Drucksache 17 / 14 368 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 11. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2014) und Antwort „Schocktechniken“ bei der Berliner Polizei (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage(n) dürfen „Schocktechniken“ (Auftakttechniken) durch die Berliner Polizei ausgeführt werden? Zu 1.: Die Anwendung von Auftakttechniken ist im Rahmen der für alle polizeilichen Zwangsmaßnahmen geltenden jeweiligen Rechtsgrundlagen aus dem Verwal- tungsvollstreckungsgesetz (VwVG), dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) und der Strafprozessordnung (StPO) bzw. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), jeweils in Verbindung mit dem Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) sowie den Ausführungsvorschriften für Vollzugsbeamte der Polizeibehörde zum UZwG Bln (AV Pol UZwG Bln) zulässig. 2. Gibt es bei der Ausführung der verschiedenen „Schocktechniken“ (vgl. Antwort auf Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14196) eine Reihenfolge, wann welche Technik ausgeführt werden darf (z.B. erst An- schreien und dann Druck auf empfindliche Körperstellen/ -teile ect.) und wenn ja welche? Zu 2.: Nein. Berlin, den 29 .August 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Sep. 2014)