Drucksache 17 / 14 361 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 05. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2014) und Antwort Verfügbare Übungsflächen für Fahrschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Anzahl der in Berlin für Fahrschulen zur Verfügung stehenden Flächen, um Fahrübungen für Motorräder, PKW, Busse und LKW durchzuführen? Antwort zu 1: Übungs- und Prüfungsfahrten im Rah- men der Fahrschulausbildung und Fahrerlaubnisprüfung werden für alle Klassen auf öffentlichen Straßen durchge- führt. Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2 oder A (Kleinkrafträder bzw. Krafträder) sind zudem Grundfahraufgaben zu absolvieren, für die die Aufstellung von Leitkegeln vorgeschrieben ist - nur für diese wurden explizit Übungsflächen auf öffentlichem Straßenland benannt. Da die Festlegung nach Verfügbar- keit erfolgte, kann der Senat die Anzahl nicht bewerten. Frage 2: Welche Flächen stehen zur Verfügung, bitte vollständige Auflistung, wenn möglich getrennt nach PKW, Busse, LKW und Motorrädern? Antwort zu 2: Eine Übersicht der Straßen und Plätze für das Ausbilden der Motorrad-Grundfahraufgaben mit Aufstellen von Leitkegeln ist in der Ausnahmegenehmi- gung der obersten Straßenverkehrsbehörde vom 20.06.2014 - Stadt VII D 111 - aufgeführt, die im Amts- blatt für Berlin Nr. 28 vom 04.07.2014 - Seite 1285 ff - veröffentlicht wurde. Frage 3: Wie entwickelt sich die Anzahl der für die einzelnen Bezirke zur Verfügung stehenden Flächen in den letzten fünf Jahren, wenn möglich getrennt nach PKW, Busse, LKW und Motorrädern? Antwort zu 3: Es kann nur die Entwicklung innerhalb von drei Jahren beurteilt werden, die sich aus einem Ver- gleich der Übersicht in der Ausnahmegenehmigung vom 01.07.2011 mit der unter der Antwort zu 2 benannten Ausnahmegenehmigung ergibt. Bezirk: 2011 2014 + / - Mitte 1 1 Friedrichshain-Kreuzberg 6 8 + 2 Charlottenburg-Wilmersdorf 3 3 Spandau 2 2 Steglitz-Zehlendorf 1 1 Tempelhof-Schöneberg 1 2 + 1 Neukölln 1 1 Treptow-Köpenick 9 2 - 7 Marzahn-Hellersdorf 3 3 Lichtenberg 2 3 + 1 Reinickendorf 4 5 + 1 Frage 4: Sieht der Senat hier Handlungsbedarf auch für dezentrale, mehrere Übungsflächen in Berlin? Antwort zu 4: Nein. Frage 5: Wie viele Beschwerden gab es in den letzten fünf Jahren wegen Wegfalls von Übungsplätzen, bitte aufgelistet nach Bezirken? Antwort zu 5: Diese Frage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Ungeachtet dessen ist der Senat gleichwohl bemüht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zu- kommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahmen gebeten. Bis zum 20.08.2014 haben die Bezirke Neukölln, Pankow, Spandau, Steglitz- Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf mitgeteilt, dass es keine Beschwerden wegen des Wegfalls von Übungsflä- chen gegeben hat, weitere Rückmeldungen von Bezirken liegen nicht vor. Berlin, den 26. August 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2014)