Drucksache 17 / 14 365 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (GRÜNE) vom 04. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2014) und Antwort Kooperationsmodell der Baudienststellen der Bezirke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen (unterteilt nach Hochbau, Tiefbau und Grünflächen) haben die einzelnen Bezirke in den Jahren 2011 bis 2014 von den Vereinbarungen des Projekts „Neuordnung planenden und bauender Bereiche“ aus dem Jahr 2003 Gebrauch gemacht, die wie folgt lau- tet: „Alle planenden und bauenden Bereiche haben sich auf ein Kooperationsmodell verständigt, das sich an An- gebot und Nachfrage orientiert und nur einen geringfügi- gen Verwaltungsaufwand erfordert. Bezirke mit konkre- tem Personalbedarf agieren als „Nachfrager“ von Planungs - und Projektsteuerungsleistungen; Bezirke, die die gewünschte Leistung zur Verfügung stellen können und wollen, sind die „Anbieter“ dieses verwaltungsinternen Marktes. Antwort zu 1: Es wurden Informationen aus einzelnen Bezirken eingeholt, die an der Entwicklung des vom Rat der Bürgermeister (RdB) am 13.04.2006 beschlossenen Kooperationsmodells mitgewirkt und ihre Umsetzung in der Folgezeit begleitet haben. Ferner wurde der Erfah- rungsbericht des Bezirksamts (BA) Reinickendorf zum Kooperationsmodell aus der RdB-Sitzung vom 19.06.2008 herangezogen. Nach diesen Quellen hat es im Tiefbau in der Folgezeit des RdB-Beschlusses bis Mitte 2008 einen Fall eines Personalaustauschs gegeben, in der Grünflächenpflege wurden 4 Beschäftigte ausgetauscht, jedoch kein Bauleiter (die die Zielgruppe des von den Bezirken gewollten Austauschs waren). Im bezirklichen Hochbau findet seit 2007 ein kontinuierlicher Informati- onsaustausch zur Kooperation in Personalfragen statt. Es konnte in 2011 eine Beschäftigte erfolgreich vermittelt werden. Seit 2012 hat es keinen Personalaustausch zwischen den Baudienststellen der Bezirke mehr gegeben. Frage 2: Welche Verfahrensregelungen gibt es für die Kostenerstattung in diesen politisch gewollten Fällen? (Bitte Darstellung der einzelnen Verwaltungsschritte und Zustimmungserfordernisse für die Durchführung interner Verrechnungen etc.) Antwort zu 2: Diese Verfahrensregelungen sind in ei- ner Anlage zum Beschluss über das Kooperationsmodell niedergelegt. Sie haben die Form einer Verwaltungsver- einbarung zwischen den 12 Bezirken, siehe Anlage, Kapi- tel V. Kostenverrechnung/Kostenerstattung, S. 4. Darüber hinausgehende Regelungen der Senatsverwal- tung für Finanzen zur Kostenerstattung mit Bezug zum Kooperationsmodell gibt es nicht. Frage 3: Welche Regelungen zur Berücksichtigung der Leistungen in der Mengenzählung und daraus folgend der Budgetbemessung in der KLR gibt es? Antwort zu 3: Die Regelungen zur Kosten- und Leis- tungsrechnung (KLR) sind in einer Anlage zum Beschluss über das Kooperationsmodell niedergelegt. Sie haben die Form einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den 12 Bezirken, siehe Anlage, VI. Kosten- und Leistungsrech- nung, S. 4. Weitergehende Regelungen der Senatsverwaltung für Finanzen zur Budgetbemessung mit Bezug zum Koopera- tionsmodell waren nicht erforderlich. Frage 4: Wie bewertet der Senat die bisherige Umset- zung der Vereinbarungen des Jahres 2003 und welche Konsequenzen zieht er daraus? Antwort zu 4: Die Umsetzung der damaligen Verein- barung liegt in der Verantwortung der Bezirke, die über die dafür notwendige Organisationshoheit verfügen. Der Senat enthält sich einer Bewertung zur Umsetzung des Kooperationsmodells. Berlin, den 26. August 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2014)