Drucksache 17 / 14 386 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 19. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2014) und Antwort „School Turnaround – Berliner Schulen starten durch!“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Auswahlkriterien wurden zur Teilnahme einer Schule definiert, an welche Zielgruppe richtet sich das Projekt und welche Ziele verfolgt das Projekt? Zu 1.: Folgende Kriterien wurden zur Auswahl der Schulen für die Teilnahme am Projekt „School Turnaround – Berliner Schulen starten durch“ definiert: - Anteil an Schülerinnen und Schülern, die von der Zuzahlung zu Lernmitteln befreit sind - Anteil an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache - Anmeldezahlen für die 7. Klassen - Fehlquote der Schülerinnen und Schüler - Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss - Längere Zeit unbesetzte Leitungsstellen - Durchführung von umfangreichen Baumaßnah- men. Unter Beachtung regionaler Besonderheiten (zentrale Lage in Berlin, Randlage, ehemaliger „Ost“- bzw- „West“- Bezirk, …) wurden fünf Berliner Bezirke ausgewählt und in Abstimmung mit den zuständigen Bezirks- stadträtinnen und Bezirksstadträten für Bildung sowie der regionalen Schulaufsicht die teilnehmenden Schulen fest- gelegt. Das Projekt richtet sich an die Schulen, an denen die genannten Kriterien gehäuft zutreffen und an denen Schulentwicklungsprozesse vor diesem Hintergrund neu angestoßen und zielgerichtet unterstützt werden müssen. Beteiligte sind hier die Schulen (Schulleitung, Kollegium, Schülerinnen und Schüler, Steuergruppen), die zuständige Schulaufsicht und die beteiligten Bezirke (Schulträger). Das Projekt verfolgt folgende Ziele: - Verbesserung der Ergebnisse in den Bereichen Lehr- und Lernprozesse, Schulmanagement, Schulkultur und Schulleistungsergebnisse an der jeweiligen Schule - Stärkung der Handlungsfähigkeit der Schule in Bezug auf die Schulentwicklung - Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Schule, Schulaufsicht und Schulträger - Gewinnung von Erkenntnissen und Erfahrungen für die Schulbehörde, um Schulen in schwieriger Lage passgenauer unterstützen zu können. 2. Welche Schulen in welchen Bezirken nehmen an dem Projekt teil und inwiefern erfüllen sie jeweils die einzelnen definierten Auswahlkriterien? Zu 2.: Es nehmen folgende Schulen teil:  in Mitte: Ernst-Reuter-Schule, Hedwig-DohmSchule (beide Integrierte Sekundarschulen - ISS)  in Friedrichshain-Kreuzberg: Refik-Veseli-Schule, ISS Graefestraße, Hector-Peterson-Schule (alle ISS)  in Tempelhof-Schöneberg: Gustav-LangenscheidtSchule (ISS)  in Neukölln: Kepler-Schule (ISS), SilbersteinSchule (Grundschule)  in Marzahn-Hellersdorf: Peter-Pan-Schule, Bücherwurm -Schule (beides Grundschulen). Nicht alle der definierten Auswahlkriterien treffen auf alle Schulen in gleichem Umfang zu. Ziel des Projektes ist es, jede Schule in ihrer besonderen Situation zu unter- stützen und die hierbei gewonnenen Erfahrungen zu eva- luieren. 3. Wie lange läuft das Projekt, wie hoch ist die finan- zielle Unterstützung der Robert Bosch Stiftung einerseits und dem Land Berlin andererseits und wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für die einzelnen teilnehmenden Schulen? Zu 3.: Die derzeitige Projektphase läuft bis 30.06.2015. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 386 2 Die finanzielle Unterstützung der Robert Bosch Stif- tung beträgt 800.000 Euro und die des Landes Berlins 200.000 Euro. Für die Schulen stehen zur Verfügung: - 466.000 Euro für die Begleitung der Schulen durch ein Netzwerk von Prozessbegleiterinnen und Pro- zessbegleitern - 220.000 Euro für zusätzliche unterstützende Maßnahmen für die zehn Schulen z. B. Hospitationen oder Fortbildungen für das Kollegium und die Schulleitungen, Besuch von Veranstaltungen, Durchführung von Workshops - pro Schule 15.000 Euro, über die die Schule im Rahmen des Projektes frei verfügen kann (insge- samt 150.000 Euro). 4. Welche Projektpartner arbeiten inwiefern mit den einzelnen Schulen im Rahmen des Projekts zusammen? 5. Welche einzelnen Hilfsmaßnahmen umfasst die Be- gleitung der jeweiligen teilnehmenden Schulen im Rah- men des Projekts? Zu 4. und 5.: In Projektvereinbarungen wurden die schulischen Ziele für die Schulentwicklung festgehalten. Alle Hilfsmaßnahmen leiten sich von diesen Zielen und somit vom spezifischen Bedarf der einzelnen Schule ab. Jede Schule wird im Rahmen von School Turnaround durch eine Prozessbegleiterin oder einen Prozessbegleiter begleitet und unterstützt. Die Prozessbegleitungen arbei- ten im Umfang von mindestens 2,5 Tagen (20 Stunden) pro Monat und pro Schule. Die Arbeitsschwerpunkte der Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Schule. Je nach Zielset- zung der Schule werden weitere Projektpartner (z.B. Ex- pertinnen und Experten, Fortbildnerinnen und Fortbildner, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner) hin- zugezogen. Schulübergreifend gibt es für die Schulleiterinnen und Schulleiter, stellvertretende Schulleiterinnen und stellver- tretende Schulleiter sowie Mitglieder von Erweiterten Schulleitungen oder Steuergruppen im Schuljahr 2014/2015 das Angebot, an einer Qualifizierung zum Thema „Führen und Leiten von Schulen in schwieriger Lage“ teilzunehmen. Qualifizierungen der Lehrkräfte zur Entwicklung des Unterrichts, zugeschnitten auf den Bedarf an den Projekt- schulen, werden zurzeit in Zusammenarbeit zwischen der regionalen Fortbildung und der Akademie des Deutschen Schulpreises der Robert Bosch Stiftung konzipiert. 6. Wird das Projekt evaluiert und wenn ja, bis wann und von wem? Zu 6.: Das Projekt wird wissenschaftlich durch das Institut für Bildungsmanagement und Bildungsökonomie an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (Zug) begleitet und evaluiert. Der wissenschaftliche Begleitpro- zess läuft bis zum 2. Quartal 2015. 7. Sind bereits in den relevanten Qualitätsmerkmalen wie Lehr- und Lernprozesse, Schulmanagement, Schul- kultur und Schulleistungsergebnisse Verbesserungen erkennbar und welche weiteren relevante Qualitätsmerk- male wurden definiert? Zu 7.: In der jetzigen Projektphase ist es zu früh, um valide Aussagen über Verbesserungen in den Qualitäts- merkmalen (Lehr- und Lernprozesse, Schulmanagement, Schulkultur und Schulleistungsergebnisse) zu treffen. Es wurden keine weiteren relevanten Qualitätsmerk- male definiert. 8. Zieht der Senat eine Ausweitung des Programms auf weitere Problemschulen in Betracht und wenn ja, in welchem Zeitrahmen und unter welchen Bedingungen? Zu 8.: Es ist derzeit keine Ausweitung des Programms auf weitere Schulen vorgesehen. Im Frühjahr 2015 entscheiden die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und Robert Bosch Stiftung über eine mögliche Projektverlängerung bis 2018. Berlin, den 27. August.2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2014)