Drucksache 17 / 14 335 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Morlang und Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 06. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014) und Antwort Projektgruppe „Bebauungspläne Online“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Sitzungen oder Projektbesprechun- gen der 2012 konstituierten Projektgruppe „Bebauungspläne Online“ hat es bisher gegeben und wann haben diese stattgefunden? Antwort zu 1: Es fanden bisher fünf Sitzungen der Projektgruppe Bebauungspläne online statt. Das konstitu- ierende Treffen war am 12.04.2013. Danach hat sich die Gruppe noch am 12.06.2013, 30.08.2013, 30.10.2013, 04.12.2013 und 26.02.2014 getroffen. Frage 2: Was waren jeweils die wesentlichen Themen und Ergebnisse der Sitzungen? (Bitte die Protokolle voll- ständig beifügen.) Antwort zu 2: Themen der Auftaktsitzung waren der Projektauftrag, die Präzisierung der Projektziele, mögli- che Aufgaben einer externen Begleitung/Beratung, Schnittstellen mit anderen Partizipationsverfahren die in Vorbereitung sind, Organisation der Rückkoppelung in die Bezirke. Schwerpunkt der Diskussion war der Projektauftrag und die Vertiefung der Projektziele. Man war sich darüber einig, dass eine externe Unterstützung gebraucht wird zum einen zur Analyse des Ist-Zustandes und um Vor- schläge für eine Verbesserung zu erarbeiten. Die konkrete Ausgestaltung des Partizipationsverfahrens sollte nicht zum Inhalt der Studie gehören, da dieser Aspekt im Rah- men eines weiteren Projektes zum Thema Partizipation („IBA1-Plattform-Einführung) behandelt werden sollte (Anlage: zusammenfassendes Ergebnis vom 03.06.2013). 1 Internationale Bauausstellung Thema der zweiten Sitzung am 12.06.2013 war das Verhältnis zu dem bereits genannten weiteren Projekt zur Entwicklung einer zentralen Partizipationsplattform (Sen- StadtUm in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei). Im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens sollten mit Hilfe von Pilotprojekten (damals IBA und Ver- kehrsprojekt Maaßenstraße) die Funktionalitäten der Plattformen zweier Anbieter getestet werden. Es wurde diskutiert, ob auch das Bauleitplanverfahren mit seinen formellen Anforderungen für einen solchen Test ausge- wählt werden sollte. Im Ergebnis hat man sich in der Projektgruppe darauf verständigt, konkrete Bebauungs- pläne nicht für ein solches Pilotprojekt zur Verfügung zu stellen, da die normale Standardbeteiligung im Bauleit- planverfahren deutlich weniger Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Plattform stellt als eine Beteiligung in der Konzeptfindungsphase (z.B. bei städtebaulichen Projekten). Ein Protokoll zu dieser Sitzung gibt es nicht. Am 30.08.2013 hat sich der mögliche externe Dienst- leister vorgestellt. Auf der Grundlage der im Vorfeld mit der Projektleitung geführten Gespräche wurde eine erste Kurzanalyse des Ist-Zustandes und Wege für eine Verbes- serung aufgezeigt. Die vorgetragenen konzeptionellen Ideen wurden diskutiert und das Ergebnis ist in die Auf- tragsvergabe an 3pc eingeflossen. Ein Protokoll gibt es nicht. Termin am 30.10.2013: Beginn der Zusammenarbeit mit externem Dienstleister (Kick-Off). Themen sind Dar- stellung der Erfahrungen der Projektbeteiligten, Darle- gung interner Verwaltungsabläufe im Zusammenhang mit Beteiligungsprozessen, Festlegung der Kommunikations- ziele und Zielgruppen, verbesserte Verständlichkeit der Darstellung in Bezug auf Zielgruppen, Klärung techni- scher Grundlagen. Information zum Stand des Verfahrens bei der geplanten zentralen Plattform und der Pilotprojek- te (Kurzprotokoll siehe Anlage.). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 335 2 Termin 04.12.2013: Themen sind die Präsentation der ersten Erkenntnisse aus der Analysephase, Erläuterung des weiteren Arbeitsprozesses – Bestandsaufnahme mittels Fragebogen, Definition von Arbeitspaketen (siehe dazu Protokoll). Termin 26.02.2014: Vorstellung zentraler Ergebnisse aus der Fragebogenaktion, Präsentation der Software FIS- Broker agilis, Vorstellung eines vorläufigen Informati- onskonzepts für die Vereinheitlichung der Internetseiten zu B 2 -Plänen. Modelltypen für die Verknüpfung mit der zentralen Beteiligungsplattform. Nach der Zusammenlegung der Projekte Bebauungs- pläne online und Beteiligungsplattform (siehe Schriftliche Anfrage 17/14336) fanden keine weiteren treffen der Projektgruppe Bebauungspläne Online statt. Frage 3: Welche Berichte, Konzepte und Studien wur- den im Rahmen des Projekts angefertigt? (Bitte vollstän- dig beifügen.) Antwort zu 3: Da es sich um ein Projekt im Rahmen von ServiceStadtBerlin 2016 handelt, ist dem Staatssekre- tärsausschuss halbjährlich Bericht zu erstatten. Dieser Pflicht wurde nachgekommen, diese Berichte sind auch dem Abgeordnetenhaus zugängig (siehe Drs. 17/1311). Als Ergebnis der Projektsitzungen, diverser Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke und der Projektleitung sowie zweier Workshops im März und April dieses Jahres liegt ein Konzept für die einheitliche Gestaltung der Internetseiten von Bebauungsplänen vor. Dieses enthält weitgehend abgestimmt:  eine allgemeine Info zum Thema Bebauungsplan (Text)  eine Erläuterung wie der Bebauungsplan (graphisch ) aufgebaut ist, und welche Informationen er grundsätzlich enthält  ein (vereinfachtes) Ablaufschema  Wire Frames (Mustervorlagen) für den einheitlichen Aufbau der Internetseiten. 2 Bebauungsplan Die Entwürfe für Infotext, Planerläuterung und Ab- laufschema sind als Anlage beigefügt, die Wireframes eignen sich nicht für einen Papierdruck. Sie können auf Nachfrage digital zur Verfügung gestellt werden. Berlin, den 21. August 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Aug. 2014) © 3pc GmbH Neue Kommunikation Seite 1/5 Kick-off Neukonzeption Bebauungspläne online Besprechungsprotokoll Version 000001 Ort, Datum Berlin, 30.10.2013 Teilnehmende 3pc: Hr. Berger Fr. Bristot Fr. Lau Hr. Ritter Fr. Dörfer SenStadtUm / Bezirke: Hr. Lilie Fr. Faust-Ketzner Hr. Schirrmeister Hr. Günther Fr. Schneider Fr. Walter Hr. Wolter Hr. Weißbach Hr. Metzdorf Fr. Bernd Hr. Jahn Hr. Göres Hr. Grabmann Erstellung Fr. Dörfer © 3pc GmbH Neue Kommunikation Seite 2/5 1 / Vorstellungsrunde Teilnehmer 2 / Einblick in das Thema – 2 Pilotprojekte werden getestet Maaßenstraße ab November – Entwürfe für Beispielhaften Wohnungsbau an verschiedenen Stellen Berlins (bsp.: Karl-Marx-Allee) – Rechtssicherheit der Bebauungspläne muss gewährleistet werden! – Routineverfahren -> möglichst wenig Sonderaufwand generieren (der aber durch Beteiligung entsteht) – Automatisierung der Verfahren der Verwaltung->aber trotzdem: Bürger sollen sich an den Verfahren beteiligen und am Verwaltungsprozess teilnehmen – zunächst müssen die Bedürfnisse aller Beteiligten geklärt werden-> Umsetzung erst später im 2. Schritt – Entscheidung Umsetzung im Mai (hier erst konkrete Abstimmung) 3 / Input: Was ist Beteiligung? – verfasste (institutionell organisierte) & unverfasste (nicht institutionell organisierte) Beteiligung -> verfasste Beteiligung muss bei den B-Plänen genau definiert sein (und auch juristisch sicher), aber dieser Teil muss auch spannender, offener, freundlicher werden ->Eigenschaften der unverfassten Beteiligung übernehmen, ohne dabei juristisch ungültig zu werden (Bsp.: Tempelhofer Freiheit) – Kommunikationsfrage: Wie steht die Verwaltung zum Bürger? – Ziel: Frontstellung auf beiden Seiten auflösen oder zumindest lockern ->Haltung/Sprache/Auftreten den Bürgern gegenüber wichtig ->große gemeinsame Idee: die Stadt gestalten – deshalb anderer Ansatz, weit vom bisher Bekannten entfernt 4 / Partizipative Problem- und Zielanalyse Allgemeines – ca 100 B-Pläne im Verfahren pro Bezirk – ca 1500 B-Pläne laufen insgesamt (davon ca 1/3 strategische B-Pläne->hier könnte erhöhte Bürgerbeteiligung Investoren abschrecken) – 79-400 Zugriffe (-> durchschnittlich 200) pro Plan – seit 4 Jahren sind Infos in dieser Form online © 3pc GmbH Neue Kommunikation Seite 3/5 – ca. 10-200 Formulare kommen zurück IST-Analyse – juristisch richtig, aber schwer zugänglich-> rechtlich feste Begriffe sind nicht zu ändern, aber andere Kommunikationsform – unklar: wann kann der Bürger was genau tun? (wenn Baugenehmigung vorhanden besteht ein Rechtsanspruch: kaum noch Änderungen durch Bürger möglich) – Arbeitskreis Bauen der IHK: Zusammenfassung unterschiedlicher Belange; jeder der 12 Bezirke versucht die Informationen irgendwie rüberzubringen -> Infos müssen zentral verfügbar sein, aber Bezirke müssen nach Bedarf hinzufügen können – Bekanntheitsgrad sehr gering, kaum Beteiligung – Infos uneinheitlich, verschlossen auf der Seite (aber Infos sind vorhanden, nur schwer auffindbar) – Karten schwer zugänglich – für Frühzeitige Beteiligungsphase kein Plan nötig – jeder Bezirk hat eigene Karten – Gefühl der Black Box für die Bürger, da Abläufe und Verantwortlichkeiten unbekannt SOLL-Analyse – Infos müssen konstant und nachhaltig dargestellt werden – deutlich werden: an welcher Stelle des Verfahrens befinde ich mich? Bürgern sollen Verwaltungsabläufe klargemacht werden – Plandarstellung muss sich ändern (Bürger könnten im Plan etwas kennzeichnen?) – Kartendarstellung vereinheitlichen – Infos müssen auch sachlich korrekt dargestellt werden: je weiter im Verfahren, desto sachlicher wird es – Bürgern soll klar werden, mit welchem Aufwand ihre Meinung bearbeitet wird, um verwertbarere Zuschriften zu bekommen – B-Planzeichnungen müssen geändert werden, sodass sie immer ins Internet gestellt werden können – Link von der Karte aus: Welche textlichen Festlegungen gibt es zum Grundstück? – Andere Visualisierung der Pläne: Was verbirgt sich hinter den flachen Darstellungen? Überlegungen zum 3D-Modell (Bsp.: Hochhaus im Plan zeigen, statt nur zu beschreiben, birgt aber auch Probleme) – Projekte weisen teilweise Besonderheiten auf: Präsentation auf individuelles Projekt zugeschnitten – Bürger sollen verstehen, dass die politische Vertretung der Bürger den Plan beschließt, nicht die Verwaltung – stärkere faktenorientiert, um öffentlichen Aufschrei zu vermeiden – Kommunizieren: öffentliches Interesse/ Sinnhaftigkeit, um Leute mitzunehmen © 3pc GmbH Neue Kommunikation Seite 4/5 – interner Abwägungsprozess: hier Transparenz aufzeigen und Bürger einbinden: Wie läuft dieser Prozess ab? Bürger sollen sich zwischenzeitlich über Stand informieren – Newsletter für Infos zu einem Plan: hier Vereinheitlichung nötig und möglich, da sehr unterschiedlich von Bezirk zu Bezirk gehandhabt (Problem: manche Verfahren laufen über 10 Jahre. Verwaltung setzt hier Prioritäten aus Kapazitätsgründen: manche Pläne sind wichtiger und erhalten Vorzug, ältere bleiben länger liegen; Pläne werden auch aufgegeben/ausgeleitet etc.) – Onlineformular zur Beteiligung: Automatische Antwort mit Hinweis auf Newsletter 5 / Maßnahmen und Probleme: Vorschläge, Anmerkungen, Diskussion Problematik: Wie mit Bürgerforderungen umgehen? Kommunikationsebene: wenn Beteiligung, dann muss sich auch mit dem Thema befasst werden (aber: nicht alles was die Bürger sich wünschen kann umgesetzt werden. Das muss den Bürgern klargemacht werden) – Missverständnisse entstehen: Beteiligung am Bebauungsplanverfahren keine Mehrheitsentscheidung! - >Bürger sollen beitragen, aber nicht einfach nur ablehnen – Möglichkeit, Fragen zu stellen: online oder nur lokal? – Partizipation durch Transparenz: Bürger informieren wie Beteiligung gewünscht – was passiert mit Zuschriften: Filterung (1 Monat Zeit) -> jeder wird beachtet, nicht jeder berücksichtigt- > jeder bekommt eine Antwort; Informationen sind 1 Monat online (Zeit für Beteiligung vorgegeben – nicht kontinuierlich möglich), Zuschriften werden durchgesehen und gesammelt – Belange werden gegen-/untereinander abgewägt; viele Faktoren spielen eine Rolle (Baurecht, Prioritäten – Bsp.: hohe Priorität Kindergärten, Wohnungsbau); persönliche Belange können kaum berücksichtigt werden – Kollision Datenschutz/Transparenz bei den Einsendungen – Prozess beim Park Gleisdreieck: hohe Anforderung an die Verwaltung, aber letztlich Entscheidung (auch möglich gute Beispiele aus der Vergangenheit auf die Website stellen) Kernproblem: das Bebauungsplanverfahren Kaum einer versteht, was wann passiert; aber: Verfahren selbst kann nicht geändert werden (gesetzlich vorgegeben) – Beteiligung soll nicht Facebook-Kommentar Charakter bekommen – wann genau passiert der Einstieg der Bürger? – seit ca. 2 Jahren öffentlicher Aufschrei verstärkt und Protest wird absehbar weiter zunehmen (Bürgerinitiativen bilden sich vor Ort, Berichte in lokalen Medien; wenn Ziele der Aktivisten im nächsten Schritt nicht berücksichtigt ->neuer Aufschrei; Protest auf politischer Ebene) 6 / Organisatorisches © 3pc GmbH Neue Kommunikation Seite 5/5 1. Kommunikation & Leitidee Ansprechpartner/ Mitglieder der Arbeitsgruppe - Wie die Leitidee (gestalte deine Stadt etc.) ausweiten und grundsätzliche Kommunikation gestalten? - Vorschlag von 3pc nach Absprache mit den Bezirken und eventuell Einsichten in typische Abläufe/Akten Präsentation vor großer Gruppe 2. Karten - Welche Systeme werden genutzt? Wie müssen diese angepasst werden? Eventuelle Alternativen (X-Planer)? -Welche Erfassungsmethoden werden genutzt? Welche unterschiedlichen Datenbanken gibt es und wie kann man diese vereinheitlichen? Frau Zweer Frau Faust-Ketzner Herr Jahn IT der Bezirke 3. Vereinheitlichung -Welche Informationen gibt es schon? Wie müssen diese aufbereitet und angeordnet werden? Herr Weißbach (Marzahn-Hellersdorf), Frau Berndt, ggf. Herr Günther + Vertreter anderer Bezirke 4. Redaktion/Workflow -Aufbereiten der Texte, Newsletter, Infos sammeln, Video, etc. -Wie sind die internen Abläufe/Abgabetermine? Frau Bernd + Vertreter der Bezirke (Fachbereiche) Die genaue Festlegung der Arbeitsgruppen folgt   © 3pc GmbH Neue Kommunikation Seite 1/3   Protokoll Zwischenstand Bebauungspläne online Version 000001 Ort, Datum SenStadtUm, Brückenstraße 6, Berlin, 04.12.2013 Thema Zwischenstand Bebauungspläne Online Teilnehmende SenStadtUm: Fr. Faust-Ketzner Hr. Lilie Fr. Berndt Fr. Zweer Hr. Wolter Bezirke: Hr. Weißbach (Marzahn-Hellersdorf) Fr. Kobs (Pankow) Hr. Jahn (Pankow) Hr. Metzdorf (Neukölln) Hr. Grabmann (Tempelhof-Schöneberg) 3pc: Hr. Berger Fr. Lau Fr. Bristot Hr. Ritter IFOK: Hr. Lorenz Erstellung Hr. Ritter © 3pc GmbH Neue Kommunikation Seite 2/3   1. IST-Analyse Feedback: – Organisierte Kommunikation zwischen Bezirken und SenStadt wird nicht für alle Punkte des Verfahrens, z.B. Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, abgebildet – SenStadt erhält von den Bezirken nur verfahrensrelevante Informationen – Bei den Betrachtungen des Workflows müssen die verschiedenen BPlanverfahren sowie die dienstlichen Abläufe beachtet werden. Sie sollen primär verändert nicht werden, sondern hinsichtlich einer einheitlichen Darstellung ergänzt werden – Zuständigkeiten und Zeitpunkte für das Weitergeben von Sachständen und Informationen müssen definiert werden – BA Neukölln entwirft derzeit eine eigene Richtlinie für den Workflow und eine interne zentrale DB. Dies fließt in die Betrachtungen von 3pc ein 2. SOLL-Analyse Wer ist Nutzer? – Anforderung: Lösung muss vom Nutzer her gedacht werden – Frage muss im schriftlichen Konzept berücksichtigt werden, da sie von Seiten der Politik aufgeworfen wurde – Auf weitere Informationsangebote zu Beteiligung (z.B. IHK, SenWTF), die derzeit entstehen, richten sich an spezielle Nutzergruppen (z.B. Investoren). Auf diese Gruppen wird im schriftlichen Konzept hingewiesen, sie werden jedoch nicht gesondert betrachtet Klärungsbedarf bzgl. einer zentralen Web-DB: – Wird sie zu groß gedacht und ist daher ein Scheitern möglich? – Was soll in Web-DB gespeichert werden? – Ist eine Einigung auf einheitliche Datenformate möglich? Kartendarstellung: – Thematisierte Präsentationskanäle: AGILIS oder Google Maps über Imperia – Anforderung hinsichtlich Datenbank: Geosystem/FIS-Broker muss alle Geodaten sammeln, auch aufgrund der EU-Richtlinie (INSPIRE) zu zentralen Geoinformationen. Ziel: Keine Dopplung der Datenvorhaltung – EU-Richtlinie sollte auf jeden Fall im Konzept mitbedacht werden. Bspw. Sollten Kartendaten zentral gesammelt werden, um bei weiteren EU-Richtlinien Mehraufwand zu vermeiden © 3pc GmbH Neue Kommunikation Seite 3/3   3. Beteiligungsplattform Zentrale offene Fragestellungen: – Wo soll die Plattform verortet werden? – Stellt sie eher eine Beteiligungsplattform oder eine Vermittlungsplattform dar? – (Welche) Müssen/Können Inhalte der Beteiligungsplattform ins Verfahren einfließen? – Plattform könnte alle Beteiligungsangebote von SenStadt bündeln, nicht nur BPläne . Dies wäre aus Nutzer-/Bürgerperspektive der nachvollziehbare Weg Anforderungen: – Die unterschiedlichen Arten und Möglichkeiten der Beteiligung müssen dem Nutzer erklärt werden – Die Plattform darf kein kontinuierliches Abstimmungsverfahren suggerieren Weitere Kommunikationskanäle: – Twitter und Facebook sollten mitbedacht werden oder zumindest eine Ablehnung dieser Kanäle begründet werden – Es ist denkbar, die Funktion der Plattform auch als mobiles Angebot zur Verfügung zu stellen 4. Weiteres Vorgehen Bereiche und Ihre Ansprechpartner: – Hr. Weißbach wird die Runde von Fachabteilungsleitern Stadtplanung nutzen, um die bisher unbeteiligten Bezirke zu informieren und zu motivieren – Ansprechpartner Karten: Fr. Zweer – Ansprechpartner Redaktion/Inhalt/neue Formate: Fr. Faust-Ketzner, Fr. Berndt, Fr. Schneider – Ansprechpartner Workflow und Abläufe: Hr. Metzdorf – Ansprechpartner Fragebogen: Fr. Kobs (im Januar vertretend Hr. Jahn), Hr. Weißbach Zeitplan Entwicklung und Umsetzung Fragebogen: – Fertigstellung Fragebogen: Anfang Januar2014 – Versand und Bearbeitung durch Bezirke: Mitte Januar 2014 – Präsentation der Auswertung in großer Runde: 12. Februar 2014   © 3pc GmbH Neue Kommunikation Seite 1/3   Protokoll Arbeitsergebnisse Umfrage und Beteiligungsplattform Ort, Datum SenStadtUm, Brückenstraße 6, Berlin, 26.02.2014 Thema Protokoll Arbeitsergebnisse Umfrage und Beteiligungsplattform Teilnehmende SenStadtUm: Fr. Faust-Ketzner Hr. Lilie Fr. Zweer Hr. Wolter Hr. Schirrmeister Hr. Wolter Bezirke: Fr. Bardehle (Reinickendorf) Fr. Gierth (Marzahn-Hellersdorf) Hr. Köppen (Steglitz-Zehlendorf) Hr. Metzdorf (Neukölln) Fr. Petersen (Treptow-Köpenick) Fr. Pützschel (Lichtenberg) 3pc: Hr. Berger Fr. Bristot Fr. Lau IFOK: Hr. Lorenz Erstellung Fr. Bristot © 3pc GmbH Neue Kommunikation Seite 2/3   1. Vorstellung zentraler Ergebnisse aus der Fragebogenumfrage - Bei der im Januar/Februar 2014 durchgeführten Befragung haben sich neun Bezirke beteiligt: - Charlottenburg-Wilmersdorf - Friedrichshain-Kreuzberg - Lichtenberg - Marzahn-Hellersdorf - Reinickendorf - Spandau - Steglitz-Zehlendorf - Tempelhof-Schöneberg - Treptow-Köpenick Die Befragungsergebnisse wurden anhand der zentralen Rubriken Beteiligung, Informationsangebot, Interessengruppen und Best Practice-Beispiele präsentiert. Sie wurden als gute Datengrundlage für die im nächsten Schritt anstehenden Workshops beurteilt. 2. Präsentation FIS Broker agilis – Frau Zweer / SenstadtUm präsentiert den Web-Client FIS Broker agilis. – Die Idee einer globalen Karte wird favorisiert, die zentral von SenStadtUm zur Verfügung gestellt wird und dezentral von den Bezirken gepflegt werden soll. Offen ist die Frage der Qualitätssicherung. – Weitere Fragen, die im anstehenden Workshop geklärt werden müssen, sind bspw.: - welche B-Pläne sollen über agilis angesteuert werden können - welche Funktionen soll agilis bereitstellen - zu welchem Zeitpunkt wird die Karte aktualisiert © 3pc GmbH Neue Kommunikation Seite 3/3     3. Vorstellung eines vorläufigen Informationskonzeptes – Anhand von Wireframes (zur schematischen Darstellung der Funktionselemente und Positionierung der Inhalte) stellt 3pc ein vorläufiges Informationskonzept zur Vereinheitlichung der Darstellung vor. Dieses wird auf Grundlage der in den Workshops definierten Standards weiter verfeinert. 4. Modelltypen für die Beteiligungsplattform – Die Plattform soll alle Formen und Möglichkeiten der Beteiligung in Berlin bündeln. Die Beteiligung (Einreichung der Einwendungen in B-Plan-Verfahren) wird über die zentrale Beteiligungsplattform abgewickelt. Zu dem jeweiligen Verfahren werden kurze Informationen angeboten (allgemeine Projektinformation und ggf. Karte). Die umfassenden Informationen und Sachdaten zu den jeweiligen Verfahren verbleiben auf SenstadtUm und den Bezirksseiten. 5. Ausblick – Herr Lilie skizziert den Ablauf der Beteiligungsplattform: - Zwei Anbieter werden/wurden getestet: Zebralog GmbH (begegnungszonen.berlin.de) und Liquid Democracy e.V. (Urban Living) - Entscheidung für eine Softwaregrundlage vorauss. Mai 2014 - Start der Beteiligungsplattform vorauss. Januar 2015 – Als Termine für die Workshops zur Vereinheitlichung der Darstellung von Informationen auf den Webseiten werden folgende Termine vereinbart: - 1. Termin am 21.3. von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr - 2. Termin am 30.4. von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr   Textentwurf: Allgemeine Informationen zu B-Planverfahren © 3pc GmbH Neue Kommunikation 13.08.2014 Seite 1/4 Projekt Bebauungspläne online Textentwurf: Allgemeine Informationen zu B-Planverfahren Stand: 28.05.2014 Einleitung Gemeinsam die Stadt gestalten: Bebauungspläne und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten Ob eine neue Wohnanlage, ein Bürokomplex oder Gewerbegebiet, Straßen, Parks oder ein Spielplatz - Berlin ist stets im Wandel. Dabei lebt die Stadt von den Menschen, die sie mitgestalten, die ihre kreativen Ideen einbringen oder berechtigte Einwände erheben. Wann immer etwas Neues entsteht oder Bestehendes erhalten bleiben soll und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, haben Sie als Bürgerinnen und Bürger breite Mitwirkungsrechte. Es ist Aufgabe der Bezirke sowie der Senatsverwaltung, die Nutzung von Grundstücken festzulegen. Klare gesetzliche Vorgaben für Bebauungsplanverfahren stellen aber sicher, dass alle Einzelinteressen zu Wort kommen und auch Ihre Meinung Gehör findet. Die Bezirksverwaltung nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, indem sie als Vermittler der verschiedenen Interessen agiert. Als wichtigstes planerisches Instrument der städtebaulichen Entwicklung fungiert die Bauleitplanung, die im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist – eine historische Errungenschaft, da hierdurch in einem festgelegten Verfahren die verschiedenen Interessen Berücksichtigung finden und Rechtssicherheit geschaffen wird. Das Baurecht sieht dabei eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht nur vor, sie ist vielmehr ausdrücklich erwünscht. Aber nicht jedes Bauvorhaben erfordert auch einen neuen Bebauungsplan oder die Änderung eines bestehenden Plans – und damit auch die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. Sofern geplante Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen den Vorgaben eines bestehenden Bebauungsplans nicht widersprechen, ist im Genehmigungsverfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, aber in der Nachbarschaft vergleichbare Gebäude vorhanden sind. Nicht immer also, wenn in ihrer Nachbarschaft gebaut wird, werden Sie vorher informiert und haben Gelegenheit zur Stellungnahme. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die komplexen Vorgaben des Baurechts zu verstehen und Ihnen zugleich Ihre Beteiligungsmöglichkeiten aufzeigen. Wir beantworten Ihnen dabei alle wichtigen Fragen, zum Beispiel wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, was er enthält und wo Sie konkret Einfluss nehmen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem Bezirk Nachfragen zu stellen und in Bebauungspläne Einsicht zu nehmen. Ihre Bezirksverwaltung steht Ihnen gern unterstützend zur Seite. Dies ist Ihre Stadt – gestalten Sie die Zukunft mit! Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan: Wie wird die Nutzung einer Fläche bestimmt? Wie eine Fläche künftig neu oder anders genutzt werden kann, ist nicht zufällig, sondern Ergebnis einer umfassenden Abstimmung zwischen unterschiedlichen Nutzungsanforderungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Baugesetzbuch schreibt dafür eine zweistufige Planung vor, bestehend aus einer 3pc GmbH Neue Kommunikation 13.08.2014 Seite 2/4 vorbereitenden und einer verbindlichen Bauleitplanung. Der vorbereitende Bauleitplan, der Flächennutzungsplan oder auch nur „FNP“ bzw. „F-Plan“ genannt, legt für die gesamte Stadtfläche die geplanten Nutzungen in ihren Grundzügen fest. Im nächsten Schritt, dem verbindlichen Bauleitplan, wird die Flächennutzung - in der Regel durch den Bezirk - in Form eines Bebauungsplans oder kurz BPlans konkretisiert und am Ende rechtsverbindlich festgesetzt. Der Bebauungsplan muss aus den Grundzügen des Flächennutzungsplans entwickelt sein. So kann z.B. aus einer im FNP vorgesehenen Wohnbaufläche kein Gewerbegebiet entwickelt werden. Was gehört zu einem Bebauungsplan? Sie haben von einem Bauprojekt oder einer Planung in Ihrer Nachbarschaft gehört und wollen konkret wissen, was geplant ist? Sofern ein Bebauungsplan vorhanden ist, gibt dieser Ihnen Auskunft. Da Bebauungspläne jedoch stark normiert und juristisch sind, erschließen sie sich einem ungeübten Auge nicht sofort. Die Bezirksverwaltung hilft Ihnen gern, wenn Sie Fragen haben. In der Regel enthält der B-Plan neben einer Planzeichnung mit Legende auch ergänzende textliche Regelungen. Zu jedem Plan gehört eine Begründung, in der der Bezirk seine städtebaulichen Ziele und Entscheidungen erläutert. Darüber hinaus muss der Bezirk die Umweltauswirkungen seiner Planungen darlegen. Wann wird ein Bebauungsplan aufgestellt? Ein Investor, der ein Einkaufszentrum plant, die Verwaltung, die neue Wohnungen schaffen will oder bestehende Nutzungen sichern möchte, oder eine Bürgerinitiative, die ein brachliegendes Gebiet in einen Park verwandeln will: Ob ein B-Plan aufgestellt oder ein bestehender Plan verändert wird, entscheidet der Bezirk. Das Baugesetzbuch schreibt einen B-Plan vor, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“ (§ 1 Abs. 3 BauGB). In Berlin liegt diese Entscheidung (Planungshoheit) zunächst bei den Bezirken , die auch in der Regel die Bebauungspläne aufstellen (Fachbereich Stadtplanung). In Einzelfällen kann auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einen Bebauungsplan aufstellen, beispielsweise wenn es um Gebiete von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung geht (§ 9 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch, AGBauGB). Beispiele hierfür sind die „Europacity“ an der Heidestraße, der Bereich rund um den Alexanderplatz oder Potsdamer Platz, die Flächen des ehemaligen Flughafens Tempelhof und des Flughafens Tegel. Bebauungspläne werden zum Beispiel aufgestellt, wenn die Flächen von aufgegebenen Gewerbebetrieben oder Bahnflächen künftig für Wohnungsbau genutzt werden sollen oder wenn eine Brachfläche zum öffentlichen Park entwickelt werden soll. Oder aber, wenn ein größerer Einzelhandelsbetrieb oder ein Einkaufszentrum entstehen soll. Auch wenn in einem Quartier eine deutlich höhere und dichtere Bebauung erwünscht ist, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Zudem werden Standorte für Schulen, Kitas oder andere öffentliche Einrichtungen häufig durch Bebauungspläne festgelegt. Einen Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans haben Bürger und Inverstoren gegenüber dem Bezirk allerdings nicht. Wie funktioniert das Bebauungsplanverfahren und welche Einflussmöglichkeiten haben Sie? Naturgemäß treffen bei Bauvorhaben unterschiedliche Interessen aufeinander. Die damit einhergehenden Konflikte lassen sich nicht immer zum Gefallen aller auflösen. Das Bebauungsplanverfahren garantiert deswegen ein standardisiertes, neutrales Verfahren, in dem alle 3pc GmbH Neue Kommunikation 13.08.2014 Seite 3/4 Betroffenen zu Wort kommen – mit dem Ziel, die verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen in Einklang zu bringen. Das Baugesetzbuch sieht dabei auch eine aktive Bürgerbeteiligung vor. Ziel ist es, eine rechtsverbindliche Entscheidung zu treffen, bei der zuvor alle Betroffenen gehört und ihre Vorstellungen gewichtet wurden – auch wenn dies im Einzelfall bedeuten kann, dass nicht alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden können. Ein Bebauungsplan durchläuft mehrere Verfahrensschritte mit folgenden Beteiligungsmöglichkeiten: Aufstellung Das Bezirksamt fasst den formalen Beschluss für die Eröffnung eines Planverfahrens. Dieser wird im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht. Die Planung befindet sich in einem frühen Stadium und spiegelt nur grobe inhaltliche Vorstellungen wider. Frühzeitige Beteiligung Die Ausgestaltung des Grobkonzepts beginnt. Bereits in dieser frühen Phase sieht das Baugesetzbuch die Beteiligung der Öffentlichkeit vor (§ 3 Abs. 1 BauGB oder § 13a Abs. 3 BauGB). Ihr Bezirk muss Sie über das Beteiligungsverfahren informieren. In der Regel geschieht dies über die Tagespresse und das Internet.. Informationen über das anstehende Planverfahren werden teilweise auch über Plakate an Hauseingängen, Handzettel im Briefkasten oder Ähnliches vermittelt.. Auch kann im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Informationsveranstaltung, eine Anhörung, Ausstellung oder Ähnliches stattfinden. Hier erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu den vorliegenden Plänen zu äußern. Im Regelfall findet parallel nach § 4 BauGB die frühzeitige Beteiligung wichtiger gesellschaftliche Akteure statt, darunter Energieversorger, Wasserwerke, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken, Post, Bahn und Feuerwehr etc. (Behörden und sonstige „Träger öffentlicher Belange“, kurz TÖB). Reguläre Beteiligung und öffentliche Auslegung Der Planentwurf wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange (TÖB) konkretisiert – er nimmt mehr und mehr Kontur an. Für Bürgerinnen und Bürger beginnt nun die zweite und wichtigste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §3 Abs.2 BauGB): Der Bezirk legt den erarbeiteten Planentwurf einen Monat lang öffentlich aus und informiert mindestens eine Woche zuvor darüber . Das geschieht immer über das Amtsblatt, erfolgt aber in der Regel zusätzlich auch über die Tagespresse und/oder das Internet. Während der Auslegung haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf im Bezirksamt und im Internet einzusehen und Ihre Anregungen schriftlich oder mündlich abzugeben. Sie müssen jedoch darauf achten, dies fristgerecht zu tun. Anschließend wertet die Bezirksverwaltung die Stellungnahmen aus und formuliert für jeden inhaltlichen Aspekt einen Entscheidungsvorschlag. Bei inhaltlichen Änderungen des Plans wird die Trägerbeteiligung und die öffentliche Auslegung wiederholt.. Abwägung Das Bezirksamt beschließt die Abwägung und den Bebauungsplanentwurf und legt ihn zur parlamentarischen Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung vor. Diese nimmt eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange vor und entscheidet abschließend, welche Anregungen berücksichtigt oder zurückgewiesen werden. In dieser Phase können Bürgerinnen und Bürger keinen direkten Einfluss mehr nehmen. 3pc GmbH Neue Kommunikation 13.08.2014 Seite 4/4 Rechtsprüfung Nach dem Beschluss durch die Bezirksverordnetenversammlung wird der Bebauungsplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Rechtsprüfung vorgelegt. Sie hat zwei Monate Zeit, das ordnungsgemäße Zustandekommen zu prüfen und auf Widersprüche der Rechtsvorschriften hinzuweisen. Festsetzung Stellt die Senatsverwaltung keine Verfahrensmängel fest, erlässt das Bezirksamt eine Rechtsverordnung und veröffentlicht sie im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin. Damit wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Sofern ein bislang geltender Plan existiert, wird dieser dadurch in der Regel aufgehoben. Den rechtskräftigen Bebauungsplan können Bürgerinnen und Bürger jederzeit im Bezirksamt einsehen. Was geschieht mit Ihren Anregungen? Ihre Stellungnahme steht nicht nur neben den Einzelinteressen anderer Bürgerinnen und Bürger, sondern auch neben denen von Investoren, Behörden, Verbänden, Initiativen und anderen „Trägern öffentlicher Belange“ wie Energieversorgern, Wasserwerken oder Telekommunikationsanbietern. Deshalb werden im Beteiligungsprozess alle Anregungen gründlich gegeneinander abgewogen, gewichtet und letztlich in eine Rangfolge gesetzt. Sie entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Ihr Anliegen in der weiteren Planung berücksichtigt werden kann. Durch diese aufwändige Prüfung kann zwischen Ihrer Einwendung und der Entscheidung eine geraume Zeit vergehen. In jedem Fall informiert Sie die Bezirksverwaltung am Ende des Verfahrens, also nach Festsetzung des B-Plans, schriftlich über das Ergebnis, sofern Sie Ihre Adresse angegeben haben. Kann ein Bebauungsplan geändert werden? Kein Bebauungsplan ist für immer in Stein gemeißelt. Denn städtebauliche Ziele entwickeln sich weiter oder ein konkretes Projekt, das generell befürwortet wird, ist nach einem geltenden Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig. In diesen Fällen kann der Bezirk nach dem gleichen Procedere ein Bebauungsplanverfahren durchführen – um einen bestehenden Plan zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben. Bezirke: Einstiegsseite B-Planverfahren Bezirkswappen Bebauungspläne des Bezirksamtes xyz von Berlin Übersicht aller Bebauungspläne des Bezirks Aktuelles Beteiligungsverfahren Hier steht eine aktuelles Beteiligungsverfahren (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder Öffentliche Auslegung) Ihr Ansprechpartner Festgesetzte Bebauungspläne Öffentliche Auslegung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Hier finden Sie eine Übersicht aller festgesetzter Bebauungspläne. zur Übersicht Hier finden Sie eine Übersicht aller Beteiligungsverfahren in der Öffentlichen Auslegung. Hier finden Sie eine Übersicht aller im Verfahren befindlicher Bebauungspläne mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung. zur Übersicht zur Übersicht Hinweis Kontakt Bebauungsplanverfahren der Bezirke Hier finden Sie eine Übersicht aller B-Pläne des Bezirks. zur Übersicht Stadtplanung > Bebauungspläne Bezirksverordnetenversammlung Bezirksamt Organigramme Bebauungspläne Stadtplanung Bürgerservice Aktuelles Verwaltung Der Bezirk Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die komplexen Vorgaben des Baurechts zu verstehen, und Ihnen zugleich Ihre Beteiligungsmöglichkeiten aufzeigen. Wir beantworten Ihnen dabei alle wichtigen Fragen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, vor Ort in Ihrem Bezirk Nachfragen zu stellen, in Bebauungspläne Einsicht zu nehmen und Ihre Vorstellungen einzubringen. Ihre Bezirksverwaltung steht Ihnen gern unterstützend zur Seite. Dies ist Ihre Stadt – gestalten Sie mit! Wie läuft das Bebauungsplanverfahren? mehr Die vollständigen Originalunterlagen können Sie in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung einsehen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, vor Ort in Ihrem Bezirk Nachfragen zu stellen und in Bebauungspläne Einsicht zu nehmen. Ihre Bezirksverwaltung steht Ihnen gern unterstützend zur Seite. Kommen Sie vorbei! Beteiligen Sie sich auf Berlins neuer Plattform! Hier befindet sich der Hinweis zur Beteiligungsplattform. Beteiligen Sie sich Logo Beteiligungsplattform Filtern nach Status Filtern nach Ort Adresse eingeben B-Plannr. eingeben Alle Bezirk Hinweis Öffnungszeiten bezirk/bebauungsplaene Bezirke: Detailseite Öffentliche Auslegung Bezirkswappen http://bezirk/bebauungsplaene/oeffentliche_auslegung/detail Die geplanten Baumaßnahmen umfassen das Gebiet im Südosten des Gleisdreiecks. Östlich wird dieses durch die Möckernstraße und südlich durch die Yorckstraße begrenzt. Ziel des Bebauungsplans ist es, zwischen Yorckstraße und Möckernstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein nutzungsgemischtes Quartier zu schaffen. Hier sollen zum einen Wohnungen zum Park sowie zur Yorckund Möckernstraße entstehen. Des Weiteren sind Flächen zur gewerblichen Nutzung vorgesehen, wobei darauf geachtet wird, die Wohnqualität nicht zu beeinträchtigen. Das Baugrundstück hat eine Fläche von 30.000 m². Eigentümerin Die Fläche befindet sich im Eigentum der Möckernkiez Genossenschaft für selbstverwaltetes, soziales und ökologisches Wohnen eG. Beteiligen Sie sich! Im Rahmen der so genannten Öffentlichen Auslegung können Sie Ihre Anregungen zu dem Vorhaben äußern. Stadtplanung > Bebauungspläne > Öffentliche Auslegung > Detail Verfahren xyz Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen lediglich eine Ergänzung der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Die vollständigen Originalunterlagen können Sie in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung einsehen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, vor Ort in Ihrem Bezirk Nachfragen zu stellen, in Bebauungspläne Einsicht zu nehmen und Ihre Vorstellungen einzubringen. Ihre Bezirksverwaltung steht Ihnen gern unterstützend zur Seite. Rechtsgrundlagen Öffentliche Auslegung Für Bürgerinnen und Bürger beginnt mit der Öffentlichen Auslegung die zweite und wichtigste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §3 Abs.2 BauGB): Der Bezirk legt den erarbeiteten Planentwurf einen Monat lang öffentlich aus und informiert vorher mindestens eine Woche darüber. Das geschieht immer über das Amtsblatt, erfolgt aber in der Regel zusätzlich auch über die Tagespresse und/oder das Internet. Während der Auslegung haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf im Bezirksamt und im Internet einzusehen und Ihre Anregungen schriftlich oder mündlich abzugeben. Anschließend wertet die Bezirksverwaltung die Stellungnahmen aus und formuliert für jeden inhaltlichen Aspekt einen Entscheidungsvorschlag. Bei inhaltlichen Änderungen des Plans wird die Trägerbeteiligung und die öffentliche Auslegung wiederholt. Kommen Sie vorbei! Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren X Was ist geplant? Rechtliche Hinweise Geltungsbereich Flurststück 3289 (Flur 6) Art der Beteiligung Art und Bezeichnung des Bebauungsplans Vorhabenbezogener Bebauungsplan VI-140e VE Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Begründung Vertiefende Informationen Zusätzliche Informationen im FIS broker Weitere Verfahrensdokumente Planzeichnung optional: Gutachten optional: Dokumentation Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligen Sie sich! Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung können Sie Ihre Anregungen zu dem Vorhaben äußern. Beteiligen Datum: Zeitraum und Ort der Öffentlichen Auslegung Phase 2: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 1: Aufstellungsbeschluss Phase 3: Öffentliche Auslegung Phase 4: Abwägungsprozess Phase 5: Beschluss im Rahmen der Öffentlichen Auslegung Ihr Ansprechpartner Hinweis Kontakt Hinweis Öffnungszeiten Phase 6: Rechtsprüfung Phase 7: Festsetzung Bezirksverordnetenversammlung Bezirksamt Organigramme Bebauungspläne Stadtplanung Bürgerservice Aktuelles Verwaltung Der Bezirk Öffentliche Auslegung Bezirke: Detailseite Beteiligung Bezirkswappen http://bezirk/bebauungsplaene/oeffentliche_auslegung/beteiligung Hier können Sie sich beteiligen. Ausführliche Informationen zu dem Verfahren finden Sie auf der Detailseite. Stadtplanung > Bebauungspläne > Öffentliche Auslegung > Beteiligung Verfahren xyz Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen lediglich eine Ergänzung der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Die vollständigen Originalunterlagen können Sie in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung einsehen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, vor Ort in Ihrem Bezirk Nachfragen zu stellen, in Bebauungspläne Einsicht zu nehmen. Ihre Bezirksverwaltung steht Ihnen gern unterstützend zur Seite. Formularfeld für die Einwendung Hier sollte ein Hinweis stehen, wie das weitere Verfahren verläuft: Der User sollte zunächst eine automatisierte Antwortmail erhalten und, sobald eine Entscheidung getroffen wurde, eine inhaltliche Antwort. Zudem sollte erwähnt werden, dass zwischen seiner Eingabe und Antwort ein längerer Zeitraum liegen kann. Kommen Sie vorbei! Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren X Hier können Sie sich beteiligen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung Sie haben noch Fragen? Ihr Ansprechpartner Anmeldung Vorname Straße E-Mail Adresse anmelden Was geschicht mit meinen Anregungen? Ihre Stellungnahme steht nicht nur neben den Einzelinteressen anderer Bürgerinnen und Bürger, sondern auch neben denen von Investoren, Behörden, Verbänden, Initiativen und anderen „Trägern öffentlicher Belange“ wie Energieversorgern, Wasserwerken oder Telekommunikationsanbietern. Deshalb werden im Beteiligungsprozess alle Anregungen gründlich gegeneinander abgewogen, gewichtet und letztlich in eine Rangfolge gesetzt. Sie entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Ihr Anliegen in der weiteren Planung berücksichtigt werden kann. Durch diese aufwändige Prüfung kann zwischen Ihrer Einwendung und der Entscheidung eine geraume Zeit vergehen. In jedem Fall informiert Sie die Bezirksverwaltung am Ende des Verfahrens, also nach Festsetzung des B-Plans, schriftlich über das Ergebnis, sofern Sie Ihre Adresse angegeben haben. zur Detailseite Ich möchte eine Antwort per E-Mail erhalten. Informationen zum B-Planverfahren Name Wohnort Phase 2: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 1: Aufstellungsbeschluss Phase 3: Öffentliche Auslegung Phase 4: Abwägungsprozess Phase 5: Beschluss Phase 6: Rechtsprüfung Phase 7: Festsetzung Hinweis Kontakt Hinweis Öffnungszeiten BürgerIch äußere mich als Bezirksverordnetenversammlung Bezirksamt Organigramme Bebauungspläne Stadtplanung Bürgerservice Aktuelles Verwaltung Der Bezirk Beteiligung Bezirke: Allgemeine Informationen B-Planverfahren Bezirkswappen Bebauungsplanverfahren Wie funktioniert das Bebauungsplanverfahren? bezirk/bebauungsplaene/allgemeine_infos Stadtplanung > Bebauungspläne > Allgemeine Informationen Ob eine neue Wohnanlage, ein Bürokomplex oder Gewerbegebiet, Straßen, Parks oder ein Spielplatz - Berlin ist stets im Wandel. Dabei lebt die Stadt von den Menschen, die sie mitgestalten, die ihre kreativen Ideen einbringen oder berechtigte Einwände erheben. Wann immer in Ihrem Umfeld etwas Neues entsteht oder Bestehendes erhalten bleiben soll und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, haben Sie als Bürgerinnen und Bürger breite Mitwirkungsrechte. Es ist Aufgabe der Bezirke sowie der Senatsverwaltung, die Nutzung von Grundstücken festzulegen. Klare gesetzliche Vorgaben für Bebauungsplanverfahren stellen aber sicher, dass alle Einzelinteressen zu Wort kommen und auch Ihre Meinung Gehör findet. Die Bezirksverwaltung nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, indem sie als Vermittler der verschiedenen Interessen agiert. Als wichtigstes planerisches Instrument der städtebaulichen Entwicklung fungiert die Bauleitplanung, die im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist – eine historische Errungenschaft, da hierdurch in einem festgelegten Verfahren die verschiedenen Interessen Berücksichtigung finden und Rechtssicherheit geschaffen wird. Das Baurecht sieht dabei eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht nur vor, sie ist vielmehr ausdrücklich erwünscht. Aber nicht jedes Bauvorhaben erfordert auch einen neuen Bebauungsplan oder die Änderung eines bestehenden Plans – und damit auch die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. Sofern geplante Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen den Vorgaben eines bestehenden Bebauungsplans nicht widersprechen, ist im Genehmigungsverfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, aber in der Nachbarschaft vergleichbare Gebäude vorhanden sind. Nicht immer also, wenn in ihrer Nachbarschaft gebaut wird, werden Sie vorher informiert und haben Gelegenheit zur Stellungnahme. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die komplexen Vorgaben des Baurechts zu verstehen und Ihnen zugleich Ihre Beteiligungsmöglichkeiten aufzeigen. Wir beantworten Ihnen dabei alle wichtigen Fragen, zum Beispiel wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, was er enthält und wo Sie konkret Einfluss nehmen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, vor Ort in Ihrem Bezirk Nachfragen zu stellen und in Bebauungspläne Einsicht zu nehmen. Ihre Bezirksverwaltung steht Ihnen gern unterstützend zur Seite. Dies ist Ihre Stadt – gestalten Sie die Zukunft mit! Gemeinsam die Stadt gestalten: Bebauungspläne und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan: Wie wird die Nutzung einer Fläche bestimmt? Was gehört zu einem Bebauungsplan? Wann wird ein Bebauungsplan aufgestellt? Wie funktioniert das Bebauungsplanverfahren und welche Einflussmöglichkeiten haben Sie? Was geschieht mit Ihren Anregungen? Kann ein Bebauungsplan geändert werden? Das Bebauungsplanverfahren auf einen Blick Wie lese ich einen Bebauungsplan? Bezirksverordnetenversammlung Bezirksamt Organigramme Bebauungspläne Stadtplanung Bürgerservice Aktuelles Der Bezirk Verwaltung S17-14335 s1714335_Anlage_1 20131030_Protokoll_Projektgruppe-KickOff 131206_protokoll_b-plan_grosse_runde 131204_b-plaene_ist 20131204_b-plaene_soll 20140226_protokoll_b-plan-online_projektgruppe s1714335_Anlage_2 B-Plaene_Allgemeine_Informationen Einleitung Gemeinsam die Stadt gestalten: Bebauungspläne und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan: Wie wird die Nutzung einer Fläche bestimmt? Was gehört zu einem Bebauungsplan? Wann wird ein Bebauungsplan aufgestellt? Wie funktioniert das Bebauungsplanverfahren und welche Einflussmöglichkeiten haben Sie? Aufstellung Frühzeitige Beteiligung Reguläre Beteiligung und öffentliche Auslegung Abwägung Rechtsprüfung Festsetzung Was geschieht mit Ihren Anregungen? Kann ein Bebauungsplan geändert werden? B-Plaene_Grafik B-Plaene_Wireframes Senstadt B-Pläne 1_Karten 1B_Senstadt_Einstieg 1B_Bezirk_optional_Einstieg_Stadtplanung 4B_Bezirk_Detail_ÖA_2 cut_6C_Bezirk_Liste_alle_Verfahren 5B_Bezirk_ÖA_Beteiligung 7C_Bezirk_Detail_festgesetzte 9AC_Bezirk_Startseite 1B_Senstadt_Karte_Einstieg Seitentypen_1 Seitentypen_2 04_Bezirk_Detail_ÖB 02_Bezirk_Detail_ÖA (2) 3C_Bezirk_Verteiler_ÖA 05_Bezirk_Verteiler_festgesetzte (1) 3B_Bezirk_Verteiler_ÖA (1) 4C_Bezirk_Beteiligung Beteiligungsplattform B-Pläne_berlin.de_start B-Pläne_berlin.de_bürgerbeteiligung B-Pläne_berlin.de_bplanverfahren B-Pläne_berlin.de_detail_aktuelles B-Pläne_berlin.de_detail_politik 1_Bezirk_Einstieg_ B-Pläne (1) 2_Bezirk_Detail_ÖA 3_Bezirk_Beteiligung 4_Bezirk_Allgemeine Info B-Plan_Erlaeuterung