Drucksache 17 / 14 412 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 19. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2014) und Antwort Beschwerden wegen Kinderlärms im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver- antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend zu den Fragen 1 bis 6 wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Beschwerden über Lärmbelästi- gung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, Kitas, Sport- plätze, Grünflächen wie Spielplätze oder Bolzplätze und ähnliche gab es in den letzten zwei Jahren im Bezirk Marzahn-Hellersdorf? Frage 2: Wie viele Beschwerden mündeten in ein ge- richtliches Verfahren? Frage 3: Mussten daraufhin vorgenannte Einrichtun- gen geschlossen werden? Frage 4: Wenn ja, welche? Frage 5: Kam es für die vorgenannten Einrichtungen zu Einschränkungen? Frage 6: Wenn ja, für welche und zu welchen? Antwort zu 1 bis 6: Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit: „Auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/14015 zu Nutzungseinschränkungen von Sportanlagen vom 2. Juli wird verwiesen. Im Bezirk Mar- zahn-Hellersdorf kam es bei Sportanlagen weder im letz- ten noch in diesem Jahr zu Nutzungseinschränkungen aufgrund von Überschreitungen der Grenzwerte für den Lärmschutz. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gab es selbstverständ- lich auch Beschwerden über Lärmverstöße auf Sportanla- gen. Diese konnten aber immer mittels des ordnungsbe- hördlichen Reglementariums behoben werden ohne zu zusätzlichen zeitlichen Nutzungseinschränkungen zu kommen. Die Anwendung einer gemeinsam vom Schul- und Sportamt und dem Umwelt- und Naturschutzamt erarbeiteten Handlungsanweisung für die Sportstättennut- zer hat sich da seit Jahren als hilfreich erwiesen. Weitere Erkenntnisse konnten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.“ Frage 7: Welche Maßnahmen plant der Senat, um Schließungen oder Einschränkungen für die unter 1. ge- nannten Einrichtungen zu verhindern? Antwort zu 7: Aus der Stellungnahme des Bezirksam- tes Marzahn-Hellersdorf von Berlin und den Antworten anderer Bezirke auf gleichlautende Fragen wird deutlich, dass Konflikte im Zusammenhang mit Geräuschimmissi- onen, die durch Kinder und Jugendliche verursacht wer- den, mit Hilfe der bestehenden rechtlichen Instrumente im Einzelfall gelöst werden können. Im Bedarfsfall sind daher kooperative Einzelfalllösun- gen möglich, die zu einem Interessenausgleich führen und im Regelfall eine gerichtliche Auseinandersetzung ver- meiden. Gerichtliche Verfahren, die Geräuschimmissio- nen von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zum Gegenstand haben, werden in Berlin daher nur in Einzel- fällen geführt. Hinzuweisen ist darauf, dass insbesondere die gesetz- lichen Regelungen in § 6 Abs. 1 des Landes- Immissionsschutzgesetzes Berlin und in § 22 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf Geräu- schimmissionen, die von Kindern verursacht werden, sowie Nummer 6 der Ausführungsvorschriften zum Lan- des-Immissionsschutzgesetz Berlin in Bezug auf Bolz- plätze, Kunsteisbahnen, Skateboardanlagen und ähnlich genutzte Plätze ausreichend Handhabe bieten, um den zuständigen Behörden einzelfallgerechte Lösungen zu Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 412 2 ermöglichen, die sowohl den Interessen der Kinder und Jugendlichen als auch den Ruheschutzinteressen der Nachbarinnen und Nachbarn der oben genannten Einrich- tungen gerecht werden. Berlin, den 08. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2014)