Drucksache 17 / 14 349 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 08. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2014) und Antwort Verbraucheraufklärung – was plant der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die geplanten Ausgaben für die Förderung der Ver- braucheraufklärung wurden im aktuellen Haushaltsplan von 50.000 € im Jahr 2013 auf jeweils 400.000 € für die Jahre 2014 und 2015 angehoben (Titel 68475). Welche laufenden und welche neuen Projekte wurden und werden aus diesem Titel finanziert? (bitte nach Projekt und vo- raussichtlichen Kosten aufschlüsseln) Zu 1.: 2014 wird der verbraucherpolitische Schwer- punkt gesunde Ernährung und Verbraucherbildung fortge- führt und es werden drei Projekte zur Förderung der Bie- nenhaltung in Berlin gefördert. Der Schwerpunkt Ver- braucherschutz für Migrantinnen und Migranten wurde intensiviert. Das Projekt des Türkischen Unternehmer- und Handwerker e. V. wird fortgeführt und um spezifi- sche Aspekte, wie Verbraucherschutz im Internet und Telekommunikation, erweitert. Ein weiteres Projekt be- fasst sich mit der Identifizierung und Analyse häufig auftretender Probleme bei türkischstämmigen Verbrau- cherinnen und Verbrauchern. Im Zusammenhang mit dem „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ wird der „Online -Schlichter“ weiter gefördert und sind weitere Projekte in der Prüfung, die sich teilweise 2015 fortsetzen. Wei- tere Maßnahmen, wie die jährlich im September/Oktober stattfindenden Wertewochen und der für November ge- plante Kinder- und Jugendworkshop „Check your Web“ werden aus dem Veranstaltungstitel finanziert. Im Titel 684 75 sind zurzeit Mittel in Höhe von 106.525,00 Euro festgelegt. 2015 soll an den bisherigen Schwerpunkten festgehal- ten und der zielgruppenspezifische Verbraucherschutz weiterentwickelt werden. Die Aufklärung bei neuen Ent- wicklungen, wie Verbraucherschutz in der „digitalen Welt“, soll intensiviert werden. Konzepte hierzu befinden sich in der Prüfung. 2. In welcher Weise berücksichtigt der Senat bei die- sen Projekten die spezifischen Bedürfnisse von Verbrau- cherInnen mit Migrationshintergrund? Zu 2.: Grundsätzlich richten sich die Projekte im Be- reich der Verbraucherpolitik an alle Berliner Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft. Für die spezifischen Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Migrationshintergrund wurden zielgruppenorientierte Projekte entwickelt. Das im Jahr 2012 begonnene Projekt „Zielgruppenorientierter Verbraucherschutz“, dessen Träger der Türkische Unternehmer- und Handwerker e. V. ist, wird auch in den Jahren 2014 und 2015 weitergeführt und weiter- entwickelt. Nach der Etablierung für Verbraucherinnen und Verbraucher mit türkischem oder arabischem Hinter- grund wird nunmehr geprüft, wie der erfolgreiche Ansatz auf die russischstämmige Community übertragen werden kann. Für die zahlenmäßig größte Migrantengruppe in Ber- lin wurde eine Studie zur Identifizierung der am häufigs- ten auftretenden Probleme türkischstämmiger Verbrau- cherinnen und Verbraucher in Auftrag gegeben. Das Er- gebnis wird Ende 2014 erwartet. Darüber hinaus gibt es weitere Konsumenten-Ziel- gruppen, die einer speziellen Ansprache bedürfen und einen erhöhten Präventionsbedarf haben, wie z. B. Kin- der- und Jugendliche, sowie Seniorinnen und Senioren, für die ebenfalls Hilfestellungen und Informationen ent- wickelt und angeboten werden sollen. 3. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um den Erfolg der Projekte zur Förderung der Verbraucher- aufklärung zu evaluieren? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 349 2 Zu 3.: Eine Evaluation der Projekte ist nach Nr. 11a Ausführungsvorschrift § 44 Landeshaushaltsordnung für jede Projektförderung vorgeschrieben und wird im Rah- men der Verwendungsnachweisprüfung durchgeführt. Darüber hinaus wird für das Projekt Zielgruppenorien- tierter Verbraucherschutz Ende September 2014 im Berli- ner Abgeordnetenhaus eine Fachveranstaltung stattfinden, in der u. a. die bisherigen Ergebnisse des Projektes evalu- iert und den Abgeordneten vorgestellt werden sollen. Berlin, den 22. August 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2014)