Drucksache 17 / 14 352 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 11. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2014) und Antwort 50 Mio. € Kosten einer Olympiabewerbung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der Presse und auch gegenüber dem Parlament ist von geschätzten Kosten in Höhe von in etwa 50 Mio. € für eine etwaige Bewerbung die Rede, sofern Berlin sich als Austragungsort für Olympische und Paralympische Sommerspiele bewirbt. 1. Auf wessen Schätzungen, Erfahrungswerten oder Berechnungen beruhen diese Aussagen? Für wie belastbar werden diese gehalten? Zu 1.: Sollte sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in seiner Präsidiumssitzung am 06. Dezember 2014 für eine Bewerbung mit Berlin entscheiden, entste- hen nach Auskunft des DOSB in der internationalen Be- werbungsphase für den Zeitraum 2015 bis Herbst 2017, bis das Internationale Olympische Komitee (IOC) den Austragungsort für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 bekannt gibt, nach ersten Schätzungen Kos- ten in Höhe von rund 50 Mio. Euro. Die Kalkulation basiert auf Erfahrungen von München mit der Bewerbung um die Winterspiele 2018/2022, unter Beachtung des höheren Planungsaufwands, der Inflation und des längeren Kampagnenzeitraums. 2. Wofür fallen im Rahmen einer Bewerbung voraus- sichtlich tatsächlich Kosten an, und welche davon sind von Berlin selbst zu tragen? Zu 2.: Die Kosten setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:  Planungsprozesse (u.a. Austragungskonzept, Standortgutachten, Wettbewerbe, Erstellung Bid Book)  Kommunikation (u.a. Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligungsprozesse )  Marketing (u.a. Events mit lokalen und nationalen Sportverbänden, IOC-Pflichtveranstaltungen, Prä- sentationen)  Personal  Büromiete und –ausstattung / Elektronische Datenverarbeitung (EDV) / Betriebskosten  International Relations (u.a. Betreuung von Gremien und Delegationen, Lobbying)  Gebühren (u.a. IOC Gebühren, Steuern, Markenschutzrechte , Versicherungen)  Sonstiges (u.a. Reisekosten, Beratungskosten) Die Kosten wären grundsätzlich vom Land Berlin zu tragen. Es wird jedoch angestrebt, einen Teil der Kosten aus Unternehmensbeiträgen zu finanzieren. Außerdem wird der Senat über die Kostentragung Gespräche mit der Bundesregierung aufnehmen. Berlin, den 19. August 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2014)