Drucksache 17 / 14 394 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 13. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2014) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität - Ist die Haftanstalt Berlin Moabit überfordert? - II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in einzelnen Schichten für die Kontrolle von Insassen in der Haftanstalt Moabit vorhanden? Zu 1.: Mit den Kontrollen von Gefangenen werden die in der jeweiligen Schicht eingesetzten Bediensteten im Rahmen ihrer Gruppenbetreuertätigkeit beauftragt. Zu- dem werden die im entsprechenden Zuständigkeitsbereich anfallenden Kontrollaufgaben von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Werkbetrieben, im Besucherbe- reich und der Vorführstelle zum Gericht durchgeführt. Für die mit einer Entkleidung verbundenen Durchsuchungen ist ein eigener Bereich mit festem Personalstamm einge- richtet. Aufgrund der Einbindung der Kontrollen in das tägliche Tätigkeitsfeld ist die Angabe einer Mitarbeiteran- zahl für diese spezielle Aufgabe nicht möglich. 2. Welche Anstrengungen unternehmen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter genau, um die Einfuhr von Drogen und Handys in Justizvollzugsanstalten zu unterbinden? 3. Welcher Art sind die in der Antwort auf KA 17 / 14 107, Frage 1 und 2, angesprochenen technischen, organi- satorischen und baulichen Maßnahmen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten? Zu 2. und 3.: In den Justizvollzugsanstalten werden al- le rechtlich zulässigen Mittel genutzt, um das Einbringen von verbotenen Substanzen und Gegenständen zu verhin- dern bzw. um diese in den Anstalten aufzufinden. Hierzu zählen: - Durchsuchung neu aufzunehmender Gefangener unter Entkleidung einschließlich der eingebrachten Sachen im Zuge des Aufnahmeverfahrens - Durchsuchung Gefangener nach jeder Abwesen- heit von der Anstalt (Urlaub, Ausgang) ohne Ent- kleidung bzw. einzelner Gefangener auch unter Entkleidung - Kontrolle von Gefangenen nach Besuchen, bei Vorliegen von Verdachtsmomenten auch unter Entkleidung - Ausschließliche Durchführung von Sprechstunden unter Einsatz einer Trennscheibe bei Verdacht auf Betäubungsmittelhandel innerhalb der Anstalt so- wie - Unterbringung auf einer Abschirmstation für Ge- fangene, die mit Betäubungsmittelhandel aufgefal- len sind, auf der u. a. die Haftraumausstattung auf das Notwendigste reduziert und Anstaltskleidung zu tragen ist sowie die Freizeitgestaltung nur in dem abgegrenzten Bereich stattfindet - Kontrolle der Besucher beim Betreten der Anstalt mittels Abstreifen sowie unter Zuhilfenahme von Metalldetektoren - Optische Überwachung der Sprechstunden - Kontrolle des Brief- und Paketverkehrs auf uner- laubte Gegenstände und Drogen - Kontrolle der auszutauschenden Kleidungsstücke, insbesondere bei den Abgaben für Untersuchungs- gefangene - Kontrolle einfahrender Fahrzeuge, insbesondere von Lieferfirmen - Sicherheitsüberprüfungen nach einem abgestuften System beim Einlass von Externen (Führungs- zeugnisse, Bundeszentralregisterauszüge) - Regelmäßige Kontrollen der Gefangenen, ihrer Hafträume und der ihnen zum Gebrauch überlas- senen Gegenstände - Außerordentliche Sonderkontrollen von kurzfristig bestimmten Anstaltsbereichen - Fortlaufendes und regelmäßiges Absuchen von Freiflächen bevor Gefangenen der Zutritt ermög- licht wird, um Überwürfe sicherzustellen - Urinkontrolluntersuchungen auf Drogenkonsum - Einsatz von Drogenspürhunden der Polizei und des Zolls während der Weihnachts- und Osterpaketzei- ten sowie zwecks Durchführung von Sonderkon- trollen - Spezielle Arbeitsgruppen mit erweitertem Fach- wissen und Erfahrung zum Thema Drogen im Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 394 2 Vollzug, denen auch die Planung von Sonderkon- trollen obliegt - Gemäß § 25 Justizvollzugsdatenschutzgesetz Aus- lesen elektronischer Datenspeicher von Geräten, die Gefangene ohne Erlaubnis des Justizvollzuges besitzen, zwecks Erlangung von Kenntnissen über sicherheits- und strafrechtlich relevante Inhalte - Errichtung von Mobilfunkblockern, die die Nut- zung von Handys verhindern 4. Wie viele regelmäßige und anlassbezogene Kontrol- len fanden seit 2010 statt? Zu 4.: Neben den zu 2. und 3. bereits genannten Kon- trollmaßnahmen sind in der JVA Moabit, die in den Teil- anstalten I, II, III und IV über insgesamt 41 Stationen verfügt, jeweils montags bis samstags täglich zwei Haft- raumkontrollen pro Station durchzuführen. Bei Vorliegen eines konkreten Verdachtsmomentes erfolgt eine sofortige Kontrolle. Statistische Erhebungen hierzu finden nicht statt. 5. Wie viele Drogen- und Handyfunde gab es seit 2010 in der Haftanstalt Moabit (bitte nach Jahren und Umfang aufschlüsseln)? 6. Wie oft konnten diese Funde einzelnen Personen zugeordnet werden? 7. In wie vielen Fällen wurden die Verstöße auf wel- che Art und Weise (disziplinar- und strafrechtlich) geahn- det? Zu 5., 6. und 7.: Sämtliche Drogenfunde werden aus- nahmslos zur Anzeige gebracht. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle: Drogenfunde: 2010 = 36 Fälle wurden zur Anzeige gebracht (davon 7 gegen Unbekannt) +10 Fälle mit Beteiligung von Besuchern 2011 = 53 Fälle wurden zur Anzeige gebracht (davon 6 gegen Unbekannt) +13 Fälle mit Beteiligung von Besuchern 2012 = 49 Fälle wurden zur Anzeige gebracht (davon 4 gegen Unbekannt) +12 Fälle mit Beteiligung von Besuchern 2013 = 40 Fälle wurden zur Anzeige gebracht (davon 2 gegen Unbekannt) +19 Fälle mit Beteiligung von Besuchern 2014 = 22 Fälle wurden zur Anzeige gebracht (davon 2 gegen Unbekannt) +13 Fälle mit Beteiligung von Besuchern (Stand: bis Juni) Handyfunde: 2010 = 131, davon konnten 27 keinem Gefangenen zugeordnet werden 2011 = 174, davon konnten 61 keinem Gefangenen zugeordnet werden 2012 = 156, davon konnten 67 keinem Gefangenen zugeordnet werden 2013 = 131, davon konnten 27 keinem Gefangenen zugeordnet werden 2014 = 104, davon konnten 30 keinem Gefangenen zugeordnet werden (Stand: bis Juni) Verstöße, die einem Gefangenen zugeordnet werden können, werden immer disziplinarrechtlich geahndet. Die Art der Disziplinarmaßnahme wird gemäß dem Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG Bln) bzw. dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG) unter Berücksichti- gung des Einzelfalls individuell angeordnet. 8. Wie viele Prüfungen von Profilen sozialer Netz- werke einzelner Insassen fanden bisher mit welchen Er- gebnissen statt? 9. Wie wurden die zuständigen Stellen auf Profile in sozialen Netzwerken aufmerksam, die sie zu einer weite- ren Prüfung bewegte? Zu 8. und 9.: Profile sozialer Netzwerke von Inhaftier- ten sind für den Justizvollzug nur dann von Belang, wenn dieses Profil erkennbar während einer laufenden Inhaftie- rung durch diesen gepflegt wird. Insbesondere das Ein- stellen von Fotos, die innerhalb der Anstalt entstanden sind, lässt zwangsläufig den Rückschluss zu, dass der Betreffende unerlaubte Gegenstände, wie beispielsweise ein Smartphone, in seinem Besitz hat. Maßgeblich ist dann, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um das Handy o. a. aufzufinden. Oftmals werden auch durch das Auslesen des Datenspeichers eines Handys nach der Sicherstellung solche Aktivitäten bekannt. Die Anzahl dieser Fälle und deren Hintergründe werden statistisch nicht erfasst. Berlin, den 2. September 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2014)