Drucksache 17 / 14 410 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 19. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2014) und Antwort Beschwerden wegen Kinderlärms im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend zu den Fragen 1 bis 6 wiedergege- ben. Frage 1: Wie viele Beschwerden über Lärmbelästi- gung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, Kitas, Sport- plätze, Grünflächen wie Spielplätze oder Bolzplätze und ähnliche gab es in den letzten zwei Jahren im Bezirk Tempelhof-Schöneberg? Antwort zu 1: Jugendamt: Die Beantwortung kann in der Kürze der Zeit das Thema nicht vollständig abbilden. Auf eine gezielte Ab- frage bei allen Trägern der freien Jugendhilfe wurde ver- zichtet. Mündliche Beschwerden werden nicht statistisch er- fasst. Viele Beschwerden können auch direkt vor Ort im Einvernehmen geregelt werden. Beschwerden kamen in den zurückliegenden Jahren mehrfach vor, insbesondere dann, wenn Einrichtungen in einem Wohnhaus liegen. In der Regel führt dies dazu, dass zeitliche und inhaltliche Einschränkungen der Nutzung damit verbunden sind. Im Bereich des Jugendamtes sind zwei Beschwerden eingegangen. Beide Beschwerden betreffen eine Einrich- tung. Straßen- und Grünflächenamt: Es gab zu zwei nicht öffentlichen Bolzplätzen (Föttin- ger Zeile 35, Beyrodtstr. 4) und einem öffentlichen Streetballplatz am Augsburger Platz neun Beschwerden von acht Beschwerdeführerinnen Beschwerdeführern. Sportamt: In den letzten zwei Jahren gab es zwei Anwohnerbe- schwerden zu Lärmbelästigung auf der Sportanlage in der Körtingstraße 41, 12107 Berlin. Beide Beschwerden wur- den wegen Ruhestörung am Samstag, den 29.03.14 und Sonntag, den 30.03.14 erhoben. Die Anzahl weiterer Beschwerden ist gering einzuschätzen und erfolgt vorran- gig telefonisch. Diese Beschwerden konnten bisher auch telefonisch geklärt werden und sind nicht aktenkundig. Frage 2: Wie viele Beschwerden mündeten in ein ge- richtliches Verfahren? Antwort zu 2: Straßen- und Grünflächenamt: Eine Beschwerde mündete in einem gerichtlichen Ver- fahren. Der Betreiber einer kirchlichen Einrichtung (Bey- rodtstr. 4) klagt gegen die Anordnung des Umwelt- und Naturschutzamtes. Frage 3: Mussten daraufhin vorgenannte Einrichtun- gen geschlossen werden? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Wenn ja, welche? Antwort zu 4: Entfällt. Frage 5: Kam es für die vorgenannten Einrichtungen zu Einschränkungen? Antwort zu 5: Jugendamt: In einem aktuellen Fall kann dies eine Nutzungsein- schränkung zur Folge haben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 410 2 Straßen- und Grünflächenamt: Es kam noch zu keiner Einschränkung, da das anhän- gige Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Einschränkung für die kirchliche Einrichtung (Gemeinde- haus) würde beinhalten, dass das Spielen von Jugendli- chen und Erwachsenen an Sonn- und Feiertagen ganztä- gig und an Werktagen in Zeit von 20:00 bis 8:00 Uhr gänzlich untersagt wird. An Werktagen würde das Spiel von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf 2,5 Stunden für Jugendli- che und Erwachsene beschränkt werden. Das Spiel von Kindern bis 14 Jahre vor allem im Rahmen eines Kita-Betriebes ist von dieser strittigen Einschränkung nicht betroffen. Frage 6: Wenn ja, für welche und zu welchen? Antwort zu 6: Siehe Antwort zu 5. Frage 7: Welche Maßnahmen plant der Senat, um Schließungen oder Einschränkungen für die unter 1. ge- nannten Einrichtungen zu verhindern? Antwort zu 7: Aus den Antworten des Bezirks wird deutlich, dass Konflikte im Zusammenhang mit Geräu- schimmissionen, die durch Kinder und Jugendliche verur- sacht werden, mit Hilfe der bestehenden rechtlichen In- strumente im Einzelfall gelöst werden können. Ähnliche Erfahrungen werden auch aus anderen Bezirken berichtet. Im Bedarfsfall sind daher kooperative Einzelfalllösungen möglich, die zu einem Interessenausgleich führen und im Regelfall eine gerichtliche Auseinandersetzung vermei- den. Gerichtliche Verfahren, die Geräuschimmissionen von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zum Ge- genstand haben, werden in Berlin daher nur in Einzelfäl- len geführt. Hinzuweisen ist darauf, dass insbesondere die gesetz- lichen Regelungen in § 6 Abs. 1 des Landes-Immissions- schutzgesetzes Berlin und in § 22 Abs. 1a des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf Geräuschimmis- sionen, die von Kindern verursacht werden, sowie Num- mer 6 der Ausführungsvorschriften zum Landes-Immis- sionsschutzgesetz Berlin in Bezug auf Bolzplätze, Kunst- eisbahnen, Skateboardanlagen und ähnlich genutzte Plätze ausreichend Handhabe bieten, um den zuständigen Be- hörden einzelfallgerechte Lösungen zu ermöglichen, die sowohl den Interessen der Kinder und Jugendlichen als auch den Ruheschutzinteressen der Nachbarinnen und Nachbarn der oben genannten Einrichtungen gerecht werden. Berlin, den 03. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2014)