Drucksache 17 / 14 390 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 13. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2014) und Antwort Dienstuntauglichkeit bei der Senatsverwaltung für Justiz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beamte und Angestellte sind derzeit in der Berliner Justiz als dienstuntauglich erfasst und welche Ursachen sind dafür maßgeblich verzeichnet? Zu 1.: Der Senat geht davon aus, dass sich die Frage auf Beamtinnen und Beamte bezieht, die aufgrund von Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden. Soweit sich die Frage auf Tarifbeschäftigte be- zieht, kann es sich in vergleichbaren Fällen nur um Be- schäftigte handeln, deren Beschäftigungsverhältnis auf- grund der Gewährung einer Erwerbunfähigkeitsrente auf Zeit ruht. Weder über die Anzahl noch über die Ursachen der Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit in solchen Fällen werden Statistiken geführt. Es wird sich insgesamt aber nur um wenige Fälle handeln. 2. Spielen Traumatisierungen hierbei eine Rolle und wird darüber eine Statistik geführt? Zu 2.: Eine Statistik hierüber wird nicht geführt. Falls es überhaupt Fälle gibt, in denen eine Traumatisierung ursächlich für eine dauernde Dienst- oder Erwerbsunfä- higkeit ist, dann handelt es sich hierbei lediglich um Ein- zelfälle. 3. Existiert – ähnlich gelagert wie bei der Berliner Polizei – eine Sozialbetreuung? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Den mehr als 10.000 Beschäftigten der Berliner Justiz steht die Sozialberatung der Berliner Justiz als zentrale innerbetriebliche Sucht- und Krisenberatungsstel- le für den gesamten Geschäftsbereich zur Verfügung. Die im Oktober 2009 als Projekt ins Leben gerufene Bera- tungsstelle ist nach Abschluss der Projektphase zum 31. Dezember 2013 eine dauerhafte Einrichtung der Berliner Justiz geworden. Die Sozialberatung übernimmt die Bera- tung und Betreuung in schwierigen Lebenssituationen der Beschäftigten, insbesondere bei Suchtproblemen, psychi- schen und sozialen Notlagen sowie bei dienstlichen Prob- lemen. Durch Netzwerkschaffung kooperiert die Sozialbe- ratung mit externen Beratungsstellen und Therapieein- richtungen und kann so Lotsenfunktion und die Koordi- nierung von Hilfsangeboten in- und externer Stellen über- nehmen. Eine weitere wichtige Aufgabe der Sozialbera- tung ist die Unterstützung der Beschäftigten bei der Rein- tegration in den Arbeitsprozess nach längerer Krankheit. Eine Besonderheit innerhalb der innerbetrieblichen Sozialberatungen ist das Angebot einer strukturierten Tagesbetreuung. Bei diesem Betreuungsangebot (Grup- pentraining zur Erweiterung sozialer Kompetenzen) wer- den die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils für die Dauer von dreieinhalb Wochen aus ihrem dienstlichen Umfeld herausgelöst und intensiv von der Sozialberatung betreut. Weiter wurde die Sozialberatung bereits mehrfach für die Mediationen bei innerbetrieblichen Konflikten in Anspruch genommen. Die Angebote der Sozialberatung der Berliner Justiz werden von den Beschäftigten gut angenommen. 4. Wie viele Stellen sind bei der Sozialbetreuung an- gesiedelt? Zu 4.: Für die Betreuung der mehr als 10.000 Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Justiz stehen der Sozialberatung sechs Stellen des gehobenen Dienstes zur Verfügung. 5. Wie hoch sind die Überstunden von Beamten und Angestellten der Berliner Justiz in 2012, 2013 und 2014? Zu 5.: Bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehör- den fallen Überstunden in der Regel nicht an. Lediglich in einigen besonderen Ausnahmefällen (z. B. im IT-Bereich) sind in Einzelfällen Überstunden in geringer Zahl geleis- tet worden, die meist kurzfristig wieder abgebaut werden konnten. Bei der im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit in Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 390 2 vielen Fällen freiwillig geleisteten Mehrarbeit handelt es sich nicht um Überstunden. Im Justizvollzug fallen Überstunden in der Regel ebenfalls nicht an. Nach § 5 Arbeitszeitverordnung kann es zu abweichenden Einteilungen der regelmäßigen Ar- beitszeit (Verlängerung oder Verkürzung) kommen, die innerhalb eines Jahres auszugleichen ist. Jährliche Erhe- bungen über diese abweichenden Einteilungen der Ar- beitszeit, die als sogenannte freie Stunden ausgewiesen werden, liegen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten nur für den allgemeinen Justizvollzugsdienst vor. Der durchschnittliche Stand der freien Stunden im all- gemeinen Justizvollzugsdienst in den Berliner Justizvoll- zugsanstalten in den Jahren 2012 bis I. Halbjahr 2014 stellt sich wie folgt dar: 2012 2013 I. Halbjahr 2014 20,6 22,5 25,2 6. Welche Maßnahmen werden getroffen, um Über- stunden zu vermeiden und wie werden diese abgebaut? Zu 6: Wie zu Frage 5. dargelegt, fallen Überstunden praktisch nicht an. Berlin, den 4. September 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2014)