Drucksache 17 / 14 338 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 05. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014) und Antwort Dreieck Späthsfelde im Bezirk Treptow-Köpenick Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Plant der Senat den Flächennutzungsplan für das Dreieck Späthsfelde in Treptow-Köpenick hinsicht- lich eines umfangreichen Wohnungsneubaus auf den Flächen der Späthschen Baumschulen zu ändern? Frage 2: Wenn ja, bezieht sich die Planungsänderung nur auf die Flächen süd- und südöstlich der Späthstraße oder auf das gesamte Gebiet mit veränderter Lage der Süd-Ost-Verbindung und unter Aufgabe des Hafens? Frage 3: Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand des Ände- rungsverfahrens und wann ist mit der öffentlichen Ausle- gung zu rechnen? Antwort zu 1 bis 3: Nein. 2002 wurde ein FNP 1 -Änderungsverfahren für das Dreieck Späthsfelde eingeleitet. Planerisches Ziel war es, im Hinblick auf die langfristige Entwicklung entlang der Flughafenachse gewerbliche Bauflächen und südlich der geplanten Süd-Ost-Verbindung (SOV) gemischte Bauflä- chen darzustellen. Im geltenden FNP ist im Dreieck Spät- hsfelde überwiegend gewerbliche Baufläche dargestellt, allerdings in Teilen als Sonderbaufläche „Hafen“. Aufgrund der vom Senat beschlossenen Hafenkonzeption kann die Hafendarstellung entfallen. 2004 erfolgte die öffentliche Auslegung. Das Verfah- ren ruht seitdem. Frage 4: Hält der Senat den Bau des 3. Bauabschnitts der SOV (Südostallee bis Autobahnanschluss zur A113) als Voraussetzung für den umfangreichen Wohnungsbau auf den Flächen der Späthschen Baumschule für zwin- gend notwendig? 1 Flächennutzungsplan Antwort zu 4: Die Flächen der Späthschen Baumschu- len, für die vom Eigentümer umfangreicher Wohnungs- bau vorgesehen ist, müssten über die vorhandene Späth- straße erschlossen werden. Sowohl die stadttechnischen Versorgungsleitungen, als auch die verkehrliche Erschlie- ßung kann aber gegenwärtig über die vorhandene Späth- straße nicht abgewickelt werden, da diese nicht in der Lage ist, zusätzliche Medien und zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Die Straße entspricht bereits heute nicht den Anforderungen an eine übergeordnete Stadtstraße, sie ist auf Grund fehlender Seitenbereiche und eines vorhan- denen alten Baumbestandes nicht ausbaufähig und kann das hohe Verkehrsaufkommen gegenwärtig nur schlecht bewältigen. Eine umfangreichere Entwicklung in diesem Bereich der Späthstraße kann erst nach deren Entlastung durch die geplante SOV erfolgen. Somit dient die SOV nicht nur dem übergeordneten Verkehr zur A 113, son- dern auch der Erschließung des noch zu entwickelnden Dreiecks Späthsfelde und der Entlastung der vorhandenen Späthstraße mit den dann dort möglichen Entwicklungs- potenzialen. Frage 5: Wie ist der aktuelle Planungsstand für den zweiten und dritten Bauabschnitt der SOV? Wann ist mit Realisierung und Fertigstellung der einzelnen Abschnitte zu rechnen? Wie ist die aktuelle Kostenschätzung? Antwort zu 5: Für die SOV gibt es mehrere Vorunter- suchungen und Machbarkeitsstudien, auf deren Basis die Anschlussstelle Späthstraße der A 113 errichtet wurde. Eine Variantenuntersuchung und Umweltbetrachtung aus dem Jahr 2003 hatte die sogenannte Mittelvariante weiter bestätigt und bildet seitdem die Grundlage für die konzep- tionelle Entwicklung des Späthschen Dreiecks und die Überlegungen im Zusammenhang mit der FNP-Änderung. Seitdem ruhen die Planungen an der SOV. Für diese übergeordnete Straßenverbindung wäre ein Planfeststel- lungsverfahren nach Berliner Straßengesetz erforderlich, zuvor müssten die nun schon wieder viele Jahre alten Untersuchungen aktualisiert werden. Konkrete Aussagen können auf Basis der alten Untersuchungen nicht gemacht werden. Im Stadtentwicklungsplan Verkehr ist die SOV im Zusammenhang mit der Flächenentwicklung als Lang- fristmaßnahme enthalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 338 2 Frage 6: Wenn eine umfassende Änderung des Flä- chennutzungsplans in diesem Gebiet vorgesehen ist, wel- che Nutzungsfestlegungen sollen für die jetzt kleingärtne- risch und als Baumschule genutzten Flächen getroffen werden? Antwort zu 6: Siehe Antwort zu 1 bis 3. Berlin, den 15. August 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2014)