Drucksache 17 / 14 399 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 19. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2014) und Antwort Beschwerden wegen Kinderlärms im Bezirk Spandau Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Spandau von Berlin um eine Stel- lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor- tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend zu den Fragen 1 bis 6 wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Beschwerden über Lärmbelästi- gung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, Kitas, Sport- plätze, Grünflächen wie Spielplätze oder Bolzplätze und ähnliche gab es in den letzten zwei Jahren im Bezirk Spandau ? Antwort zu 1: Im Ordnungsamt gab es in 2013 eine mündliche Beschwerde - Kinderlärm in Grünanlage - und eine Beschwerde über Lärm, verursacht durch Jugendli- che und junge Erwachsene, in den Nachtstunden in einer Grünanlage, die zu sechs Bußgeldbescheiden führte. In 2014 gab es bisher drei konkrete Beschwerden zu Bolz- plätzen und Spielplätzen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Jugendliche und junge Erwachsene (wird hier nicht als Kinderlärm angesehen). Beschwerden, die an das Bürgertelefon gerichtet wurden, sind in der Kürze der Zeit nicht zu ermitteln, da die Beschwerdedatei kein derartiges Suchkriterium hat. Frage 2: Wie viele Beschwerden mündeten in ein ge- richtliches Verfahren? Antwort zu 2: Ein Einspruch. Wurde vor dem Amts- gericht Tiergarten aber zurückgenommen. Frage 3: Mussten daraufhin vorgenannte Einrichtun- gen geschlossen werden? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Wenn ja, welche? Antwort zu 4: Entfällt. Frage 5: Kam es für die vorgenannten Einrichtungen zu Einschränkungen? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wenn ja, für welche und zu welchen? Antwort zu 6: Entfällt. Frage 7: Welche Maßnahmen plant der Senat, um Schließungen oder Einschränkungen für die unter 1. ge- nannten Einrichtungen zu verhindern? Antwort zu 7: Aus den Antworten des Bezirks wird deutlich, dass Konflikte im Zusammenhang mit Geräu- schimmissionen, die durch Kinder und Jugendliche verur- sacht werden, mit Hilfe der bestehenden rechtlichen In- strumente im Einzelfall gelöst werden können. Ähnliche Erfahrungen werden auch aus anderen Bezirken berichtet. Im Bedarfsfall sind daher kooperative Einzelfalllösungen möglich, die zu einem Interessenausgleich führen und im Regelfall eine gerichtliche Auseinandersetzung vermei- den. Gerichtliche Verfahren, die Geräuschimmissionen von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zum Ge- genstand haben, werden in Berlin daher nur in Einzelfäl- len geführt. Hinzuweisen ist darauf, dass insbesondere die gesetz- lichen Regelungen in § 6 Abs. 1 des Landes- Immissionsschutzgesetzes Berlin und in § 22 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf Geräu- schimmissionen, die von Kindern verursacht werden, sowie Nummer 6 der Ausführungsvorschriften zum Lan- des-Immissionsschutzgesetz Berlin in Bezug auf Bolz- plätze, Kunsteisbahnen, Skateboardanlagen und ähnlich genutzte Plätze ausreichend Handhabe bieten, um den Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 399 2 zuständigen Behörden einzelfallgerechte Lösungen zu ermöglichen, die sowohl den Interessen der Kinder und Jugendlichen als auch den Ruheschutzinteressen der Nachbarinnen und Nachbarn der oben genannten Einrich- tungen gerecht werden. Berlin, den 04. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2014)