,11 sowie 14 der Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) geregelt. Bestimmte fachliche Voraussetzungen (Unterrichts- fach) für die Wahrnehmung der Aufgaben einer stellver- tretenden Leitung einer Schule müssen nicht vorliegen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 332 2 5. In wie vielen Schulen sind die Konrektor /innenstellen durch Lehrer besetzt, die die Laufbahnvo- raussetzung nicht erfüllen? (Bitte aufgeschlüsselt nach: Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, weitere Schulen, jeweils nach Bezirken)? Zu 5.: Eine reguläre Besetzung von Stellen durch Ver- leihung des entsprechenden Amtes und Einweisung in die entsprechende Planstelle ist bei Lehrkräften, die die erfor- derlichen laufbahnmäßigen Voraussetzungen nicht erfül- len, aus den in der Antwort zu 9. genannten Gründen nicht zulässig. Eine zahlenmäßige Aussage zur Anzahl kommissari- scher Beauftragungen ist nicht möglich, da dieser Sach- verhalt nicht systematisch erfasst wird. Aktuell ist ein entsprechender Fall bekannt. 6. Welche Argumente sprechen dafür, unbesetzte Konrektor/innenstellen mit erfahrenen und motivierten Lehrkräften zu besetzten, die die Laufbahnvoraussetzun- gen nicht erfüllen? 7. Welche Argumente sprechen dagegen, unbesetzte Konrektor/innenstellen mit erfahrenen und motivierten Lehrkräften zu besetzten, die die Laufbahnvoraussetzun- gen nicht erfüllen? 8. Welchen Argumenten schließt sich die Senatsverwaltung für Bildung an? Was folgt für die Senatsverwal- tung für Bildung daraus? 9. Erfolgt bei Lehrkräfte, die die Konrektor/innenstelle erfolgreich besetzen und ausfüllen, obwohl sie die Laubahnvoraussetzungen nicht erfüllen, die Laufbahnan- erkennung? Wenn nein, warum nicht? Zu 6. - 9.: Lehrkräften, die die Aufgaben einer Kon- rektorin bzw. eines Konrektors tatsächlich erfolgreich wahrnehmen, aber nicht die laufbahnrechtlichen Voraus- setzungen erfüllen, darf das entsprechende Amt nicht verliehen und die Lehrkraft darf nicht in die entsprechen- de Planstelle eingewiesen werden. Es ist der Sinn des Laufbahnrechts, eine bestimmte Vorbildung als Ein- gangsvoraussetzung (Laufbahnbefähigung) und Erfahrung bei der Wahrnehmung von Laufbahnämtern (laufbahn- rechtliche Dienstzeit und regelmäßig zu durchlaufende Ämter) zur Voraussetzung für die Übertragung eines höherwertigen Amtes (Beförderung) zu machen. Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind daher im Grundsatz abstrakt generell geregelt. Nach Auffassung des Senats besteht kein Grund zur Änderung der in der Antwort zu 4. genannten laufbahn- mäßigen Voraussetzungen. Es besteht daher auch keine Veranlassung, vermeintliche – ggf. subjektiv unterschiedlich empfundene – Vor- oder Nachteile einer Öffnung dieser Voraussetzungen auch für Nichtlaufbahnbewerbe- rinnen und Nichtlaufbahnbewerber gegeneinander abzu- wägen. 10. Würde nach Auffassung der Senatsverwaltung für Bildung, die Attraktivität der Konrektor/innenstellen verbessert werden, wenn a) die Zulage höher ausfällt, b) die Lehrstunden reduziert werden, c) die Laufbahnvoraussetzungen geändert werden, d) andere Gründe vorliegen? Zu 10.: Nicht nur für den Schulbereich ist grundsätz- lich festzustellen, dass eine höhere Bezahlung und/oder eine verringerte Arbeits- oder Unterrichtsverpflichtung die Attraktivität von allen Beförderungsämtern in allen Laufbahnen erhöhen würde. Zuletzt zum Schuljahr 2012/2013 wurde die Unter- richtsverpflichtung der Konrektorinnen und Konrektoren an Grundschulen durch Erhöhung der Anrechnungsstun- den reduziert; die Höhe der Anrechnungsstunden wurde damit an die entsprechenden Regelungen für stellvertre- tende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien angepasst. Weitere Änderungen sind aktuell nicht beabsichtigt. 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Senatsverwaltung für Bildung aus der Beantwortung dieser Anfra- ge? Zu 11.: Keine, vgl. insoweit die Antworten zu 1. bis 10. 12. Gibt es der Beantwortung dieser Anfrage noch inhaltlich etwas hinzuzufügen? Zu 12.: Nein. Berlin, den 12. August 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Aug. 2014) I B 1.1/5.3/5.4 Anlage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17 / 14332 07.08.2014 - 6404/6476/6441 - Seite 1 Stand: 07.08.2014 Stellen besetzt frei ausgeschr . 01.01.15 01.08.15 Stellen besetzt frei ausgeschr . 01.01.15 01.08.15 Stellen besetzt frei ausgeschr . 01.01.15 01.08.15 Stellen besetzt frei ausgeschr . 01.01.15 01.08.15 Stellen besetzt frei ausgeschr . 01.01.15 01.08.15 Mitte 31 23 8 9 1 4 4 0 0 7 7 0 0 9 8 1 1 5 5 0 0 FriedrichshainKreuzberg 28 24 4 6 1 5 5 0 0 7 6 1 1 10 9 1 1 5 5 0 0 Pankow 36 31 5 5 7 7 0 0 8 8 0 0 1 11 11 0 0 8 8 0 0 1 CharlottenburgWilmersdorf 24 18 6 7 1 6 4 2 4 1 13 11 2 2 6 6 0 0 9 9 0 0 1 Spandau 26 18 8 9 1 4 4 0 1 5 3 2 2 9 8 1 1 1 2 2 0 0 SteglitzZehlendorf 30 23 7 10 1 4 3 1 1 13 13 0 1 1 1 8 7 1 1 4 3 1 1 TempelhofSchöneberg 32 28 4 2 1 2 3 2 1 0 1 10 8 2 2 11 7 4 5 1 3 2 1 0 Neukölln 34 25 9 9 8 7 1 1 6 4 2 3 12 10 2 2 1 4 4 0 0 TreptowKöpenick 23 22 1 1 1 4 3 1 1 7 7 0 1 9 7 2 3 1 2 2 0 0 MarzahnHellersdorf 26 25 1 2 3 3 0 0 6 5 1 1 10 9 1 1 2 2 0 0 Lichtenberg 23 20 3 3 1 7 6 1 1 5 5 0 0 10 10 0 1 4 4 0 0 Reinickendorf 31 23 8 7 2 5 4 1 2 1 7 7 0 0 11 9 2 2 4 3 1 2 1 Summe 344 280 64 70 4 8 60 52 8 11 1 2 94 84 10 13 1 2 116 101 15 18 1 3 52 49 3 3 1 2 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Sonderschulen)Grundschulen Gymnasien und Kollegs Integrierte Sekundarschulen Berufliche und zentral verwaltete Schulen frei abfrei ab frei ab frei abRegion frei ab S17-14332 S1714332_Anlage Allgem.