Drucksache 17 / 14 364 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karin Halsch (SPD) vom 13. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2014) und Antwort Insolvenzen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Insolvenzverfahren wurden seit 2010 in Berlin eröffnet? Bitte aufschlüsseln nach • Jahr • Unternehmensgröße • Art des Gewerbes (Verarbeitendes Gewerbe, Bau- gewerbe, Handel- und Gastgewerbe, Dienstleis- brige Wirtschaftszweige) Zu 1.: Ausweislich der vom Amt für Statistik Berlin- Brandenburg veröffentlichten Statistischen Berichte über „I solv z im La d B rli “ f r di Jahr 2010 bis 2013 stellen sich die Anzahl der eröffneten Unternehmensin- solvenzverfahren in Berlin nach Wirtschaftsbereichen und insgesamt wie folgt dar: Wirtschaftsbereiche 2010 2011 2012 2013 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 0 4 0 2 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0 0 0 0 C Verarbeitendes Gewerbe 53 38 48 48 D Energieversorgung 5 4 3 10 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 6 4 2 3 F Baugewerbe 146 142 103 118 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 145 129 129 114 H Verkehr und Lagerei 42 39 31 25 I Gastgewerbe 72 60 90 67 J Information und Kommunikation 50 55 47 51 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 38 37 20 24 L Grundstücks- und Wohnungswesen 100 77 92 57 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 136 122 117 115 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 108 83 80 84 P Erziehung und Unterricht 21 19 23 13 Q Gesundheits- und Sozialwesen 24 34 37 21 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 40 30 26 28 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 31 34 33 31 Zusammen 1.017 911 881 811 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 364 2 Separate Angaben zu Unternehmensgrößenklassen werden in den Statistischen Berichten nicht ausgewiesen. Allerdings ist die Zahl der Arbeitnehmerinnen bzw. Ar- beitnehmer aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Antragstel- lung bei den Unternehmen insgesamt beschäftigt waren. Die Zahlen lauten: 2010 = 4.194, 2011 = 6.407, 2012 = 6.785, 2013 = 4.389. Der Wirtschaftsstandort Berlin ist durch eine hohe Dynamik gekennzeichnet. Dies ergibt sich bereits aus dem intensiven Gründungsgeschehen. Damit ist auch immer eine Fluktuation an Unternehmen verbunden, die sich auch in Form von Insolvenzen niederschlägt. Bei der Bewertung der Insolvenzstatistik ist ferner zu beachten, dass der geringe Basiswert zu hohen Veränderungsraten führt. So sank beispielsweise zwischen 2012 und 2013 die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren gegen Unterneh- men um 70 von 881 auf 811. Dies entsprach einem pro- zentualen Rückgang von 7,9 %. 2. Wie lange dauerte ein durchschnittliches Insolvenzverfahren in den Jahren 2010 bis 2013? 3. Verfügt der Senat über vergleichbare Angaben aus anderen Bundesländern, und wie bewertet der Senat die durchschnittliche Dauer von Insolvenzverfahren in Ber- lin? Zu 2. und 3.: Dem Senat liegen zur durchschnittlichen Dauer von Insolvenzverfahren in Berlin und aus anderen Bundesländern keine statistischen Informationen vor. 4. Mit welchen Maßnahmen werden Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer unterstützt, die durch die Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens von einem Lohnausfall betroffen sind? Zu 4.: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von einem Lohnausfall betroffen sind, werden mit dem Insolvenz- geld - §§ 165 bis 172 des Dritten Buches Sozialgesetz- buch (SGB III) - unterstützt, welches durch die Bunde- sagentur für Arbeit ausgezahlt wird. Sie erhalten für die letzten drei der Insolvenzeröffnung vorausgehenden Mo- nate des Arbeitsverhältnisses Insolvenzgeld in Höhe des ausgefallenen Nettolohns (bis zur Leistungsbemessungs- grenze). Wurden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Entgeltzahlung von der Arbeitsleistung freigestellt, erhalten sie bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für die Freistellungszeit Arbeitslosengeld im Rahmen der Gleichwohlgewährung nach § 157 Abs. 3 SGB III, das mit dem Anspruch auf Insolvenzgeld verrechnet wird. Anschließend stehen je nach Einzelfall Mittel der Arbeits- losenversicherung bzw. der Grundsicherung zur Verfü- gung. Kommt es zur Gründung einer Transfergesellschaft, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch mit dem Transferkurzarbeitergeld (§§ 110, 111 SGB III) unterstützt werden. 5. Ist dem Senat bekannt, inwieweit Jobcenter und Agenturen für Arbeit für das Problem eines plötzlichen Lohnausfalls bei Insolvenz des Arbeitgebers sensibilisiert sind? Zu 5.: Die Kundenportale der Agenturen für Arbeit er- teilen Auskünfte zur Gewährung von Insolvenzgeld, hän- digen Insolvenzgeld-Antragsunterlagen aus bzw. über- senden diese, und die Eingangszonen nehmen die Anträge an. Die Agenturen für Arbeit verfügen über entsprechende Gesprächsleitfäden als Arbeitshilfen. Im Operativen Ser- vice der Agenturen für Arbeit existieren spezialisierte Teams für die Bearbeitung von Insolvenzgeld-An-trägen (Insolvenzgeldstellen), Arbeitslosengeld und Transferleis- tungen, die die Anträge bearbeiten. Mit dem Merkblatt 10 „I solv z ld f r Arb i hm ri d Arb i hm r“ ib di B desagentur für Arbeit übersichtlich und ausführlich eine Handreichung zum Insolvenzgeld für Betroffene. Alle Informationen und Anträge sind auch online erhältlich. 6. Welche Anlaufstellen gibt es für von Insolvenz des Arbeitgebers betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer? Zu 6.: Neben dem in Frage 5 dargestellten kosten- freien und für alle Personen zugänglichen Informations- angebot der Bundesagentur für Arbeit besteht ein weites Spektrum an arbeitsrechtlichen Informationsmöglichkei- ten und Rechtsberatungen auf dem freien Markt. 7. Auf welche anderen Arten und Weisen werden Be- troffene vom Senat bzw. den Jobcentern und Arbeits- agenturen informiert bzw. unterstützt? Zu 7.: Auf Wunsch führen die Agenturen für Arbeit in betroffenen Betrieben Informationsveranstaltungen zu den Dienstleistungen der Agenturen für Arbeit, insbesondere zur Gewährung von Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld und ggf. Transferleistungen durch. Ebenso ist es möglich, dass die Arbeitssuchendmeldungen sowie Insolvenzgeld- Antragsstellungen gesammelt im Betrieb erfolgen können. Im Falle der beabsichtigten Inanspruchnahme von Transferleistungen berät die Agentur für Arbeit darüber hinaus gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 1 SGB III die Betriebspar- teien über einen die Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördernden Interessenausgleich oder Sozialplan. Berlin, den 21. August 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2014)