Drucksache 17 / 14 359 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn-Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 04. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2014) und Antwort Finanzierung des Kreuzberger Chaos? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Beantwortung erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, da diese insbesondere zu den Fragen 1 und 3 erforderlich war. 1. Welche Produkte der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg sind in 2014 auf die Betreuung der Besetzung der Gerhart- Hauptmann-Schule in welchem Umfang angefallen? (bitte einzeln auflisten) Zu 1.: Alle Barauszahlungen werden dem Produkt 80013 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge- setz - zugeordnet. Es handelt sich um einen Gesamtbetrag von derzeit 78.880 Euro (ohne Unterbringung). Da die Zahlungen aus dem Titel 68107 - Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - erfolgen, werden sie außerhalb der erweiterten Teilkosten abgebil- det und haben auf die KLR keinen Einfluss, der personel- le Zeitaufwand wird sich jedoch bei diesem Produkt erhö- hen. Die Auszahlung für die ordnungsbehördlichen Un- terbringungen der Roma Familien erfolgt über das Pro- dukt 78408 - Hilfe nach anderen Grundlagen -. Die Unterbringungen erfolgen seit dem 27.03.2014. Die Tagessätze liegen bei 12,37 – 17,33 Euro pro Tag und Person. Bei den derzeit bekannten 72 Personen ist für die Monate 07/2014 und 08/2014 mit durchschnittlichen Kosten in Höhe von 32.400 Euro monatlich (72 Personen x 30 Tage x 15 Euro) zu rechnen. Auch diese Zahlungen haben auf die KLR keinen Einfluss. 2. Welche finanzielle Unterstützung von Seiten des Senats ist für die Betreuung der Besetzung an den Bezirk geflossen bzw. zugesagt worden, die Einfluss auf die bezirkliche KLR hat oder haben wird? Zu 2.: Eine finanzielle Unterstützung von Seiten des Senats über die u.a. Basiskorrektur hinaus (s. Antwort zu Nr. 6) gibt es nicht. 3. Welche Produkte der bezirklichen KLR sind im Zusammenhang mit der Räumung, der Räumungsvorbe- reitung und der Nachnutzung der Schule bisher in wel- chem Umfang beeinflusst worden? Zu 3.: Die Gesamthöhe der zusätzlichen Bewirtschaf- tungs- und Sachkosten ist derzeit noch nicht absehbar, eine Auswirkung auf die KLR / Budgetierung ergibt sich jedoch nicht - auch können Nachteile für andere Bezirke ausgeschlossen werden. Es besteht darüber hinaus ein erhöhter Verwaltungs- aufwand für das Gebäude, der dem externen Bewirtschaf- tungsprodukt der Gebäudeverwaltung Produkt 79893 - FM-Finanzvermögen - Bereitstellung von Flächen / Im- mobilien zur nicht verwaltungseigenen Nutzung - zuge- ordnet wird. Auswirkungen auf den Median ergeben sich voraussichtlich nicht, da der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg in der Vergangenheit bereits mit relativ hohen Kosten über dem Median lag, insofern entstehen auch hier keine negativen Auswirkungen auf andere Bezirke. Die Bezirkskasse zahlt gem. Senatsbeschluss im Rahmen der Amtshilfe für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) freiwillige Leistungen an die untergebrachten Flüchtlinge aus. Die Transferleistungen werden basiskorrigiert, die Verwaltungsleistungen hinge- gen nicht. Diese werden dem internen Produkt 79353 - Ausgaben-Bezirkskasse - zugeordnet und verrechnet. Das Produkt liegt deutlich unter dem Median, spürbare Aus- wirkungen in der KLR sind nicht zu erwarten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 359 2 4. Welche finanzielle Unterstützung von Seiten des Senats im Zusammenhang mit der Räumung, der Räu- mungsvorbereitung und der Nachnutzung der Schule ist an den Bezirk geflossen bzw. zugesagt worden, die Ein- fluss auf die bezirkliche KLR hat oder haben wird? Zu 4.: Eine finanzielle Unterstützung von Seiten des Senats über die u.a. Basiskorrektur hinaus (s. Antwort zu Nr. 6) gibt es nicht. Im Rahmen eines RBB-Interviews hat die Bezirksbür- germeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg mitgeteilt, dass der Senat dem Bezirk eine finanzielle Basiskorrektur zugesagt hat, um den Mehraufwand des Bezirkes im Zu- sammenhang mit den Geschehnissen am Oranienplatz und an der Gerhart-Hauptmann-Schule zu kompensieren: 5. Wie hoch war die Basiskorrektur 2013 für Friedrichshain -Kreuzberg und für welche einzelnen Aspekte sind in welcher Höhe Korrekturen angebracht worden? Zu 5.: Dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden im Wege der 2013er Basiskorrektur 29.450 T€ abgezogen . Die Basiskorrektur in dieser Höhe ist im Wesentli- chen darauf zurückzuführen, dass der Bezirk zusätzliche Bundeserstattungen für Kosten der Unterkunft (KdU) und Grundsicherung vereinnahmte, die in der Einnahmevor- gabe noch nicht enthalten waren. Diese Einnahmen wer- den neutral gestellt, indem sie nach dem tatsächlich ange- fallenen Ist basiskorrigiert werden. Die Gründe für die darüber hinaus erfolgten Basiskorrekturen sind vielfältig. Ausführlich legt die Hauptausschussvorlage rote Nr. 0821A die verschiedenen Notwendigkeiten dar. 6. In welcher Höhe plant der Senat eine Basiskorrektur für den Vorgang Gerhart-Hauptmann-Schule oder den Themenkomplex Oranienplatz für das Jahr 2014? Zu 6.: Der Bezirk hat für den Vorgang Gerhart- Hauptmann-Schule gemäß Senatsbeschluss vom 23.06.2014 eine Basiskorrekturzusage für die nach der Räumung von ihm zu tragenden „Kosten, welche für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sowie die Gewährung freiwilliger Leistungen zum Lebensunterhalt in entsprechender Anwendung des AsylbLG“ für diesen Personenkreis anfallen, die Kosten werden mit monatlich rund 178 T€ beziffert. Für den Themenkomplex Oranienplatz besteht in Hö- he der nach der 1. Räumung dann entstandenen Unter- kunftskosten als Kältehilfe in der Residenzstraße eine Basiskorrekturzusage über rd. 437 T€. Diese Summe setzt sich aus der Unterbringung von 80 Personen zu einem Tagessatz von 42,68 € (davon 13,28 € für die Unterbringung und 29,40 € für die Brandwachen) für die Zeit vom 24.11.2013 bis zum 31.03.2014 zusammen. Dieser Satz liegt im regulären Rahmen der Kältehilfe. Da es leider nicht gelungen war, ein Gebäude zu fin- den, in dem eine Unterbringung des Personenkreises ohne Auflagen möglich gewesen wäre, waren hierbei auch zusätzlich Ausgaben für Brandwachen zu finanzieren, die einen wesentlichen Anteil an den Gesamtausgaben aus- machen. Der Ausgleich wird für die gesamte Kälteperiode 2013/2014 mit der Basiskorrektur 2014 vorgenommen. Ein Ausgleich von Kosten, die dem Bezirk während der Besetzung entstehen, wurde nicht in Aussicht gestellt. 7. Bekommen die anderen Bezirke, die nicht durch Nichthandeln oder Rechtsverstöße Mehrkosten für das Land Berlin verursacht haben, diesen Betrag ebenfalls gutgeschrieben oder wie beabsichtigt der Senat eine Gleichbehandlung der Bezirke sicherzustellen? Zu 7.: Bei der Basiskorrektur handelt es sich um die rückwirkende Änderung der Globalsumme nach Vorlage der übrigen Jahresabschlusszahlen der Bezirke. Sie kommt gemäß Nr. 8.3 AV zu § 26a Landeshaushaltsord- nung (LHO) nur dann in Betracht, „wenn sich die Grundannahmen für die Veranschlagung der Finanzzuweisun- gen wesentlich verändert haben“. Mit dem Umfang der gewährten Basiskorrekturen wird auch die Höhe des iso- lierten Jahresergebnisses der Bezirke beeinflusst. Ba- siskorrekturen sind daher prinzipiell mit einer Einschrän- kung der bezirklichen Ergebnisverantwortung verbunden. Dies ist solange gerechtfertigt, wie sie sich auf Sachver- halte beziehen, deren Ausgaben weder dem Grunde noch der Höhe nach von den Bezirken zu beeinflussen sind. Da die übrigen Bezirke durch die Sachverhalte in Friedrichs- hain-Kreuzberg nicht mit zusätzlichen Kosten belastet sind, erfolgt zur Wahrung der Gleichbehandlung gemäß den vorstehenden Ausführungen keine Basiskorrektur. Berlin, den 26. August 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2014)