Drucksache 17 / 14 358 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn-Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 04. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2014) und Antwort Stellenneubewertung im Öffentlichen Dienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass im öffentlichen Dienst alle neu zu besetzenden Stellen vor der Besetzung hinsichtlich der Besoldungseinstufung neu bewertet werden und was ist der Grund dafür? Zu 1.: Der Senat geht davon aus, dass grundsätzlich für alle bereits bestehenden Aufgabengebiete im Land Berlin Stellenbewertungen vorliegen oder zumindest in Arbeit sind. Die Ausschreibung von Stellen soll grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn eine Bewertung vorgenommen wur- de, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Stelle für Beamte oder Tarifbeschäftigte handelt. Die Verpflich- tung zur Bewertung für Tarifbeschäftigte ergibt sich aus § 12 Tarifvertrag der Länder (TV-L), für Beamtendienst- posten aus § 18 Bundesbesoldungsgesetz in der für das Land Berlin übergeleiteten Fassung. Dabei handelt es sich jedoch nicht jedes Mal um eine vollständige „Neu“bewertung. Sofern für das zu besetzende Arbeitsgebiet bereits eine Bewertungsentscheidung vorliegt, die zu einem früheren Zeitpunkt erstellt wurde, ist ggf. nur zu prüfen, ob diese noch aktuell ist, also das Aufgabengebiet unverändert bestehen bleibt. Sofern aber organisatorische Änderungen eingetreten sind oder es sich um völlig neue Stellen handelt, muss in jedem Fall eine Bewertungsentscheidung herbeigeführt werden. Im Ein- zelfall, wenn sich abzeichnet, dass das Bewertungsverfah- ren länger dauert als erwartet, werden Stellen zunächst unter Angabe einer sogenannten „Bewertungsvermutung“ ausgeschrieben. 2. Welcher Zeitaufwand verbindet sich damit und entstehen dadurch Verzögerungen in der Neubesetzung? Zu 2.: Der Zeitaufwand lässt sich nicht allgemein fest- stellen, da es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.  Handelt es sich um ein Arbeitsgebiet, das wiederbesetzt wird und sich nicht verändert hat?  Gibt es bereits Bewertungsentscheidungen für vergleichbare Aufgabengebiete?  Liegen alle benötigten Informationen vor oder sind noch „Vorarbeiten“ zu leisten, wie z.B. die Ermittlung der zeitlichen Anteile einzelner Arbeitsvor- gänge?  Ist es ein Aufgabengebiet mit für die Bewerterin / den Bewerter gut einschätzbaren Aufgaben (bei- spielsweise allgemeine nichttechnische Verwal- tung) oder sind diese sehr speziell? Hier gilt es zunächst einmal festzustellen, wie die Anforderun- gen an eine „Normaltätigkeit“ zu definieren sind und ob es eine Heraushebung daraus gibt.  Ist eine umfassende Auseinandersetzung mit aktueller Rechtsprechung und ggf. Kommentarliteratur notwendig? Unabhängig davon dürfte auch eine Rolle spielen, ob die für die Bewertungsentscheidungen zuständigen Be- schäftigten diese Aufgabe bereits seit längerer Zeit wahr- nehmen oder sich neu mit der Materie befassen. 3. Wie viele Stellen wurden je Senatsverwaltung und je Bezirk in 2013 neu bewertet? 4. Wie viele Stellen wurden davon jeweils "herabgestuft " oder "heraufgestuft"?? Zu 3. und 4.: Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass eine zentrale Statistik über solche Fragen nicht geführt wird, da die Verwaltungen im Rahmen ihrer Personalho- heit eigenständig über die Bewertung von Aufgabengebie- ten entscheiden. In Zweifelsfällen besteht nach Nr. 3.5 der Ausführungsvorschriften (AV) zu § 49 der Landeshaus- haltsordnung (LHO) die Möglichkeit, eine bindende Be- wertungsauskunft der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 358 2 Es war daher erforderlich, eine Abfrage an die Ver- waltungen zu übersenden, die diese wie folgt beantwortet haben: Bereich Anzahl Stellenbewer- tungen 2013 Höhere Bewertung als bisher Niedrigere Bewertung als bisher Hauptverwaltung RBm – Skzl- 3 2 0 Skzl – Kult- 13 3 1 SenInnSport 41 35 5 SenJustV 130 41 11 SenAIF 26 7 0 SenBJW 30 17 0 SenGesSoz 67 28 2 SenStadtUm *) *) *) SenWiTechForsch 30 9 1 SenFin 497 63 6 HV gesamt 837 205 26 Bezirke Mitte 44 12 6 Friedrichshain-Kreuzberg 29 19 1 Pankow 34 16 0 Charlottenburg-Wilmersdorf 92 *) *) Spandau 40 18 2 Steglitz-Zehlendorf 117 26 16 Tempelhof-Schöneberg 48 41 0 Neukölln 128 48 4 Treptow-Köpenick 25 12 *) Marzahn-Hellersdorf 55 24 8 Lichtenberg 22 21 0 Reinickendorf 60 *) *) Bezirke gesamt 694 237 37 *) Angaben sind nicht möglich Berlin, den 28. August 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Sep. 2014)