Drucksache 17 / 14 414 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 19. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2014) und Antwort Beschwerden wegen Kinderlärms im Bezirk Reinickendorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend zu den Fragen 1 bis 6 wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Beschwerden über Lärmbelästi- gung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, Kitas, Sport- plätze, Grünflächen wie Spielplätze oder Bolzplätze und ähnliche gab es in den letzten zwei Jahren im Bezirk Reinickendorf? Antwort zu 1: In der Reinickendorfer Jugendfreizeit- und Übernachtungseinrichtung „Fuchsbau“ (Thurgauer Straße 66 in 13407 Berlin) ist es in den letzten zwei Jah- ren zu geschätzten 20 Anrufen im Jugendamt aufgrund von Lärmbelästigungen (meist nach 22:00 Uhr) gekom- men. Ein Großteil davon betrifft Übernachtungsgäste, also auch junge Erwachsene und weniger Kinderlärm. Etwa dreimal war die Polizei vor Ort. Es gab eine Anzeige wegen Ruhestörung, die aber wieder zurückgenommen worden ist. Im Kinder- und Familienzentrum KreativFabrik (Amendestraße 41 in 13409 Berlin) konnten in den ver- gangenen zwei Jahren ca. 5 Beschwerden rekapituliert werden. Aus drei Reinickendorfer Kindertagesstätten sind Beschwerden aus der Nachbarschaft bekannt. Frage 2: Wie viele Beschwerden mündeten in ein ge- richtliches Verfahren? Antwort zu 2: Keine. Frage 3: Mussten daraufhin vorgenannte Einrichtun- gen geschlossen werden? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Wenn ja, welche? Antwort zu 4: Entfällt. Frage 5: Kam es für die vorgenannten Einrichtungen zu Einschränkungen? Antwort zu 5: Ja. Frage 6: Wenn ja, für welche und zu welchen? Antwort zu 6: Jugendfreizeit- und Übernachtungsein- richtung „Fuchsbau“: Bei allen Beschwerden erfolgen wiederholt Bemühungen zur Gesprächsaufnahme mit den Beschwerdeführern, in der Regel Anwohner. Auch wurde in diesem Zusammenhang für eine Teilnahme an Veran- staltungen des „Fuchsbaus“ durch Einladungen geworben, mit Blick auf eine verbesserte Nachbarschaft, was in vielen Fällen fruchtete. Die Übernachtungsgäste werden angewiesen, sich ab 22:00 Uhr nicht mehr auf dem Au- ßengelände aufzuhalten. Kinder- und Familienzentrum KreativFabrik: Den Be- schwerden aus dem Umfeld wurde mit Gesprächen mit den Nachbarn begegnet. Zudem wurden Büsche als Lärm- schutz gepflanzt, die Verhaltensregeln zur Rücksichtnah- me auf die Anwohner angepasst und Einladungen an die Nachbarn zu Veranstaltungen ausgesprochen, um die Akzeptanz der Einrichtung zu erhöhen. Die Beschwerden bezüglich der Kindertagesstätten konnten einvernehmlich gelöst werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 414 2 Frage 7: Welche Maßnahmen plant der Senat, um Schließungen oder Einschränkungen für die unter 1. ge- nannten Einrichtungen zu verhindern? Antwort zu 7: Aus den Antworten des Bezirks wird deutlich, dass Konflikte im Zusammenhang mit Geräu- schimmissionen, die durch Kinder und Jugendliche verur- sacht werden, mit Hilfe der bestehenden rechtlichen In- strumente im Einzelfall gelöst werden können. Ähnliche Erfahrungen werden auch aus anderen Bezirken berichtet. Im Bedarfsfall sind daher kooperative Einzelfalllösungen möglich, die zu einem Interessenausgleich führen und im Regelfall eine gerichtliche Auseinandersetzung vermei- den. Gerichtliche Verfahren, die Geräuschimmissionen von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zum Ge- genstand haben, werden in Berlin daher nur in Einzelfäl- len geführt. Hinzuweisen ist darauf, dass insbesondere die gesetz- lichen Regelungen in § 6 Abs. 1 des Landes- Immissionsschutzgesetzes Berlin und in § 22 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf Geräu- schimmissionen, die von Kindern verursacht werden, sowie Nummer 6 der Ausführungsvorschriften zum Lan- des-Immissionsschutzgesetz Berlin in Bezug auf Bolz- plätze, Kunsteisbahnen, Skateboardanlagen und ähnlich genutzte Plätze ausreichend Handhabe bieten, um den zuständigen Behörden einzelfallgerechte Lösungen zu ermöglichen, die sowohl den Interessen der Kinder und Jugendlichen als auch den Ruheschutzinteressen der Nachbarinnen und Nachbarn der oben genannten Einrich- tungen gerecht werden. Berlin, den 04. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2014)