Drucksache 17 / 14 413 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 19. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2014) und Antwort Beschwerden wegen Kinderlärms im Bezirk Treptow-Köpenick Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver- antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend zu den Fragen 1 bis 6 wiedergegeben: Frage 1: Wie viele Beschwerden über Lärmbelästi- gung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, Kitas, Sport- plätze, Grünflächen wie Spielplätze oder Bolzplätze und ähnliche gab es in den letzten zwei Jahren im Bezirk Treptow-Köpenick? Antwort zu 1: Im Jugendamt gab es mehrere Be- schwerden über Lärmbelästigungen durch das JuJo (Kin- der- Jugend- und Kiezzentrum in Berlin-Johannisthal, Winckelmannstraße 56, 12487 Berlin). Beim Ordnungsamt Treptow-Köpenick wird grund- sätzlich keine spezielle Statistik über Beschwerden wegen Kinderlärm geführt. Anhand der zentralen Anliegenda- tenbank des Ordnungsamtes ließen sich jedoch mit einer filterbasierten Auswertung folgende Beschwerden für die beiden letzten Jahre eruieren: Allgemeiner Kinderlärm (auch im Nachbarschaftsbe- reich) Es waren insgesamt 10 verhaltensbedingte Kinder- lärmanzeigen wegen Rennen, Schreien, Rollschuh laufen etc. zu verzeichnen. Die Beschwerdeführer wurden in- formiert, dass Anzeigen zum Kinderlärm nicht als Ord- nungswidrigkeit geahndet werden. Spiel- und Bolzplätze Es gab nur vereinzelt Beschwerden über Lärm auf fünf Kinderspielplätzen, der jedoch nicht von Kindern sondern von Jugendlichen und / oder Erwachsenen verur- sacht wurde. Teilweise erfolgten nur einmalige Anzeigen zu den entsprechenden Örtlichkeiten. Einrichtungen der Jugendhilfe Es gab eine Beschwerde über einen „Jugendclub“ wegen störender Geräusche, die durch Ballspielen verursacht wurden sowie eine Beschwerde über eine Einrichtung „Betreutes Wohnen“ wegen Lärm, der von den dort wohnenden Jugendlichen verursacht worden sein soll. Darüber hinaus gingen im Ordnungswidrigkeitenbe- reich des Ordnungsamtes in den letzten zwei Jahren eini- ge Anzeigen über ruhestörenden Lärm ein, der von Be- wohnern eines Jugendwohnheims verursacht worden sein soll. Die Anzeigen wurden jeweils von ein und demselben Beschwerdeführer eingereicht. Dieser beschwerte sich insbesondere über das Abspielen von Musik mit Bässen, Sprechgesang, Geschrei und lautstarker Kommunikation. Kita An das Ordnungsamt wurde eine Beschwerde heran- getragen, in der die Eröffnung eines Kindergartens wegen des zu erwartenden Lärms verhindert werden sollte. Schule Der Allgemeine Ordnungsdienst erhielt über die Ein- satzleitzentrale der Polizei ca. ein bis zwei Lärmbe- schwerden pro Jahr, die im Zusammenhang mit Schul- sportfesten standen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 413 2 Frage 2: Wie viele Beschwerden mündeten in ein ge- richtliches Verfahren? Antwort zu 2: Keine Beschwerde beim Jugendamt mündete in ein gerichtliches Verfahren. Da im Ordnungs- amt keine spezielle Statistik geführt wird, könnte diese Frage nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beant- wortet werden. Es müssten alle Lärmverfahren (ca. 570 Verfahren) aus den beiden letzten Jahren einzeln aufgeru- fen werden. Dies ist personell und auch angesichts der kurzen Beantwortungsfrist nicht leistbar. Frage 3:Mussten daraufhin vorgenannte Einrichtungen geschlossen werden? Antwort zu 3: Es mussten keine Einrichtungen ge- schlossen werden. Frage 4: Wenn ja, welche? Antwort zu 4: Entfällt. Frage 5: Kam es für die vorgenannten Einrichtungen zu Einschränkungen? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wenn ja, für welche und zu welchen? Antwort zu 6: Entfällt. Frage 7: Welche Maßnahmen plant der Senat, um Schließungen oder Einschränkungen für die unter 1. ge- nannten Einrichtungen zu verhindern? Antwort zu 7: Aus den Antworten des Bezirks wird deutlich, dass Konflikte im Zusammenhang mit Geräu- schimmissionen, die durch Kinder und Jugendliche verur- sacht werden, mit Hilfe der bestehenden rechtlichen In- strumente im Einzelfall gelöst werden können. Ähnliche Erfahrungen werden auch aus anderen Bezirken berichtet. Im Bedarfsfall sind daher kooperative Einzelfalllösungen möglich, die zu einem Interessenausgleich führen und im Regelfall eine gerichtliche Auseinandersetzung vermei- den. Gerichtliche Verfahren, die Geräuschimmissionen von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zum Ge- genstand haben, werden in Berlin daher nur in Einzelfäl- len geführt. Hinzuweisen ist darauf, dass insbesondere die gesetz- lichen Regelungen in § 6 Abs. 1 des Landes-Immissions- schutzgesetzes Berlin und in § 22 Abs. 1a des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf Geräuschimmis- sionen, die von Kindern verursacht werden, sowie Num- mer 6 der Ausführungsvorschriften zum Landes-Immis- sionsschutzgesetz Berlin in Bezug auf Bolzplätze, Kunst- eisbahnen, Skateboardanlagen und ähnlich genutzte Plätze ausreichend Handhabe bieten, um den zuständigen Be- hörden einzelfallgerechte Lösungen zu ermöglichen, die sowohl den Interessen der Kinder und Jugendlichen als auch den Ruheschutzinteressen der Nachbarinnen und Nachbarn der oben genannten Einrichtungen gerecht werden. Berlin, den 03. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2014)