Drucksache 17 / 14 379 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Morlang und Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 29. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. August 2014) und Antwort Grundlagen für die Gebührenbemessung gemäß PSI-Richtlinie 2003/98/EG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Grenzkosten entstehen den öffentlichen Stellen Berlins üblicherweise durch Reproduktion, Bereit- stellung und Weiterverbreitung eines Dokumentes (im Sinne der Richtlinie 2003/98/EG in der durch die Richtli- nie 2013/37/EU geänderten Fassung) im Zuge dessen Veröffentlichung auf Berlin.de bzw. im Open Data- Portal? Zu 1.: Die Grenzkosten sind nicht bekannt. 2. Welche öffentlichen Stellen Berlins fallen unter den in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a der PSI-Richtlinie 2003/98/EG geschilderten Fall, dass ihr Auftrag „das Erzielen von Einnahmen erfordert, um einen wesentlichen Teil ihrer Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufträge zu decken“? 3. Wie viele und welche Dokumente öffentlicher Stellen Berlins fallen unter die in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b der PSI-Richtlinie 2003/98/EG beschriebene Ausnahme, dass „die betreffende öffentliche Stelle ausreichend Einnahmen erzielen muss, um einen wesentli- chen Teil der Kosten im Zusammenhang mit [der] Erfas- sung, Erstellung, Reproduktion und Verbreitung [der Dokumente] zu decken“? Zu 2. und 3.: Zur Beantwortung der Fragen 2 und 3 liegen aktuell keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Einnahmen erzielten die öffentlichen Bib- liotheken, Museen und Archive Berlins im Jahre 2013 aus Gebühren für die Bereitstellung von Dokumenten (im Sinne der Richtlinie 2003/98/EG) und ggf. der Gestattung ihrer Weiterverwendung? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat keine Kenntnis von den Einnahmen der Hochschul-Bibliotheken im Jahr 2013 aus Gebühren für die Bereitstellung von Dokumenten im Sinne der Richtli- nie 2003/98/EG oder der Gestattung ihrer Weiterverwen- dung, da diese Einnahmenart in den Jahresrechnungen, soweit diese für 2013 schon vorliegen, nicht als eigener Posten geführt wird. Der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten liegen keine Informationen über die Einnahmen der öffentlichen Bibliotheken, Archive, Museen im Jahr 2013 aus Gebüh- ren für die Bereitstellung von Dokumenten im Sinne der Richtlinie 2003/98/EG oder der Gestattung ihrer Weiter- verwendung vor. Die Einnahmeart geht aus den dort vor- liegenden Daten nicht hervor. Die Fachbereiche „Bibliotheken“ in den Bezirksämtern (BA) Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Charlottenburg-Wilmersdorf erzielten 2013 keine Einnahmen für die Bereitstellung von Dokumenten (im Sinne der Richtlinie 2003/98/EG) und ggf. der Gestattung ihrer Weiterverwendung. Der Fachbereich Kultur und Geschichte des Be- zirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg erzielte 2013 Ein- nahmen in Höhe von 910,42 €. Im BA Reinickendorf wurden vom Fachbereich Kunst und Geschichte Einnahmen für Kopien, Scans etc. in Höhe von 41,50 € erzielt. Im Bezirk Mitte wurden im Amt für Weiterbildung und Kultur 2013 1074,10 € im erweiterten Sinne der Richtlinie eingenommen. Das BA Spandau teilte mit, dass nach gegenwärtigem Stand keine Dokumente im Sinne der genannten Richtli- nie im Bereich des Amtes für Weiterbildung und Kultur erfasst, erstellt, reproduziert und verbreitet werden. Berlin, den 01. September 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2014)