Drucksache 17 / 14 348 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 08. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2014) und Antwort Naturerlebnisräume in der Innenstadt – nur auf dem Papier? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Der Bericht „Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin“ aus dem Jahr 2012 empfiehlt, in Berlin 5 Naturerfahrungsräume zu schaffen und min- destens 3 Jahre lang zu betreiben. Wurden diese Naturer- fahrungsräume inzwischen realisiert? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Die Stiftung Naturschutz Berlin hat im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Entwicklungs- und Erprobungsvorhabens die Vorstudie „Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin“ erstellt. Diese Vorstudie ist Voraussetzung für die Beantragung des Hauptvorhabens. Die Um- setzung der Ergebnisse der Vorstudie setzt voraus, dass Haushaltsmittel für eine Ko-Finanzierung zur Verfügung stehen. Zudem ist dem Fördermittelgeber zu gewährleis- ten, dass diese Naturerfahrungsräume als solche dauerhaft (mindestens 20 Jahre) gesichert werden. Da die Ko-Finanzierung und die dauerhafte Sicherung der Flächen als Naturerfahrungsräume (über die Projekt- laufzeit von 3 Jahren hinaus) noch nicht sichergestellt werden konnten, sind auch die Ergebnisse der Vorstudie bisher nicht umgesetzt worden. Frage 2: Die Kosten für die Realisierung der Naturer- fahrungsräume würden zu 2/3 vom Bund getragen. Im Januar 2013 teilte der Senat mit, dass das Projekt „wegen ungeklärter Modalitäten der Kofinanzierung durch das Land Berlin“ noch nicht beantragt werden konnte (vgl. Drs. 17/11370). Konnten hier inzwischen eine Klärung herbeigeführt werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Frage 3: Welche Maßnahmen hat der Senat seit Januar 2013 ergriffen, um die zur Finanzierung des geplanten Vorhabens erforderlichen (Dritt-)Mittel zu beschaffen bzw. bereit zu stellen? Antwort zu 2 und 3: Das Verhältnis und die Art der Ko-Finanzierung zur Förderung ist noch nicht ausverhan- delt. Im Rahmen der Mittelakquise wurden seit dem Pro- jektende der Vorstudie zahlreiche Stiftungen kontaktiert und persönliche Gespräche geführt. Zurzeit läuft die Überprüfung, ob die in der Vorstudie ausgewählten Flächen und Betreiber weiterhin für diesen Zweck zur Verfügung stehen und wie eine dauerhafte Betreibung der Flächen als Naturerfahrungsräume sicher- gestellt werden kann. Erst danach kann über die Bereitstellung von Haus- haltsmitteln über das bisher geplante Haushaltsvolumen hinaus (vgl. Drs. 17/11370) entschieden und der Förder- mittelantrag abschließend überarbeitet und an das Bun- desamt für Naturschutz und Landschaftspflege übersandt werden. Berlin, den 21. August 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Aug. 2014)