Drucksache 17 / 14 376 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 11. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2014) und Antwort Speicherung Personengebundener Hinweise (PHW) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche personengebundenen Hinweise (PHW) werden derzeit von der Berliner Polizei verwendet? (Bitte eine abschließende Aufzählung.) Zu 1.: Nachfolgend aufgeführte personengebundene Hinweise (PHW) finden bei der Polizei Berlin Verwen- dung: 1 Achtung: Sondersachbearbeitung - Anruf bei zust. VB I Dienststelle* erforderlich nur Berlin 2 Ansteckungsgefahr 3 Aufenthaltsverbot nur Berlin 4 Auflage/Weisung nur Berlin 5 Ausbrecher 6 Auskunftssperre nur Berlin 7 bewaffnet 8 BTM**-Konsument 9 BTM-Kontakt nur Berlin 10 Explosivstoffgefahr 11 Freitodgefahr 12 Gefährdungslagebild nur Berlin 13 geisteskrank 14 gewalttätig 15 Konsument harter Drogen nur Berlin 16 Rezeptfälscher nur Berlin 17 Rocker 18 Serienbrandstifter nur Berlin 19 Sexualstraftäter 20 Sofortanruf LKA*** 5 intern: 950130 nur Berlin 21 Stalking/Nachstellung nur Berlin 22 Straftäter einer verbotenen militanten Organisati- on/Vereinigung/Partei/Gruppe 23 Straftäter linksmotiviert 24 Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität 25 Straftäter rechtsmotiviert Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 376 2 26 Waffenbesitzverbot nur Berlin 27 Auflage/Weisung (HB)**** - im Zusammenhang mit Haftverschonung - Zur Erweiterung vorgesehen, noch nicht umgesetzt nur Berlin * Inspektion I des Referates Verbrechensbekämpfung einer örtlichen Polizeidirektion ** Betäubungsmittel *** Landeskriminalamt **** Haftbefehl 2. Verwendet die Berliner Polizei über die im Be- schluss des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz vom 20./22. Oktober 2011 aufgelisteten, bundeseinheit- lich genutzten PHW hinaus weitere PHW? Wenn ja, wel- che und warum? Zu 2.: Die in der Aufzählung in der Antwort zu Frage 1. mit „nur Berlin“ gekennzeichneten PHW werden bei der Polizei Berlin über die im o.g. Beschluss genannten PHW hinaus verwendet. Für deliktsspezifische Merkmale werden in jedem Bundesland zusätzliche PHW vergeben. Die Vergabe dieser PHW kann teilweise nur von den Fachdienststellen beurteilt und von diesen in das Polizei- liche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) eingegeben werden. Diese PHW werden nicht in das bundesländerübergreifende Informationssystem der Polizei (INPOL) übertragen. 3. Wie viele und welche PHW sind aktuell im Poli- zeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) insgesamt gespeichert und abrufbar? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach PHW.) Zu 3.: Mit Stand 20.08.2014 sind im POLIKS 268.618 PHW (alle Bundesländer) abrufbar. Die Einzelaufschlüs- selung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Achtung: Sondersachbearbeitung - Anruf bei zust. VB I Dienststelle erforderlich 1.134 Ansteckungsgefahr 3.128 Aufenthaltsverbot 6.435 Auflage/Weisung 56 Ausbrecher 2.637 Auskunftssperre 114 bewaffnet 16.964 BTM-Konsument 151.537 BTM-Kontakt 7.032 Explosivstoffgefahr 164 Freitodgefahr 3.372 Gefährdungslagebild 438 geisteskrank 886 gewalttätig 38.417 Konsument harter Drogen 2.895 Rezeptfälscher 260 Rocker 390 Serienbrandstifter 29 Sexualstraftäter 12.739 Sofortanruf LKA 5 intern: 950130 92 Stalking/Nachstellung 11.527 Straftäter einer verbotenen militanten Organisation / Vereinigung / Partei / Gruppe 3 Straftäter linksmotiviert 3.330 Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität 1.439 Straftäter rechtsmotiviert 3.438 Waffenbesitzverbot 160 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 376 3 4. Wie viele PHW sind im gesamten Jahr 2013 im POLIKS neu angelegt worden und heute noch im Daten- bestand? Zu 4.: Derzeit sind 16.434 PHW im POLIKS gespei- chert, die 2013 angelegt wurden. Gelöschte PHW lassen sich nicht mehr ermitteln. Somit kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele PHW im gesamten Jahr 2013 angelegt wurden. 5. Welche PHW wurden wie oft in den Jahren seit 2008 jeweils im POLIKS neu angelegt? (Bitte nach Jahr und PHW aufschlüsseln.) Zu 5.: Die Anzahl der seit 2008 neu angelegten PHW im POLIKS ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Stand 20.08.2014): 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 insgesamt 8.443 9.390 10.134 12.191 29.326 16.434 13.8366 Achtung: Sondersachbearbeitung - Anruf bei zust. VB I Dienststelle er- forderlich - - - - - 311 823 Ansteckungsgefahr - - - - 2 59 111 Aufenthaltsverbot - - - 1 9 2.350 4.075 Auflage/Weisung - - - - - 21 35 Ausbrecher 1 1 11 8 4 2 23 Auskunftssperre - - - - - 6 24 bewaffnet 197 208 220 197 206 199 113 BTM-Konsument 5.729 6.003 5.898 7.366 24.030 6.881 4.081 BTM-Kontakt 3 498 1.183 1.318 1313 1.336 846 Explosivstoffgefahr 3 - 5 5 1 - 3 Freitodgefahr - - - 3 471 1.238 768 Gefährdungslagebild - - - 23 48 145 222 geisteskrank - - - - - 99 70 gewalttätig 292 282 292 531 504 324 185 Konsument harter Drogen - 182 461 630 577 580 305 Rezeptfälscher - 26 87 41 63 23 18 Rocker - - - - - 92 15 Serienbrandstifter - 2 3 12 3 7 2 Sexualstraftäter 150 190 157 136 129 163 260 Sofortanruf LKA 5 intern: 950130 - - - - - 82 10 Stalking/Nachstellung 1.960 1.899 1.554 1.692 1.538 1.572 1.009 Straftäter einer verbotenen militanten Organisation/ Vereinigung/ Partei/ Gruppe 1 - 1 1 - - - Straftäter linksmotiviert 61 37 91 144 95 470 415 Straftäter politisch motivierte Aus- länderkriminalität 26 20 22 52 70 101 47 Straftäter rechtsmotiviert 20 42 31 28 242 360 371 Waffenbesitzverbot - - 118 3 21 13 5 (fett und kursiv gedruckte Merkmale = INPOL-relevante PHW) Eine zuverlässige Aussage ist aufgrund der unter- schiedlichen Löschfristen nicht möglich, da bereits im System gelöschte PHW nicht mehr recherchierbar sind. Die jeweiligen Löschfristen entsprechen den Rechtsvor- gaben und sind im System automatisiert hinterlegt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 376 4 6. Warum ist eine statistische Erfassung dergestalt nicht möglich, dass für das jeweils abgefragte Jahr Be- standszahlen, Neuzugänge sowie Löschungen ausgewie- sen werden können? (vgl. Antwort auf Frage 1 der Klei- nen Anfrage Nr. 17/12592)? Zu 6.: Die Frage ist bereits in der genannten Anfrage beantwortet worden. Gelöschte Daten können nicht mehr recherchiert werden. Deshalb ist eine verlässliche Aussa- ge - wie bereits in der Beantwortung zur Frage 5 dargelegt - nicht möglich. 7. Wie viele und welche PHW sind durch die Berli- ner Polizei aktuell im bundesländerübergreifenden Infor- mationssystem der Polizei INPOL insgesamt gespeichert und abrufbar? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach PHW.) Zu 7.: Mit Stand 20.08.2014 sind im POLIKS 79.228 PHW enthalten, die auch im INPOL gespeichert wurden. Ansteckungsgefahr 129 Ausbrecher 76 bewaffnet 1.535 BTM-Konsument 67.530 Explosivstoffgefahr 19 Freitodgefahr 700 geisteskrank 80 gewalttätig 3.162 Rocker 85 Sexualstraftäter 3.134 Straftäter linksmotiviert 1.289 Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität 458 Straftäter rechtsmotiviert 1.031 8. Wie viele PHW sind durch die Berliner Polizei in den Jahren seit 2008 im INPOL angelegt worden und heute noch im Bestand? (Bitte nach Jahr und PHW auf- schlüsseln.) Zu 8.: Nachfolgend werden die durch die Polizei Ber- lin ab 2008 in INPOL angelegten PHW, die heute noch im Bestand sind, aufgeführt (Stand: 27.08.2014): 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 insgesamt 5.537 5.452 5.072 6.278 23.109 6.734 4.337 Ansteckungsgefahr - - - - 2 51 76 Ausbrecher 1 1 10 8 4 2 21 bewaffnet 174 169 175 168 161 173 93 BTM-Konsument 4.862 4.775 4.352 5.278 21.843 4.917 2.812 Explosivstoffgefahr 3 - 5 5 - - 3 Freitodgefahr - - - 2 146 332 202 geisteskrank - - - - - 49 31 gewalttätig 257 240 255 484 451 288 161 Rocker - - - - - 76 9 Sexualstraftäter 141 175 143 124 118 143 248 Straftäter linksmotiviert 55 32 86 132 92 324 310 Straftäter politisch motivierte Aus- länderkriminalität 25 20 20 52 70 55 30 Straftäter rechtsmotiviert 19 40 26 25 222 324 323 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 376 5 9. Welche PHW wurden wie oft in den Jahren seit 2008 jeweils durch die Berliner Polizei im INPOL ange- legt? (Bitte nach Jahr und PHW aufschlüsseln.) Zu 9.: Siehe Antworten zu den Fragen 8. Und 5., da auch die in INPOL gespeicherten PHW Löschfristen unterliegen. 10. Welcher Rechtsweg steht von der polizeilichen Datenspeicherung in Form der PHW Betroffenen offen, um sich gegen stigmatisierende PHW (zum Beispiel geis- teskrank und Ansteckungsgefahr) vorzugehen und diese löschen zu lassen? Zu 10.: Personen können gemäß § 50 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) und § 16 des Berliner Datenschutzgesetzes auf Antrag gebührenfreie Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erhalten, soweit die schutzwürdigen Belange der betroffe- nen Person nicht hinter dem öffentlichen Interesse an der Geheimhaltung oder einem überwiegenden Geheimhal- tungsinteresse Dritter zurücktreten müssen. Anträge können formlos, unter Beilegung einer Kopie des Personalausweises, bei der Polizei Berlin auf dem Postweg oder per E-Mail (LKA5542Datenauskunft@polizei.berlin.de) eingereicht werden. Der Antrag auf Datenauskunft und Datenlö- schung bei der Polizei Berlin ist kostenfrei. Weitere allgemeine Hinweise zu den Verfahren finden sich auf der Internetseite der Polizei Berlin: http://www.berlin.de/polizei/service/datenauskunft.html 11. Welchen konkreten Inhalt haben die Berliner Er- gänzungen zum PHW-Leitfaden? Zu 11.: Die vier Seiten umfassenden „Berliner Ergänzungen zum PHW-Leitfaden“ enthalten zunächst alle PHW und ab Seite 3 die berlinspezifischen Ergänzungen. Neben der jeweiligen INPOL- bzw. POLIKS-Kurz- bezeichnung der PHW, der lang ausgeschriebenen Be- zeichnung in POLIKS, der Eingabebefugnis sowie der maximalen Laufzeit beinhalten sie - wie der als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Leitfaden selbst – insbesondere Kriterien für die Vergabe der jeweiligen PHW. Konkrete Einzelheiten können nicht veröffentlicht werden, da aus ihnen Rückschlüsse auf das taktische Vorgehen der Polizei gezogen werden können. Das Bekanntwerden dieser Informationen in der Öffent- lichkeit würde das polizeiliche Handeln voraussehbar machen und die Erfüllung des öffentlichen Auftrags er- heblich erschweren oder verhindern. 12. Wie erklärt sich der Senat die starke Zunahme bei der Zahl der in den jeweiligen Jahren angelegten und heute noch im Bestand befindlichen PHW (vgl. Antwort zur Frage 2 der Kleinen Anfrage Nr. 17/12592)? Zu 12.: Die Zunahme der Gesamtzahlen ist damit zu erklären, dass nach dem Beginn einer Erfassung zunächst ein Grundbestand erzeugt wird, der sich durch Neuerfas- sungen bzw. sukzessive Ergänzungen in Abhängigkeit von den jeweiligen Speicherfristen erweitert. Unabhängig von besonderen fachlichen Notwendigkeiten wäre nach einem Zeitraum, der etwa der Löschfrist entspricht, rein statistisch mit einem relativen Ausgleich von Neuerfas- sungen und Löschungen zu rechnen. 13. In welchen Dateien – außer POLIKS und INPOL – können durch die Berliner Polizei PHW gespeichert wer- den? Zu 13.: Personengebundene Hinweise werden in kei- nen anderen Dateien gespeichert. Berlin, den 01. September 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2014)