Drucksache 17 / 14 409 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 19. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2014) und Antwort Beschwerden wegen Kinderlärms im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Ber- lin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eige- ner Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend zu den Fragen 1 bis 6 wie- dergegeben. Frage 1: Wie viele Beschwerden über Lärmbelästi- gung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, Kitas, Sport- plätze, Grünflächen wie Spielplätze oder Bolzplätze und ähnliche gab es in den letzten zwei Jahren im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg? Antwort zu 1: Es gab insgesamt 47 aktenkundige Be- schwerden. Von diesen bezogen sich 39 auf einen einzi- gen Bolzplatz. Acht Beschwerden bezogen sich auf Spiel- plätze oder Grünanlagen, auf denen meist Jugendliche in den Abendstunden gefeiert hatten. Frage 2: Wie viele Beschwerden mündeten in ein ge- richtliches Verfahren? Antwort zu 2: Keine. Frage 3: Mussten daraufhin vorgenannte Einrichtun- gen geschlossen werden? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Wenn ja, welche? Antwort zu 4: Entfällt. Frage 5: Kam es für die vorgenannten Einrichtungen zu Einschränkungen? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wenn ja, für welche und zu welchen? Antwort zu 6: Entfällt Frage 7: Welche Maßnahmen plant der Senat, um Schließungen oder Einschränkungen für die unter 1. ge- nannten Einrichtungen zu verhindern? Antwort zu 7: Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg hat in Bezug auf den unter 1. angeführten Bolzplatz ergänzend mitgeteilt, dass es einen Wachschutz beauftragt, um den Platz täglich in der Zeit von 20:00 – 9:00 Uhr zu verschließen. Aus den Antworten des Bezirks wird deutlich, dass Konflikte im Zusammenhang mit Geräuschimmissionen, die durch Kinder und Jugendliche verursacht werden, mit Hilfe der bestehenden rechtlichen Instrumente im Einzel- fall gelöst werden können. Ähnliche Erfahrungen werden auch aus anderen Bezirken berichtet. Im Bedarfsfall sind daher kooperative Einzelfalllösungen möglich, die zu einem Interessenausgleich führen und im Regelfall eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Gerichtliche Verfahren, die Geräuschimmissionen von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zum Gegenstand haben, wer- den in Berlin daher nur in Einzelfällen geführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 409 2 Hinzuweisen ist darauf, dass insbesondere die gesetz- lichen Regelungen in § 6 Abs. 1 des Landes-Immissions- schutzgesetzes Berlin und in § 22 Abs. 1a des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf Geräuschimmis- sionen, die von Kindern verursacht werden, sowie Num- mer 6 der Ausführungsvorschriften zum Landes-Immis- sionsschutzgesetz Berlin in Bezug auf Bolzplätze, Kunst- eisbahnen, Skateboardanlagen und ähnlich genutzte Plätze ausreichend Handhabe bieten, um den zuständigen Be- hörden einzelfallgerechte Lösungen zu ermöglichen, die sowohl den Interessen der Kinder und Jugendlichen als auch den Ruheschutzinteressen der Nachbarinnen und Nachbarn der oben genannten Einrichtungen gerecht werden. Berlin, den 04. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2014)